17. August 2012

Lohnforderungen 2013

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich, VPV, fordern mindestens 1,6% mehr Lohnsumme für das Staatspersonal

Die rund 38’000 Kantonsangestellten haben in den letzten Jahren salärmässig eingeschaut. Der Teuerungsrückstand alleine beläuft sich auf über 7%. Mit anderen Worten: Die Kaufkraft der Löhne ist effektiv gesunken. Diese Entwicklung darf so nicht weitergehen. Die VPV fordern deshalb, dass eine allfällige Teuerung 2012 im kommenden Jahr voll ausgeglichen wird. Von diesem Ausgleich sollen alle Mitarbeitenden gleichermassen profitieren.

Die 2010 beschlossene Personalverordnung legt zudem fest, dass sich die Löhne der Kantonsangestellten im Gleichschritt mit jenen der Privatwirtschaft entwickeln sollten. Der Massstab dafür ist eine UBS-Lohnumfrage bei über 200 Unternehmen (notabene ohne Berücksichtigung von Boni). 2010 und 2011 hielt sich der Kanton nicht an diese Minimalvorgabe – dabei entstand ein Nachholbedarf von 1%. Die nächste UBS-Lohnindexstudie wird im Oktober 2012 publiziert. Die VPV als Dachorganisation der Personalverbände fordern, dass der Kanton die von der UBS in der Privatwirtschaft effektiv gemessene Lohnsteigerung bei den Kantonsangestellten für 2013 über individuelle Lohnerhöhungen voll ausgleicht.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die durchschnittlichen Rotationsgewinne im Personalbestand die Kantonsrechnung um jährlich 1% entlasten. Bisher wurden dem Personal jeweils nur 0,4% dieser Gewinnsumme als individuelle Lohnentwicklung weitergegeben. Neu fordern die VPV, dass dieser durchschnittliche Gewinn voll weitergegeben wird. Dieser Schritt ist angebracht, weil die Angestellten ab 2013 beim heutigen BVK-Deckungsgrad eine durchschnittliche Lohnkürzung von
1.2 % in Kauf nehmen müssen.

Die VPV erwarten, dass die Lohnsumme 2013 unter Berücksichtigung der genannten Entwicklungen um mindestens 1.6% wachsen dürfte. Die Verbände erachten eine solche Entwicklung für die Kantonsfinanzen als tragbar, zumal die Kantonsangestellten in den nächsten Jahren weiterhin in einem beträchtlichen Umfang zur Sanierung der Personalvorsorge BVK werden beitragen müssen.