4. Dezember 2018

VStA, Protokoll der Generalversammlung vom 14.06.2018

Das Protokoll der Generalversammlung im Restaurant Muggenbühl Zürich vom 14.06.2018 steht nun als PDF zur Verfügung.

Protokoll Generalversammlung VStA vom 14.06.18

Anmerkung zur Beitragserhöhung für Pensionierte ab 2019 (Aktive ab 2020).

Die Jahresbeiträge des VStA für Aktive und Pensionierte decken die Kosten für die grosse Zunahme der Rechtsberatungen längerfristig nicht mehr. Seit über 15 Jahren sind die Beiträge nicht mehr angepasst worden. Auch im Vergleich mit anderen Verbänden sind unsere bisherigen Beiträge wesentlich kleiner. So bezahlen aktive Mitglieder des ZLV (Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband) bei einer 100% Anstellung im Jahr 435.00 CHF, beim VStA bisher 60.00 CHF. Die Pensionierten des ZLV bezahlen 145.00 CHF, unsere Pensionierten bisher 30.00 CHF. Darum ist die vorgesehene Erhöhung des Beitrages bei Aktiven- und Passiven um je 30 CHF sicher gerechtfertigt. Da in den Statuten ein max. Beitrag von 60.00
CHF festgelegt ist, konnte die Anpassung an der GV 2018 nur für die Pensionierten vorgenommen werden. Nach der Revision der Statuten an der GV 2019 können dann auch die Beiträge der Aktiven wie vorgesehen erhöht werden. Damit trifft dann auch der Ausspruch eines ehemaligen Mitgliedes nicht mehr zu, der den VStA als Kaffekässeli-Verein bezeichnet hat, was er trotz günstigem Jahresbeitrag aber nie war und auch nie sein wird.

Die Gratis-Rechtsberatung beim ZLV ist für Aktivmitglieder nach einer Karenzfrist von 6 Monaten auf max. 10 Stunden beschränkt, also genau gleich wie bei uns, nur zu einem wesentlich höheren Jahresbeitrag. Bei den Vergünstigungen (Krankenkassen, Versicherungen) bietet der ZLV nicht mehr wie wir. Vergünstigungen auf Kreditkarten (Wegfall der Jahresgebühr bei Corner Card) bieten wir nicht mehr an, weil es nicht in Anspruch genommen wurde und es andere Anbieter von „Gratis-Kreditkarten“ gibt.

Der Zweck des VStA ist nicht im Anbieten von Vergünstigungen begründet sondern bei der Unterstützung seiner aktiven- und pensionierten Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber. So setzt sich der VStA in den VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) für die Anliegen seiner Mitglieder ein (Lohn, Ferien, Rente, Arbeitszeiten usw. usw.).