25. September 2012

Ausgeglichener Haushalt, ungerecht behandeltes Personal

Der Zürcher Regierungsrat hat heute Dienstag den Entwurf zum KEF 2013-16 und zum Budget 2013 vorgelegt. Die rund 38’000 Staatsangestellten kommen darin leider einmal mehr zu kurz. Trotz mittelfristig ausgeglichenem Budget wird das Personal 2013 faktisch weniger Lohn erhalten, weil es zur Deckung von Löchern im Staatshaushalt beitragen muss. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind höchst enttäuscht über diesen ungerechten Kurs des Regierungsrats und werden sich dagegen auf politischer Ebene zur Wehr setzen.

Finanzdirektorin Ursula Gut präsentierte heute Dienstagmorgen vor den Medien den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) für die Jahre 2013 bis 2016. Dank des nach wie vor zu erwartenden Wirtschaftswachstums und wegen der Bevölkerungszunahme im Kanton Zürich kann die Regierungsrätin mit weiter steigenden Steuereinnahmen rechnen und visiert deshalb mittelfristig ein ausgeglichenes Budget an. Umso unverständlicher ist es für das Staatspersonal, dass es im Budget 2013 einmal mehr geschröpft wird und so unfreiwillig zur Sanierung des Staatshaushalts beitragen muss.

Im Budget für das kommende Jahr sind 0,4% der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen eingestellt; diese finanzieren sich aus den Rotationsgewinnen. Zudem wird der Arbeitgeber eine Einmalzulage von 0,2% leisten.

Vom Rotationsgewinn von ingesamt 1,1% werden die Arbeitnehmenden nur die erwähnten 0,4% erhalten (Erläuterung: Der Rotationsgewinn entsteht, wenn mehr ältere Angestellte mit hohen Löhnen ausscheiden als jüngere in höhere Lohnkategorien nachrücken). Mit anderen Worten: Die restlichen 0,7% des Rotationsgewinns werden dazu dienen, die Laufende Rechnung des Kantons ausgeglichen zu gestalten. Oder mit anderen Worten: Das Personal muss einmal mehr mithelfen, Löcher in der Laufenden Rechnung zu stopfen.

Löhne schrumpfen
Gemäss der UBS Lohnindexstudie müsste der Regierungsrat dem Personal für 2013 eine Lohnerhöhung von 1,2% zugestehen. Das Personal erhält jedoch nur 0,4%. Davon abgezählt werden muss ein faktischer Lohnabzug um 1,2% für die Sanierung der in Schräglage geratenen Pensionskasse BVK. Das heisst, die Nettolöhne schrumpfen.

Die UBS-Lohnindexstudie ist seit 2010 ein wichtiger Faktor bei der Festlegung der Löhne der Zürcher Staatsangestellten. Auf diesen Faktor besteht bereits ein Rückstand von rund 1%, weil der Zürcher Regierungsrat diesen – obwohl gesetzlich so festgelegt – zu wenig gewichtet.

Die Vereinigten Personalverbände VPV mit ihren rund 20’000 Mitgliedern hatten vom Regierungsrat für die Staatsangestellten eine Lohnerhöhung von mindestens 1,6% gefordert, damit unter Einbezug der BVK-Spezialabzüge in der Gesamtlohnentwicklung zumindest ein bescheidenes Plus resultiert. Dass die Regierung nun nicht einmal bereit ist, dieses Minimum zu gewährleisten, ist höchst enttäuschend. Die VPV werden sich deshalb auf politischer Ebene im Rahmen der Diskussion von KEF und Budget 2013 einbringen.