6. März 2014

VPV begrüssen die gesetzliche Verankerung des Case Management

Was sich schon seit Jahren in der Privatwirtschaft bewährt hat, soll nun endlich auch zum Courand normal für die nach kantonalem Recht angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden. Die VPV begrüssen die Absicht des Regierungsrates, für das Case Management die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Sie werden den Prozess der gesetzlichen Integration eng begleiten.

Wer ernsthaft auf Dauer erkrankt ist, dem soll mit externen Fallmanagern die schnelle und nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz  ermöglicht werden. Mit der gesetzlichen Verankerung dieses Grundsatzes nimmt der Kanton seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten wahr und handelt gleichzeitig im wirtschaftlichen Interesse der Kantonsfinanzen.

Die VPV begrüssen die Absicht der Regierung, das Case Management im Personalrecht zu verankern, ausdrücklich. Bekanntlich liegt aber der Teufel im Detail, weshalb sie den Prozess der gesetzlichen Integration zum Schutz der erkrankten Mitarbeitenden eng begleiten werden.