7. Oktober 2016

Kollektivverträge Krankenkassen

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist für die Überwachung der Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und so werden die Krankenkassen gezwungen, ihre Kollektivverträge (meistens) nach unten anzupassen.

Ab dem 1.1.2017 dürfen max. noch 10% Rabatt gewährt werden, abhängig vom Verlauf der entsprechenden Angebote. So varieren die Rabatte neu von 0 – 10%.

Leider müssen Firmen, Vereine, Verbände und Krankenkassen mit Kollektivversicherungsangeboten für ihre Mitglieder und Angestellten diese »Kröte« schlucken und zu den Erhöhungen der Prämien der Grundversicherungen werden noch die meist kleineren Rabatte bei den Produkten der Zusatzversicherungen zu weiteren Belastungen führen.

Die Krankenkasse Visana hat alle Vergünstigungen gestrichen mit der Begründung von überdurchschnittlichen Leistungsaufwendungen in den letzten 3 Jahren bei Kollektivversicherten des VStA. Das entspricht den Vorgaben der FINMA, ist aber durch uns leider nicht zu überprüfen. Darum haben wir die Visana nun aus unserer Liste entfernt.

Die Helsana gewährt Neukunden rückwirkend ab dem 29.01.2016 keine Kollektivrabatte mehr. Damit Neukunden gegenüber Altkunden nicht benachteiligt werden, gewährt Helsana zumindest für das Jahr 2017 auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung.

Wegen etwas unglücklichen Umständen wurden von der CSS Schreiben an die Versicherten versandt. Diese Angelegenheit konnte jedoch gelöst werden, so dass für die CSS dieselben Bedingungen gelten wie nachfolgend beschrieben.

Alle anderen Kassen mit Kollektivversicherung haben Anpassungen vorgenommen, die sie Ihnen demnächst bekannt geben werden. Auch wenn die Rabatte zum Teil reduziert wurden, lohnt sich die Kollektivversicherung nach wie vor für unsere Mitglieder.

Da die Rabatte nun vom Schadenverlauf abhängen, der jährlich überprüft und angepasst wird (FINMA-Auflage), werden sich die Rabatte jährlich verändern können.

Nicht nur der VStA ist von diesen neuen Regelungen betroffen. Sie betreffen alle Kollektivversicherungen, auch die von Firmen und allen Vereinen, Verbänden, die solche Verträge haben.