Am 10. Juli 2018 startete der politisch unabhängige Verein Workfair 50+ mit der eidgenössischen Volksinitiative „Berufliche Vorsorge – Arbeit statt Armut“. Damit soll die Bundesverfassung wie folgt verändert werden:
Art 113 Abs.3bis
Für die Bemessung der Altersgutschriften gilt für alle Versicherten unabhängig vom Alter der gleiche Ansatz. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig.
Diese Verfassungsänderung würde die heutige „Entsorgungswelle“ von Arbeitnehmern über 50 mindern, denn heute bezahlen Arbeitgeber für Ü50-Angestellte wesentlich höhere Sozialabgaben, die ältere Arbeitnehmer gegenüber jüngeren Arbeitnehmern diskriminieren. Darum sind Ü50 Arbeitnehmer für Firmen nicht mehr interessant und darum finden Ü50 Arbeitnehmer nur sehr schwierig eine neue Arbeitsstelle, wenn sie aus dem Unternehmen herausgemoppt wurden. Mobbing aus diesen Gründen ist heute nicht nur in den Privatunternehmen ein Problem, auch der Staat verwendet diese Methode leider immer häufiger, wie die Rechtsberatungen im VStA zunehmend zeigen!
Mehr zum Verein Workfair 50+ hier
Hier der Link zum Unterschriftenbogen (PDF-Download)
Bitte Unterstützen Sie die Initiative mit Ihrer Unterschrift. Unterschriftsberechtigt sind alle stimmberechtigten CH-Bürger. Besten Dank!