22. September 2020

BVK-technischer-Zinssatz (I)(Medienmitteilung VPV & VPOD)

Die verbindliche Obergrenze des technischen Zinssatzes droht per Ende September unter 2% zu fallen. Damit müssten viele Pensionskassen ihre versicherungstechnischen Grundlagen nach unten anpassen. So auch die BVK. Die Gewerkschaft VPOD und die Vereinigten Personalverbände (VPV) des Kantons Zürich fordern die BVK auf, Anpassungen auf das notwendige Minimum zu beschränken und diese sozial verträglich umzusetzen.

Der VPOD und die VPV lehnen eine Anpassung des technischen Zinssatzes unter die erlaubte Obergrenze ab. Peter Reinhard, Präsident der VPV: «Die Verbände sind der Ansicht, dass eine minimale Anpassung durch die Auflösung der Rückstellungen von 1,2 Milliarden ohne Renteneinbussen umgesetzt werden kann. Von einer weiteren Anpassung des bereits jetzt tiefen Umwandlungssatzes und der sehr hohen Beiträge ist daher abzusehen.» Zudem sind für alle Jahrgänge Aufwertungsgutschriften als Abfederungsmassnahmen zu finanzieren.

Alles lesen Sie in der gemeinsamen Medienmitteilung der VPV und des VPOD