20. November 2017

Medienmitteilung: 0,5% Teuerungsausgleich für das Staatspersonal ist ungenügend

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Teuerungsausgleich von 0,5% für die Löhne des Staatspersonals zu gewähren. Angesichts der Tatsache, dass die Teuerung im 2017 0,7% beträgt, ist dieser Antrag aus der Sicht der VPV völlig ungenügend. Der Regierungsrat hat immer wieder beteuert, dass der Ausgleich der vollen Teuerung nicht in Frage gestellt werden soll. Insofern sind die VPV sehr enttäuscht.

Die VPV fordern den Regierungsrat auf, seinem Versprechen, immer den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren, nachzukommen. Angesichts des Budgets 2018, welcher mit einem Plus von 82 Mio. Franken rechnet, und auch der Jahresabschluss 2017 einmal mehr weit besser abschliessen wird, als erwartet, haben die VPV immer wieder moniert, dass der strenge Sparkurs auf dem Buckel des Personals nicht gerechtfertigt ist.

Die VPV fordern unter diesen Prämissen:
> Den vollen Teuerungsausgleich von 0,7%,
> Eine individuelle Lohnerhöhung im Umfang des gesamten Rotationsgewinns von 0,6%,
> Die Gewährung einer Einmalzulage von mindestens 0,3%, insgesamt also die Erhöhung der Lohnsumme um 1,6%.

> Ausserdem fordern die VPV eine schrittweise Erhöhung der Ferien um eine Woche für alle. Gerade Weihnachten/Neujahr mit Kompensationstagen eignet sich, dieses Ziel in drei bis vier Jahren vollständig zu erreichen.