Neuigkeiten vom Verband
12.05.2012

Zwei Ferientage für Verwaltungspersonal – VPV begrüssen Entgegenkommen des Regierungsrats

Zürich, 11. Mai 2012 – Der Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er dem Verwaltungspersonal 2012 zwei zusätzliche Ferientage gewährt. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind erfreut über diesen Schritt, den sie in der Vernehmlassung gefordert hatten.

Ursprünglich hatte der Regierungsrat in seinem Entwurf für die Arbeitszeit über den Jahreswechsel 2012/13 beabsichtigt, die volle Arbeitszeit festzusetzen. In der Vernehmlassung forderten die VPV die Regierung auf, mit zwei zusätzlichen Ferientagen ein Zeichen zugunsten der Kantonsangestellten zu setzen. Diese müssen in den nächsten Jahren unter anderem aufgrund der BVK-Sanierung mit weniger Einkommen rechnen.

Mit der Gewährung der zwei zusätzlichen Ferientage zeigt der Regierungsrat, dass er die Angestellten und ihre Anliegen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst nimmt. Der VPV begrüsst dieses positive Signal, das ihn mit Befriedigung erfüllt. Er wertet es auch als Wertschätzung für den hohen Einsatz des Personals und dessen Bereitschaft, das Wohl des Kantons mitzutragen.

Das Entgegenkommen der Regierung motiviert die VPV, sich weiterhin in offener und fairer Art und Weise für die Anliegen des Personals einzustehen.

23.04.2012

VPV Abstimmungsempfehlung

VPV sagen 1x Nein und 2x Ja zum Spital- und Finanzierungsgesetz

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) haben an ihrer Versammlung vom 20. März 2012 zur kantonalen Vorlage „Spital- und Finanzierungsetz“ folgenden Beschluss gefasst: Vorlage A Nein und Vorlage B und C JA . Die Abstimmung ist auf den 17. Juni 2012 angesetzt.

Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 17. Juni über drei Vorlagen zum Spital- und Finanzierungsgesetz gleichzeitig abstimmen: Die Haupt- und eine Nebenvorlage des Kantonsrats sowie den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten, die das Referendum ergriffen.

Die VPV setzen sich für faire und soziale Arbeitsbedingungen ein. Dieses sind sowohl mit der Vorlage des Kantonsrats als auch mit dem Gegenvorschlag sichergestellt. Wichtig ist zudem, dass nicht alle drei Vorlagen abgelehnt werden.

Die VPV empfehlen deshalb den Stimmberechtigten:
Vorlagen A Nein
Vorlage B und C Ja
1. Stichfrage B
2. Stichfrage C

Damit setzen sie sich für den Ausgleich zwischen den einzelnen Spitäler, eine funktionierende medizinische Versorgung der Bevölkerung und gute Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden ein.

Die VPV verfügen aktuell über vier Verbände, die mit ihren Mitgliedern direkt vom Abstimmungsresultat betroffen sind:

  • VSAO, Verband der Züricher Spitalärztinnen und –ärzte
  • AGGP, Aktion Gsundi Gsundheitspolitik
  • physio, zürich-glarus
  • SHV, Schweizerischer Hebammenverband Zürich und Umgebung

Die VPV rufen ihre 20‘000 Mitglieder und die Zürcher Bevölkerung dazu auf, am 17. Juni 2012 zum Spital- und Finanzierungsgesetz gemäss den VPV Empfehlungen abzustimmen.