Die Zürcher Regierung hat heute Donnerstag ihre Vorlage «Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich» vorgestellt. Leider haben sich die Befürchtungen der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) bewahrheitet: Die Regierung will insbesondere die Versicherten zur Kasse bitten. Diese sollen künftig monatliche Einbussen in der Höhe von 3 bis 5 Prozent ihres Salärs verkraften. Die VPV werden sich gegen diese Vorschläge mit aller Kraft zur Wehr setzen.
Mit der Verabschiedung der Vorlage zuhanden des Kantonsrats hat die Regierung unter Federführung von Regierungsrätin Ursula Gut den rund 38’000 Kantonsangestellten die Türe vor der Nase zugeschlagen. Alle Versuche seitens des VPV und weiterer Verbände, mit den Verantwortlichen des Kantons eine personalverträgliche Lösung für die Sanierung der BVK zu formulieren, müssen als gescheitert betrachtet werden.
Den Versicherten stehen – sofern der Kantonsrat die Vorlage durchwinkt – bittere Änderungen bevor: Tiefere Umwandlungssätze, Minderverzinsungen und höhere Sparbeiträge, beziehungsweise Sanierungsbeiträge. Für die Versicherten bedeutet das monatliche Lohnkürzungen von 3 bis 5 Prozent. Für die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind diese Vorschläge inakzeptabel. Besonders brisant ist die Vorlage in Bezug auf die Sanierung: Sollten sich am 8.11.11 im Tagesanzeiger erhobenen Vorwürfe bezüglich Sorgfaltspflicht bewahrheiten, dann muss die Regierung für die Fehlentscheide gerade stehen und die Kosten für die Sanierung alleine tragen.
Besonders nachteilig für die Angestellten ist, dass die Versicherten Ein-bussen durch einen tieferen Umwandlungssatz nicht kompensieren können, da mit der Minderverzinsung und den zusätzlichen Beiträgen erst einmal die Kasse saniert werden soll. Die VPV schätzen den heutigen (nach Inkraftsetzung der Vorlage) tatsächlichen Fehlbetrag in den Büchern der BVK auf rund CHF 6 Milliarden. Auch mit der zurzeit von der Regierung vorgesehenen Einmaleinlage von CHF 2 Milliarden wird die Kasse deshalb stark sanierungsbedürftig bleiben.
Weiterhin unbeantwortet gelassen hat die Regierung dagegen
folgende Forderungen der VPV: Das Projekt zur Verselbständigung der BVK per 2014 muss zwingend bereits paritätisch durchgeführt werden.
– Die neuste Strategie der Finanzdirektion „Einmaleinlage“ ist politisch hoch umstritten. Die VPV fordern eine transparente, in sich abge-stimmte und koordinierte Strategie, die Sanierung, Einmaleinlage, Leistungsbereinigung, und die Bereinigung des Korruptionsfalls inklu-sive Klärung der Verantwortlichkeiten gleichermassen mit einbezieht. Obwohl bis heute die Arbeitnehmerseite nichts mitbestimmen konnte (Finanzdirektorin duldete keine Einwendungen oder Widerreden), möchte man aber jetzt bei der Sanierung die Versicherten paritätisch zur Kasse bitten. Nach dem Motto: Nichts zu sagen, aber kräftig mit bezahlen.
– Konkret haben die VPV den Antrag für ein Gutachten bezüglich einer Alternative zur vollen Kapitalisierung eingereicht. Der Antrag wurde abgelehnt ohne auch nur eine Diskussion darüber zu führen.
Sollte die Zürcher Regierung an ihrer Strategie und den Vorschlägen zur Sanierung der BVK festhalten, werden die VPV dies als Konfrontation werten und ihre künftigen Massnahmen entsprechend ausrichten.