Der 3. März 2013 ist für alle Zürcherinnen und Zürcher ein wichtiges Datum: Die Stimmberechtigten sind an die Urne gerufen, um über einen zentralen Punkt in der Sanierung der Pensionskasse BVK (Personalvorsorge des Kantons Zürich) zu befinden. Konkret geht es darum, wie die vom Kantonsrat im April 2012 beschlossene Einmaleinlage von CHF 2 Mia. verbucht werden soll.
Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) empfehlen allen Stimmberechtigten dringend, die vom Kantonsrat und Regierungsrat bewilligte Vorlage gutzuheissen. Diese sieht vor, die einmalige Ausgabe von den Berechnungen des mittelfristigen Haushaltsausgleichs auszunehmen. Würde dagegen das Behördenreferendum angenommen, müsste die Einmaleinlage über die Laufende Rechnung verbucht werden. Dies würde zu einem drastischen Sparprogramm führen, wie es der Kanton noch nie erlebt hat. Besonders leiden müssten Bildung, Gesundheit und Sicherheit. Betroffen wäre auch das Investitionsprogramm und somit speziell das Zürcher Gewerbe.
Deshalb: Stimmen sie am 3. März der Kantonsratsvorlage zu.
Werden Sie aktiv – wer stimmt bestimmt!
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