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| Sonntag, 5. September 2010 |
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Aufruf an die Mitglieder des VStA
Im nächsten Jahr 2011 finden Kantonsratswahlen statt.
Wer sich von unseren Mitgliedern für die Kantonsratswahlen 2011 zur Verfügung stellt (Partei spielt keine Rolle), soll sich möglichst schnell per E-Mail an praesidium@vsta.ch mit unserem Präsidium in Verbindung setzen, damit wir Sie in Ihrem Wahlkampf unterstützen können. Ihre Meldung erwarten wir möglichst noch vor den Sommerferien 2010.
VStA, Präsidium
Neue Lohnverhandlungen mit Regierungsrätin Ursula Gut
Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) fordern die Regierung auf, die 2010 geänderte Personalverordnung im Sinne ihrer Bestimmung umzusetzen. Die Lohnentwicklung der kantonalen Angestellten basiert auf der Lohnindexstudie von über 200 Unternehmungen. Auf gesetzlicher Grundlage fordern die VPV für 2011 sowohl den vollen Teuerungsausgleich als auch den Ausgleich dieser Lohnindexstudie. Der über die Jahre kumulierte Teuerungsrückstand von über 7% soll stufenweise rückgängig gemacht werden – analog zum Bund.
Aufgrund der Lohnindexstudie von über 200 Unternehmungen und der Änderung in der Personalverordnung (§16 Abs. 2 und §42 Abs. 2) hat die Regierung beschlossen, dass sich die Löhne beim Kanton Zürich analog zu jenen bei vergleichbaren Arbeitgebern entwickeln sollen.
Regierungsrätin Ursula Gut hat den VPV an ihrer sozialpartnerschaftlichen Sitzung zugesichert, mit ihnen neue Lohnverhandlungen für die folgenden Jahre zu führen.
Die VPV fordern für 2011 den vollen Teuerungsausgleich sowie den vollen Ausgleich der Lohnindexstudie von über 200 Unternehmungen. Zudem besteht seit Anfang 2010 ein Nachholbedarf von 0.4%:
· Die Lohnindexstudie gab für die individuelle Lohnerhöhung 0.8% vor. Der Kanton Zürich bezahlte jedoch nur 0.6%. · 0.2% der Rotationsgewinne wurden nicht für die Angestellten des Kantons eingesetzt, sondern flossen in die Erfolgsrechnung.
Weiter fordern die VPV mit ihren 13 Berufsverbänden, dass der Teuerungsrückstand von über 7% stufenweise ausgeglichen wird, wie dies der Bund bereits macht.
Nur mit dem Personal erreicht der Kanton die dringendst notwendige Kaufkraftsicherung und den damit verbundenen Aufschwung. Der Teuerungsausgleich ist für den Kanton kostenneutral.
Die VPV fordern die Regierung zudem auf, endlich ihren beschlossenen gesetzlichen Spielraum der Personalverordnung auszuschöpfen.
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