Empfohlen 4. April 2023

Vorankündigung

Die Generalversammlung 2023 (Vereinsjahr 2022) wird am
3. Juli 2023, 19:00 Uhr
im Restaurant Rössli in Illnau-Effretikon stattfinden. Im Anschluss an die Generalversammlung wird ein Nachtessen serviert.

Als Gast wird Herr Regierungsratspräsident und Finanzdirektor des Kantons Zürich, Ernst Stocker, anwesend sein.

Das Restaurant Rössli ist mit dem ÖV, mit der S3 bis Bahnhof Illnau und in ca. 5 Fussminuten ausgezeichnet erreichbar. Auch Parkplätze hat es.

Bitte reservieren Sie den Termin schon heute in Ihrer Agenda.

Die Einladung mit Anmeldetalon und Traktandenliste wird Ihnen zu gegebener Zeit per Post zugestellt.

Empfohlen 30. August 2022

VStA Reisen 2023

Reise 2 nach Salzburg und Klagenfurt mit Wörthersee (15.07.2023 – 19.07.2023)

Für Schnellentschlossene stehen nur noch max. sechs Plätze zur Verfügung.

Blick auf Salzburg von der Festung Hohensalzburg

Programm mit Königsklasse-Bus von Twerenbold (30 Plätze, pro Reihe nur 3 Plätze):
Samstag, 15.07.2023
07:00 Abfahrt Busterminal Sihlquai, Zürich, Fahrt nach Innsbruck mit Pause
ca. 11:30 Ankunft in Innsbruck (ca. 3 Stunden Aufenthalt)
ca. 14:30 Weiterfahrt von Innsbruck via Deutschland nach Salzburg
ca. 17:30 Ankunft in Salzburg, Bezug Hotel und anschliessendem Abendessen

Sonntag, 16.07.2023
Ausflug von Salzburg ins Salzkammergut

Montag, 17.07.2023
Weitere Ausflüge in und um Salzburg

Dienstag, 18.07.2023
09:00 Weiterreise nach Klagenfurt am Wörthersee

Mittwoch, 19.07.2023
09:00 Rückfahrt von Klagenfurt via Spittal an der Drau – Lienz – Innichen – Brenner – Sterzing – Innsbruck – St.Anton am Arlberg nach Zürich
ca. 18:00 Ankunft in Zürich, Sihlquai

Die Angaben sind wie immer ohne Gewähr und können aus diversen Gründen ändern (Pandemie usw.).

Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

16. Mai 2023

Let’s Close The Gaps – now!

Veranstaltung der VPV und des KVZ

Der berufliche Lebenslauf einer Frau ist oft nicht geradlinig und geprägt von finanziellen Lücken. Deshalb sollten Frauen wissen, wie sie finanziell unabhängig bleiben und werden.

Journalistin, Juristin und Unternehmerin Nadine Jürgensen sowie Pirmin Meyer von WE/MEN sprechen über Hürden und Lösungen für Frauen UND Männer.

Anmeldung und weitere Details auf der Website des KVZ:

Anmeldung Anlass VPV/KVZ vom 13. Juni 2023

Gleich anmelden! Wir freuen uns auf Sie.

Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich und
Kaufmännischer Verband Zürich

Diese Veranstaltung wird vom Kaufmännischen Verband Zürich durchgeführt. Die VPV (VStA) Mitglieder können mit dem Promocode tFk9Vc KOSTENLOS am Event teilnehmen! (bei der Bestellung «Ich bin kein Mitglied» anklicken und auf der nächsten Seite den Promocode eingeben). Die Anmeldung über die Webseite vom Kaufmännischen Verband Zürich ist Voraussetzung.

Anmeldung auf Website KVZ

13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)

Pressemitteilung der VPV vom 13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)
Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ZH/GL/SH, die Vereinigten Personalverbände VPV sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD haben im Mai 2022 vereint eine Beschwerde gegen bestimmte Inhalte der neuen Personalreglemente der kantonalen Spitäler und Kliniken beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Verbänden einen grossen Teilerfolg zugesprochen.

Mit diesem Teilerfolg wurden sowohl die Spitäler und Kliniken als auch der Regierungsrat, welche die Reglemente genehmigte, vom Gericht daran erinnert, dass übergeordnetes geltendes Recht nicht willkürlich abgeändert werden kann. Die Verbände, welche auf diesen Punkt in ihren Vernehmlassungen vorgängig hingewiesen haben, fordern die Spitäler und den Regierungsrat zur Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe auf.

Voll zugestimmt hat das Verwaltungsgericht den Verbänden beim Versuch der Spitäler und Kliniken, mit den neuen Personalreglementen von den Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes bezüglich der Regelungen über Abfindung und Bewährungsfristen bei Beschäftigten mit Patientenkontakt abweichen zu können. Diese angestrebte Änderung, welche die Spitäler/Kliniken mit «betrieblichen Notwendigkeiten» zu rechtfertigen versuchten, hat das Verwaltungsgericht als nicht rechtskonform betrachtet. Hier haben die Verbände einen Sieg errungen, welcher für das Personal sehr wichtig ist. Damit ist klar, dass das übergeordnete kantonale Recht für die Spitäler Geltung hat und die vom Gesetzgeber vorgesehenen betrieblichen Gründe keinen generellen Freipass für Ausnahmeregelungen darstellen.

Keinen Erfolg erzielte die Einsprache in Bezug auf die Aufhebung der befristeten Anstellung für Oberärztinnen und Oberärzte, worüber schon zu einem früheren Zeitpunkt vom Verwaltungsgericht geurteilt worden war. Die im Reglement vorgesehene Befristung der Anstellungsverfügungen ist durch die in der Zwischenzeit erfolgte Entfristung am USZ ohnehin bereits überholt.

Was die Regelung betreffend Teuerungsausgleich und Lohnentwicklung betrifft, konnte sich die Forderung nach einer Übernahme der gelebten Praxis für das Personal des Kantons nicht durchsetzen.

Die Spitäler wurden aber vom Gericht daran erinnert, dass wesentliche Grundsätze in ihrem Personalreglement zu regeln sind und nicht in einem internen Erlass.

Mit diesem Entscheid sind die Spitäler und der Regierungsrat gewarnt, dass sie in Zukunft nicht willkürlich entscheiden können und dass die Argumente der Sozialpartner ernst zu nehmen sind. Die Verbände SBK, VPV und VPOD fordern die Spitäler und den Regierungsrat zu aktiver gelebter Sozialpartnerschaft auf und zur Respektierung der Mitwirkungsrechte auf.

18. März 2023

MEDIENMITTEILUNG der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) vom 17. März 2023

Sehr gutes Ergebnis der Staatsrechnung 2022

Erneut schliesst der Kanton Zürich mit einem sehr guten Ergebnis die Rechnung 2022 ab. Dies sehr zur Freude der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV), welche erwarten, dass davon vor allem die von der Beamtenversicherungskasse (BVK) angebotenen Leistungsverbesserungenfür das Personal umgesetzt werden.

Die Staatsrechnung weist mit einem Ertragsüberschuss von 543 Millionen Franken gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 523 Millionen Franken eine Verbesserung von 1,1 Milliarden Franken aus. Die VPV sind sich bewusst, dass dabei auch ausserordentliche Effekte mit verantwortlich sind. Dank dem dynamischen Arbeitsmarkt und einer rekordtiefen Arbeitslosenquote konnten höhere Steuererträge erzielt werden und trotz eingerechneter Corona-Effekte wurden die Annahmen um 964 Millionen Franken übertroffen. Wie im vergangenen Jahr wurden die Nettoschulden weiter stark reduziert und die hohen Investitionen konnten aus Eigenmitteln finanziert werden. Die VPV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass somit ein solides Fundament für die Herausforderungen der nächsten vier Jahre geschaffen werden konnte.

Die VPV fordern nun aber auch mit Nachdruck, dass davon das Personal profitieren muss. Dieses leistet tagtäglich eine sehr gute, beständige und effiziente Arbeit und muss im Hinblick auf den Personalmangel speziell gepflegt werden.

Der Kanton Zürich soll deshalb die seit Jahren von der BVK angebotenen Leistungsverbesserungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges), die Ergänzungsvorsorge (Kaderversicherung) und die tiefere Eintrittsschwelle (wichtig für Teilzeitarbeitende).

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

4. Januar 2023

Austritt MVZ aus dem VStA

Der MVZ hat termingerecht seinen Rücktritt per 31.12.2022 aus dem VStA erklärt.

Durch den Rücktritt des MVZ entfallen die Rabatte der Kollektivverträge VStA mit einigen Krankenkassen für die Mitglieder des MVZ ab dem 1. Januar 2023.

Die gemäss unseren Statuten gewährte, kostenlose Rechtsberatung entfällt ebenfalls ab dem 1. Januar 2023. Selbstverständlich beraten wir MVZ-Mitglieder auch weiterhin gemäss unseren Tarifen.

Nur mit einem Eintritt in den VStA bleiben diese Vergünstigungen und die Rechtsberatung gemäss unseren Statuten bestehen.
Das Anmeldeformular finden sie auf unserer WebSite.