3. August 2015

Stellungnahme des VPV-Präsidiums und der Arbeitnehmer-BVK-Stiftungsräte der VPV zum Rundbrief des VPOD zuhanden des VPV-Plenums

Der VPOD hat 2011 mit den VPV eine Vereinbarung getroffen. Diese lautete: Künftig werden alle Themen im Zusammenhang mit der BVK im gegenseitigen Einvernehmen abgehandelt und kommuniziert.

Der VPOD hat sein Rundschreiben ohne Absprache mit der VPV verbreitet.

Im Rundschreiben des VPOD werden die Realität (tiefes Zinsumfeld und Langlebigkeit) ignoriert und mit populistischen Sprüchen verzerrt.

Hat der VPOD an die künftigen Generationen gedacht?
Der VPOD schreibt:

Dass mit diesem Schritt das Rentenziel gefährdet ist: Es ist genau umgekehrt: Belässt man den technischen Zinssatz weiterhin hoch, sind die zukünftigen Renten erst recht gefährdet.
Dass die Senkung des technischen Zinssatzes extrem ist: Tatsache ist, dass der technische Zinssatz zu lange extrem hoch angesetzt war (bis Ende 2012 = 4% und bis Ende 2016 = 3,25%). Die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2% ist ein nachvollziehbarer, notwendiger und korrekter Schritt. Nach unserer Einschätzung wird sich die Versichertenstruktur im kommenden Jahrzehnt massiv verschlechtern, sodass eine Anpassung an die heutigen realistischen Gegebenheiten – je länger man zuwartet – noch viel teurer wird.
Die Massnahmen erfolgen praktisch ohne soziale Komponente: Mit dem überhöhten technischen Zinssatz wurden im Jahr 2014 450 Millionen Franken von den Aktivversicherten zu den Pensionierten transferiert. Für die Abfederungsmassnahmen und Besitzstandswahrungen wird mindestens eine Milliarde Franken aufgeworfen. Per Ende 2012 wurde bereits rund eine Milliarde Franken als Abfederungsmassnahme aufgewendet wurde. Diese Umverteilung kann nicht einfach als unsozial bezeichnet werden.
Mit der beschlossenen „Flexibilisierung“ der Beiträge findet eine weitere Aufweichung des solidarischen Versicherungsprinzips statt: Die Pensionskasse ist zwar eine Sozialversicherung aber Solidarität ist im BVG (Sparbereich) nicht vorgesehen (Kapitaldeckungsverfahren und nicht Umlageverfahren wie bei der AHV). Es handelt sich somit grad nicht um eine „Solidaritätsversicherung“. Im Sparbereich spart jeder für sich und nicht für andere. Eine Flexibilisierung ist zeitgemäss, denn mit dieser Variante können Personen je nach Lebensabschnitt wählen, wie viel sie für sich zum jeweiligen Zeitpunkt vorsorgen möchten.

FAZIT:
Der VPOD provoziert mit seiner Intervention einen Generationenkonflikt. Wenn der technische Zins länger so hoch bliebe, könnte man tatsächlich von einem Rentenklau auf Kosten der künftigen Generationen sprechen.

Mit den neuen höheren Beitragssätzen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird gegenüber dem alten Reglement jede versicherte Person mehr Kapital in der Vorsorge haben. Das Kapital kann im Rentenalter vollständig bezogen werden. Wenn also jemand der Ansicht ist, man erwirtschaftet mehr als 1,5 – 2% Zins pro Jahr, kann diese Person ja das Kapital beziehen und fährt somit besser.

Die beschlossene Flexibilisierung und die Pflichterhöhung der Arbeitgeberbeitragssätze ist eine gute Lösung, denn somit hat jeder mehr Kapital im Pensionsalter. Je nach gewählter Vorsorgeplanvariante ergeben sich sogar Einkaufsmöglichkeiten, welche wiederum von der Steuer abgesetzt werden können. Grosse arbeitnehmerfreundliche Arbeitgeber besitzen seit längerem einen solchen flexiblen Vorsorgeplan, der von vielen Mitarbeitenden geschätzt wird.

Durch den Vorschlag des VPOD, den Koordinationsabzug zu senken, würde jede versicherte Person einen höheren Abzug auf der Lohnabrechnung hinnehmen müssen, ohne dass diese Person darüber selber entscheiden kann. In diesem Falle würden nämlich alle Mitarbeitenden bevormundet werden, indem ihnen die Freiheit genommen wird – je nach aktueller Lebensphase – sich für einen höheren oder tieferen Lohnabzug zu entscheiden.

Die VPV sind sich bewusst, dass der Entscheid der BVK für keine
Generation eine erfreuliche Nachricht ist. Aber es ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass weitere künftige Generationen die noch grössere Zeche bezahlen müssen. Es genügt schon, dass der Generation 60+ eine in den nächsten fünf Jahre eine grosszügige Abfederung finanziert wird (Kostenpunkt ca. 1 Milliarde Franken).

FAZIT:
Wir sind uns bewusst, dass der Entscheid der BVK für keine Generation eine erfreuliche Nachricht ist. Aber es ist ein verantwortungsvoller Schritt, damit nicht auch weitere künftige Generationen die noch grössere Zeche bezahlen müssen.

Die VPV werden den VPOD auffordern, damit aufzuhören, solche irreführenden Behauptungen in die Welt zu setzen. Ansonsten müssen die VPV die Zusammenarbeit mit dem VPOD in Sachen BVK überdenken.