Die Organisationen der Arbeitnehmenden streben im Stiftungsrat der ab 2014 selbstständigen BVK eine starke Position an. Damit wollen sie sicherstellen, dass die Corporate Governance eingehalten wird. Die Vereinigten Personalverbände (VPV), die 13 Berufsverbände vertreten, einerseits und die Verhandlungsgemeinschaft aus VPOD, KV Zürich, SBK, Syna und AvenirSocial treten deshalb mit einer gemeinsamen Liste an.
Mit dem Beschluss des Regierungsrats vom 3. Juli 2012 zur Wahlverordnung für den Stiftungsrat der BVK ist ein nächster Schritt auf dem Weg zur paritätisch geführten Pensionskasse vollzogen. Die Arbeitnehmerorganisationen messen der starken und eigenständigen Position des Stiftungsrats eine zentrale Bedeutung für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit bei. Wichtig für eine professionelle Arbeit des Stiftungsrats sind Fachkenntnisse und Sozialkompetenz seiner Mitglieder. Für die neun Sitze der Arbeitnehmenden haben sich die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft deshalb auf eine gemeinsame Liste mit neun Personen geeinigt. Dabei handelt es sich um die am besten qualifizierten und geeigneten Pensionskassenfachleute der Verbände. Zudem wurde vereinbart, dass die Verbände ihre Kandidat/-innen im Wahlkampf gegenseitig unterstützen.
Ziel der gemeinsamen Initiative ist, im paritätischen Stiftungsrat die Interessen der Versicherten mit Nachdruck einzubringen und die Einhaltung der Corporate Governance sicherzustellen. Wichtige Themen sind dabei transparente Prozesse, die professionelle Vergabe von Mandaten sowie ein funktionierendes Controlling und Reporting. In den letzten Jahren haben die Vertretungen der Arbeitnehmenden immer wieder den Finger auf die wunden Punkte gelegt. Mit der vollwertigen Mitbestimmung in der verselbständigten BVK können die Versicherten endlich die Geschicke der BVK auf Augenhöhe mitgestalten.