7. Juni 2018

Medienmitteilung der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich)

Fünfte Ferienwoche ist so fast schon ein Witz….

Die Regierung preist die geplante fünfte Ferienwoche als zeitgemässe Verbesserung der Arbeitsbedingungen an. Dies verbunden aber mit einer wöchentlichen Arbeitszeiterhöhung und dem Wegfall der zwei freien Tage über Weihnachten/Neujahr. Diese kostenneutrale Aktion wird so zur Null-Nummer. Für über 60-jährige ist sie gar ein Rückschritt. Die VPV erwarten eine Nachbesserung.

Tatsächlich ist die fünfte Ferienwoche heute eine Notwendigkeit, wenn der Kanton Zürich seine Konkurrenzfähigkeit als Arbeitgeber bewahren will. In dem Sinne begrüssen die VPV die fünfte Ferienwoche zugunsten der Arbeitnehmenden.

Einer genauen Prüfung vermag allerdings die Erhöhung nicht stand zu halten. Die wöchentliche Arbeitszeit wird von 42 auf 42.5 Stunden erhöht und die zwei arbeitsfreien Tage über Weihnachten/Neujahr entfallen. So wird nicht etwa mehr Ferien gegeben, sondern die Arbeitszeiten einfach umverteilt. Für die Arbeitnehmenden ab 60 Jahren ist die Neuregelung sogar eine Verschlechterung. Ihre Arbeitszeiten bleiben weiterhin bestehen, aber auch der Ferienanspruch. Sie müssen also auf die zwei arbeitsfreien Tage zwischen Weihnachten/Neujahr verzichten.

Seit Jahren beklagen die VPV den Umstand, dass beim Personal gesparte und ihre berechtigten Anliegen zur Verbesserung ihrer Anstellungsbedingungen nicht umgesetzt werden. Und seit Jahren schliesst der Kanton mit guten Abschlüssen in der Staatsrechnung ab und senkt Steuern. Nur für das Personal bleibt nichts übrig.

Auch wenn die VPV anerkennen, dass die fünfte Ferienwoche einen Mehrwert für das Personal darstellen, ist die damit verbundene Erhöhung der Arbeitszeit und der Wegfall der zwei arbeitsfreien Tage über Weihnachten/Neujahr nicht akzeptabel. Dagegen wehren sie die VPV weiterhin mit allen Kräften und erwarten gegenüber dem Personal mehr Wertschätzung.

Freundliche Grüsse

VPV Kanton Zürich

Peter Reinhard Präsident