12. Dezember 2024

Jahresschluss 2024

Der VStA wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2025.

Auch im neuen Jahr werden wir uns im Rahmen der Verhandlungen der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) mit dem Arbeitgeber für die Anliegen unserer Mitglieder (Aktive und Pensionierte) einsetzen. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen und deshalb lohnt es sich, dem VStA die Treue zu halten.

Wenn Sie noch kein Mitglied sind, können Sie sich schnell und einfach über das Anmeldeformular auf unserer Website anmelden. Die Mitgliedschaft ist bis Ende 2024 kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Für den Vorstand
Gian-A. Bott, Quästor

29. November 2024

MEDIENMITTEILUNG der VPV

Teuerungsausgleich halbieren? Nein danke!

Im Bericht vom Tages Anzeiger am 29. November 2024 wird über das Vorhaben der SVP und der FDP über die Halbierung des Teuerungsausgleiches geschrieben. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sprechen sich klar gegen dieses Vorhaben aus!

Die SVP und die FDP wollen den Teuerungsausgleich für die 50’000 Angestellten des Kantons Zürich ab 2026 halbieren. Dies betrifft nicht nur die kantonal Angestellten, sondern auch diverse Mitarbeitende aus Gemeinden und anderen Betrieben, welche sich am kantonalen Teuerungsausgleich orientieren.

Die stetig steigende Inflation und die dadurch entstehenden Mehrkosten im Lebensunterhalt lassen ein solches Vorhaben nicht zu. Der Kanton sollte seine Mitarbeitenden wertschätzen und sich als Vorbild für Betriebe in der Privatwirtschaft verhalten.

Auch das Problem des Fachkräftemangels ist bisher nicht überstanden und würde sich mit der Halbierung des Teuerungsausgleiches sicher nicht verbessern.

Die VPV sprechen sich deshalb klar gegen dieses Vorhaben aus und fordern die Kantonsrätinnen und Kantonsräte auf, den Antrag der SVP und der FDP abzulehnen.

Im Übrigen haben die VPV zusammen mit dem vpod eine Petition gegen die Halbierung der Teuerung lanciert.

Freundliche Grüsse

VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich
Peter Reinhard
Präsident

3. September 2024

Krankenkassen

Gut zu wissen
Wir haben mit drei Krankenkassen Rahmenverträge, die auf Zusatzversicherungen Rabatte gewähren.
Es sind folgende Krankenkassen:
– Sanitas
– CSS
– Concordia

Sanitas bietet dank unseres Rahmenvertrags attraktive Vorzugskonditionen.
Die Rabatte gelten für das Mitglied sowie im gleichen Haushalt lebende/r Partner/in und Kinder.

Ihre Vorteile bei Sanitas:

 Vorzugskonditionen dank exklusivem Rahmenvertrag

 Rückerstattung bezahlter Leistungen innert 7 Tagen

 Regelmässige Top-Platzierungen bei Umfragen zur Kundenzufriedenheit

 Sanitas Portal App mit über 40 Services und Angeboten für Ihre Gesundheit

Individuelles Angebot und persönliche Beratung

Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online mit unserem Prämienrechner.

Unter 0800 22 88 44 können Sie sich auch persönlich beraten lassen.

Auch bei den anderen beiden Krankenkassen können sie sich informieren und vergleichen.

Beim Wechsel ist das günstigste Angebot nicht unbedingt auch das beste Angebot. Da gilt es auch zu klären, wie schnell eine Krankenkasse auf eingeschickte Rechnungen reagiert und abrechnet. Häufig sind die billigsten Prämien nach einem Jahr wesentlich teurer, und das Kosten verursachende „Wechselspiel“ beginnt von vorn.

31. August 2024

Medienmitteilung VPV: Gute Budgetvoraussetzungen für 2025

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) erwarten auch für 2025 einen besseren Abschluss als budgetiert. Die Beiträge AXPO und Nationalbank und die Steuereinnahmen dürften dazu beitragen. In diesem Umfeld darf dem Personal neben der Teuerung auch ein Beitrag an die Kaufkraftverluste zugebilligt werden.

Die prognostizierte schwarze Null wird erfahrungsgemäss in der Rechnung wohl besser als budgetiert ausfallen. Dies zumindest erwarten die VPV. Sie teilt aber die Haltung der Regierung, dass es den Gemeinden sehr gut geht und weitere Umverteilungen von Ausgaben von den Kommunen zum Kanton zu vermeiden sind.

Die VPV anerkennen, dass der Kanton bisher die Teuerung sowie die Individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen gewährt haben. Das hingegen deckt die Kaufkraftverluste nicht, welche unter anderem durch höhere Kosten der Krankenkassenprämien entstehen. Die VPV fordern deshalb Lohnanpassungen für die Arbeitnehmerschaft von rund 4 Prozent. Neben der Teuerung und den Lohnanpassungen sollen insbesondere auch die Angebote der BVG zugunsten der Angestellten mit tiefen Löhnen und Teilzeitanstellungen miteinbezogen werden.

Mit der Umsetzung der Forderungen der VPV würde eine Wertschätzung gegenüber dem Personal zum Ausdruck gebracht und der Binnenmarkt würde weiter als wichtiger Indikator gestärkt.

Freundliche Grüsse
VPV Kanton Zürich

Peter Reinhard Präsident

15. März 2024

Medienmitteilung der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich)

Akzeptable Staatsrechnung 2023

Eine schwarze Null in der Staatsrechnung ist unter Berücksichtigung der fehlenden Beiträge der Schweizerischen Nationalbank akzeptabel. Noch immer gut genug, um auch die Steuersenkung aufzufangen. In diesem Umfeld muss der Kanton Zürich weiterhin ein guter Arbeitgeber bleiben und darf die Rechte des Personals nicht beschneiden.

Das Umfeld im Kanton Zürich ist hervorragend. Die Teuerung ist bescheiden und ebenso die Arbeitslosigkeit, wie auch die Wirtschaft ist trotz Bankenproblemen stabil. Verzichten muss der Kanton Zürich auf die ausserordentlichen Einnahmen von der Schweizerischen Nationalbank. Trotzdem leistet sich der Kanton Zürich eine Senkung des Steuerfusses von 100 auf 99 Prozent. So gesehen ist eine schwarze Null erfreulich.

Die VPV sind dankbar, dass die Regierung die Teuerung regelmässig ausgleicht und auch die individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen gewährt. Der Kanton Zürich darf als guter Arbeitgeber bezeichnet werden.

Trotzdem sind jedoch Verbesserungen möglich, welche die VPV in direkten Gesprächen mit der Regierung regelmässig zur Diskussion stellt. Wichtig ist den VPV, dass der Kanton Zürich bei der BVK die Möglichkeiten zugunsten des Personals besser ausschöpft. Insbesondere die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges) und eine tiefere Eintrittsschwelle (für Teilzeitarbeitende insbesondere mehrheitlich Frauen) sind langjährige Forderungen der VPV. Die Finanzierung ist aus Sicht der Verbände möglich und wird weiterhin gefordert.

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

Peter Reinhard
Präsident