5. November 2015

Medienmitteilung VPV: Abbau des Lohnrückstandes beim Staatspersonal lässt weiterhin auf sich warten

Seit 2010 besteht ein Rückstand der Löhne beim Staatspersonal gegenüber der sogenannten UBS-Lohnumfrage, die gemäss den gesetzlichen Grundlagen ein wichtiger Indikator für die Festlegung des Lohnes sein sollte. In nur 5 Jahren ist ein Lohnrückstand von 2,1 % aufgelaufen. Die Zürcher Regierung denkt offenbar nicht daran, diesen Rückstand abzubauen. Dies ist für die VPV nicht akzeptierbar.

Der Zürcher Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er für sein Personal eine individuelle Lohnerhöhung von 0,6 % und eine Einmalzulage von 0,3 % der Lohnsumme vorsieht. Diese Lohnperspektiven enttäuschen die Vereinigten Personalverbände (VPV) erneut. Nun steht der Kanton bei seinen Angestellten bereits mit 2,1 % im Rückstand gegenüber der UBSLohnumfrage. Es gilt aber auch zu bedenken, dass in den letzten Jahren sowohl bei der individuellen Lohnerhöhung als auch bei der Einmalzulage immer nur um die 20 % der Mitarbeitenden in deren Genuss gekommen sind. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch für das nächste Jahr 60-80 % des Personals einmal mehr leer ausgehen wird.

Die VPV fordern:
1. Zusätzlich zum Ergebnis der UBS-Lohnumfrage einen schrittweisen Abbau des Lohnrückstandes – zum Beispiel um jährlich 0,5 %. Damit könnten wir bis im Jahr 2019 mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Zürich gleichziehen.
2. Im Jahr 2016 sollen ausnahmsweise alle Mitarbeitenden von einer substantiellen Lohnerhöhung profitieren.
3. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, erwarten die VPV zumindest, dass die Frauen im gleichen Ausmass wie die Männer berücksichtigt werden.