Der Regierungsrat gewährt per 1.1.2020 eine zusätzliche Ferienwoche für das Staatspersonal und per 1.8.2020 für die Lehrpersonen. Die VPV und der vpod zeigen sich darüber sehr erfreut, wenn auch ein Wermutstropfen bestehen bleibt.
Der Regierungsrat hat die Forderungen von VPV und vpod gutgeheissen und gewährt eine zusätzliche Ferienwoche. Dabei werden die bisher seit Jahren gewährten 2 Tage Jahreswechsel-Urlaubstage zu neu 2 Ferientage für alle Altersgruppen vom Lehrling bis zum 65. Altersjahr umgewandelt. Zudem werden den 21- bis 49-jährigen Angestellten 3 zusätzliche Ferientage gewährt. Damit erhalten alle bis zum 59. Altersjahr durchgehend 5 Ferienwochen. Das gilt für das Staatspersonal und die Volksschullehrpersonen. Bei Letzteren wird durch diesen Entscheid die Jahresarbeitszeit entsprechend gekürzt. In diesem Zusammenhang ändert die Regierung ihre Praxis beim Ferienbezug von Mehrzeitkompensationen. Diese dürfen erst nach dem Bezug der Ferien en bloc bezogen werden.
VPV und vpod sind froh über diesen Entscheid, welcher ihren langjährigen Forderungen weitgehend entspricht. Gewinner sind alle: Der Kanton Zürich wird als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen und die Angestellten und die Lehrpersonen erhalten eine zusätzliche Ferienwoche. Dies ist im Hinblick auf die langjährigen guten Abschlüsse des Kantons Zürich allerdings überfällig gewesen und die Wertschätzung gegenüber dem Personal hat lange auf sich warten lassen.
Ein Wermutstropfen hingegen bleibt bestehen. Bei den Lehrpersonen der Mittelschulen, der Fachhochschulen und der Berufsschulen werden u.a. keine Anpassung vorgenommen. Gemäss Regierungsrat hätten diese Berufsgruppen keinen Berufsauftrag mit Jahresarbeitszeit, sondern seien per Lektionen angestellt. Dies gäbe ihnen grössere Freiheiten zum Ferienbezug. Für die VPV und den vpod ist das unverständlich. Sie werden sich weiter für eine zusätzliche Ferienwoche auch für diese Berufsgruppen einsetzen und bedauern den regierungsrätlichen Entscheid.