13. Februar 2014

Ausserfamiliäre Kinderbetreuung: Streben nach Gerechtigkeit bringt Vorlage für Beiträge an die Kinderbetreuung zu Fall

Nach mehrjährigen Vorbereitungsarbeiten zu einer Vorlage für Beiträge an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung von Staatsangestellten wird das Projekt von der Finanzdirektion versenkt. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) bedauern, dass keine mehrheitsfähige Lösung gefunden werden konnte, haben aber Verständnis für die vernichtende Kritik zahlreicher Vernehmlassungsantworten.

Die Vorlage war schlecht – aber in den Augen der VPV wäre sie besser gewesen als gar nichts. Auch die VPV haben in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die ausserfamiliäre Kinderbetreuung den überbordenden Verwaltungsaufwand kritisiert. Etwa ein Drittel der zur Verfügung gestellten 10 Millionen Franken wären in die Administration geflossen. Grund dafür ist das in den Augen der VPV übertriebene Streben nach möglichst gerechter Verteilung der vorhandenen Mittel, was schätzungsweise 6 Vollzeitstellen beansprucht hätte. Die VPV hätten eine administrativ einfach zu handhabende Lösung bevorzugt. Leider war dazu der Wille in der vorbereitenden Arbeitsgruppe, in der auch die VPV vertreten waren, nicht vorhanden. Die VPV erwarten vom Regierungsrat, dass er sich nach wie vor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt und möglichst bald eine neue Vorlage ausarbeiten lässt. Gerne bringen dann die VPV ihre Vorstellungen für eine effiziente Verteilung der vorhandenen Mittel nochmals ein.