Die VPV lehnen die Verselbständigung des Kantonsspitals Winterthur ab. Für die meisten der geltend gemachten Argumente ist eine Umwandlung in eine AG nicht notwendig.
Die Regierung des Kantons Zürich will das Kantonsspital Winterthur in eine Aktiengesellschaft umwandeln und dabei bis zu zwei Drittel der Aktien veräussern können. Unter anderem ist auch beabsichtigt, die Anstellungsbedingungen des Spitalpersonals deutlich zu verbessern. denn der Arbeitsmarkt für Pflegende und Ärzteschaft ist zunehmend umkämpft. Diese Stossrichtung begrüssen die VPV, doch dafür ist eine Umwandlung in eine AG nicht nötig – auch für die meisten der andern angeführten Argumente nicht.
Als Alternative bieten sich einschlägige Änderungen des bestehenden KSW-Gesetzes an. Zum Beispiel könnten darin die Anstellungs-bedingungen gemäss Personalgesetz und Verordnungen nur noch als Minimalgarantie festgelegt werden, von denen jedoch zugunsten der Angestellten abgewichen werden könnte. Denkbar wäre auch, die Rechnungslegung und die Administration von der kantonalen Verwaltung abzukoppeln und dem KSW diesbezüglich eine ähnliche Unabhängigkeit zu verschaffen wie sie etwa bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) oder bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) besteht.
Sollte gleichwohl eine Umwandlung in eine AG erfolgen, müsste eine bleibende Mehrheitsbeteiligung des Kantons an dieser AG sichergestellt sein. Andernfalls wäre zu befürchten, dass eine gänzlich privat-wirtschaftlich agierende Trägerschaft nicht weiter Gemeininteressen, sondern überwiegend wirtschaftliche Interessen verfolgen würde. Die Rahmenbedingungen müssten nebst der kantonalen Mehrheitsbeteiligung auch im Gemeininteresse liegende medizinische Leistungen für die Bevölkerung sowie die Aus- und Weiterbildung aller im KSW tätigen Berufsgruppen sicherstellen.