18. August 2015

Leistungsziel der BVK muss erhalten bleiben

Die BVK des Kantons Zürich wird primär auf Kosten der künftigen Generationen saniert. Dabei gilt für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter eine Besitzstandswahrung, was die BVK fast 1 Milliarde Franken kostet. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) fordern, dass der Kanton Zürich einen substanziellen Teil zu dieser Milliarde beiträgt.

Sachverständigen ist schon länger klar, dass der technische Zinssatz und der Renten-Umwandlungssatz nicht mehr den realen Erwartungen entsprechen. Deshalb hat der BVK-Stiftungsrat beschlossen, das Problem jetzt anzugehen und Leistungsversprechen anzupassen. Die jährliche Umverteilung von mehreren Hundert Millionen Franken von den aktiven Versicherten zu den Pensionären soll gestoppt werden.

Die VPV verstehen dieses Ziel. Problematisch ist, dass vor allem den 60-jährigen und älteren Arbeitnehmenden eine nominale Besitzstandswahrung garantiert wird. Das kostet die Kasse fast 1 Mrd. Franken oder ca. 4%-Punkte des Deckungsgrades. Es ist Fakt, dass die zu erwartende Rente je nach Alter bis zu satten 21% gekürzt würde, wenn nicht durch höhere Sparbeiträge und freiwillige Einkäufe Gegensteuer gegeben würde. Der Stiftungsrat hat aus Rücksicht auf die Arbeitgeber (im Wesentlichen Kanton und Gemeinden) die Lasten einseitig verteilt, um einen Exodus der Gruppe 60+ zu vermeiden. Damit wurden primär die Interessen der Arbeitgeber stark gewichtet. Die länger im Arbeitsprozess verbleibenden Versicherten zahlen die Zeche. Die VPV sind konsterniert, dass die Lasten nicht besser verteilt werden. Nun erwarten sie von den Arbeitgebern einen substanziellen finanziellen Beitrag an den Erhalt des Leistungsziels dieser Alterskategorie.

Die Kommunikation dieses Sachverhaltes durch den BVK-Stiftungsrat war zwiespältig. Ob und wie die mittelfristigen Leistungsversprechen zu beurteilen sind, ist nicht klar. Dazu kommt, dass die Betroffenen erst aus den Medien von den Rentenkürzungen Kenntnis erhalten haben. Eine vorgängige Vernehmlassung bei den Betroffenen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-organisationen) wäre – wie vor der Privatisierung – angebracht gewesen. Die VPV fordern den BVK-Stiftungsrat auf, in Zukunft transparenter zu informieren und Meinungen der Betroffenen einzuholen.

Der BVK-Stiftungsrat informierte weiter, dass er einen Schlussstrich unter die Korruptionsaffäre ziehen will, welche die Kasse etwa 1,5 Mrd. Franken kostete. Weil die Regierung ihre Aufsichtspflichten nicht genügend wahrgenommen hatte, sprachen sich die VPV für eine Verantwortlichkeitsklage aus. Sie haben den BVK-Stiftungsrat aufgefordert, auf dieses Traktandum zurückzukommen, um so zum Ausdruck zu bringen, dass der Stiftungsrat die Interessen der Versichersten ernst nimmt. Von der Regierung erwarten die VPV, dass dieser zukünftig mindestens mit einem Sitz im Stiftungsrat vertreten sein wird.