15. September 2011

Medienmitteilung: KEF: Halbherziger Schritt des Zürcher Regierungsrats

Der Regierungsrat hat heute Donnerstag seinen Entwurf des KEF präsentiert. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) anerkennen, dass die Vorschläge zur Sanierung der BVK in die richtige Richtung gehen. Die Sanierungssumme von CHF 2 Mia. wird jedoch bei weitem nicht ausreichen. Auch bei anderen lohnrelevanten Themen verabreicht der Regierungsrat den 38’000 Kantonsangestellten bittere Pillen.

Mit dem budgetierten Betrag von CHF 2 Mia. für die Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich setzt die Regierung ein Zeichen, dass sie gewillt ist, Verantwortung für die Unterdeckung zu übernehmen. Der Fehlbetrag in der Pensionskasse dürfte jedoch inzwischen knapp CHF 5 Mia. betragen. Die VPV werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Differenz nicht durch die Versicherten beglichen werden muss.

Die Unterdeckung der Kasse entstand vor allem, weil die Verantwortlichen zu hohe Risiken eingingen. Bereits 2003 befand sich die BVK in einer erheblichen Unterdeckung; Massnahmen wurden trotzdem keine getroffen. 2007 äusserte sich der ehemaliger Chef der BVK folgendermassen: „Die Anlagestrategie ist absolut nicht risikokonform, total abenteuerlich und ziemlich selbstmörderisch“. Die VPV monierten schon länger, dass die Corporate Governance bei der BKV völlig mangelhaft gehandhabt wurde und stellte bereits 2008 konkrete Verbesserungsanträge.

Kanton steht vollumfänglich in der Pflicht
Mit dem im KEF eingestellten Betrag kann die Finanzierungslücke nicht geschlossen werden. Die VPV fordern, dass der Kanton grundsätzlich auch für den Rest aufkommt. Regierungsrat steht als verantwortliche Instanz der öffentlich-rechtlichen Kasse in der Pflicht.

Für die Versicherten wird die Sanierung der Kasse sehr wahrscheinlich zu empfindlichen Einbussen durch höhere Sanierungsabzüge und vor allem durch eine Minderverzinsung des Altersguthabens führen. Ein Viertelprozent Minderverzinsung entspricht einer Lohnkürzung um 0,7%.

VPV fordert mehr Geld für Lohnentwicklung
Vor diesem Hintergrund sind auch die im KEF eingestellten Zahlen bei anderen lohnrelevanten Themen zu werten. Für die Lohnentwicklung beim Staatspersonal sind 2012 lediglich 0.7% vorgesehen. Dies ist weniger als in den Vorjahren und genügt in den Augen der VPV nicht, um den Staat auch in Zukunft als attraktiven Arbeitgeber insbesondere für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und –nehmer zu positionieren.

Die VPV erachten für das Jahr 2012 über alles gesehen weiterhin eine Erhöhung der Lohnsumme um 4% als gerechtfertigt.

Die Vereinigten Personalverbände mit ihren 20’000 Mitgliedern fordern den Regierungsrat auf, ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahrzunehmen und die Interessen der Kantonsangestellten bei ihren Entscheiden im Sinne einer nachhaltigen und kooperativen Entwicklung zu berücksichtigen.

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