3. April 2015

Medienmitteilung: Ferientage für das Staatspersonal zum Jahreswechsel 2015/2016

Die VPV begrüssen, dass das Staatspersonal zwischen Weihnachten und Neujahr 2014/15 erneut zwei von insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Die VPV sind aber enttäuscht, dass der Regierungsrat nicht vorwärts macht mit seinem Versprechen, den Ferienanspruch an denjenigen der Privatwirtschaft, insbesondere von Banken und Versicherungen, anzugleichen.

Die Zentral- und Bezirksverwaltungen des Kantons Zürich stellen ihren Betrieb über den Jahreswechsel 2015/2016 vom Mittwoch, 23. Dezember, bis Freitag, 1. Januar, ein. Die VPV sind erfreut, dass das Personal erneut die Arbeitszeit von zwei der insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Sie sind aber enttäuscht, dass der Regierungsrat nicht mindestens einen weiteren halben Ferientag (es geht um 4:12 Stunden!) zugesteht, und sein Versprechen, etappenweise den Ferienanspruch des Staatspersonals an denjenigen der Privatwirtschaft anzugleichen, weiterhin auf die lange Bank schiebt.

Seit Jahren wurden dem Personal keine ausserordentlichen Verbesserungen mehr gewährt. Im Gegenteil, die Lohnrückstände sind inzwischen zu einem Dauerzustand geworden. Um so mehr setzen die VPV weiterhin auf einen konstruktiven Dialog mit der Finanzdirektion. Es kann der Regierung schliesslich nicht gleichgültig sein, dass der Unmut bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spürbar wächst.