Regierungsrat rechnet mit geringerem Defizit und beantragt unveränderten Staatssteuerfuss
Der Budgetentwurf 2022 des Kantons Zürich sieht trotz Pandemie deutlich besser aus als vor einem Jahr noch erwartet. Der Regierungsrat rechnet mit einem Defizit von 310 Millionen Franken und beantragt dem Kantonsrat, den Staatssteuerfuss unverändert bei 100 Prozent zu belassen.
Das erwartete Defizit verringert sich im Vergleich zum Budget 2021 um 215 Millionen Franken. Dazu geführt haben eine genaue Analyse und Kürzung von Kreditresten aus früheren Budgets sowie die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Zudem schätzt der Regierungsrat die Steuereinnahmen zuversichtlicher ein als noch in der vorjährigen Planung. Die verbesserte Einschätzung der Wirtschaftslage macht sich insbesondere bei den Unternehmenssteuern bemerkbar. Der Budgetentwurf rechnet bei den Staatssteuererträgen der juristischen Personen mit einer Zunahme von 5,1 Prozent (natürliche Personen: plus 0,1 Prozent).
Mehr Geld für Zusatzleistungen
Die Saldoverbesserung wird trotz der Steigerung des Aufwands auf 17,1 Milliarden Franken erzielt. Letztere geht unter anderem auf die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes zurück, die von den Zürcher Stimmberechtigten im vergangenen Herbst beschlossen wurde. Sie hat zur Folge, dass der Kanton zur Entlastung der Städte und Gemeinden einen wesentlich höheren Anteil an den Zusatzleistungen für AHV- und IV-Renten finanziert, wofür pro Jahr 170 bis 180 Millionen Franken eingestellt sind.
Der Beschäftigungsumfang laut Budgetentwurf steigt um 2 Prozent oder insgesamt 1120 Vollzeitstellen. Davon entfallen über die Hälfte auf die selbstständigen Anstalten Universitätsspital (260), Universität (195) und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (148). Bei den Direktionen und der Staatskanzlei sind total 376 zusätzliche Stellen geplant. In erster Linie wegen der steigenden Schülerzahlen werden 201 Vollzeitstellen in der Volksschule und 66 in den Mittelschulen geschaffen. Das Wachstum des Beschäftigungsumfangs beim Justizvollzug und der Wiedereingliederung um 66 Stellen geht vor allem auf zusätzlichen Bedarf für das Gefängnis Horgen und die Justizvollzuganstalt Pöschwies zurück.
Weiterhin hohe Investitionen
Weiter sieht der Budgetentwurf für 2022 Investitionsausgaben von 1,309 Milliarden Franken vor. Für die ganze Planungsperiode bis 2025 werden Investitionsausgaben von 5,3 Milliarden Franken beziehungsweise rund 1,3 Milliarden Franken pro Jahr geplant. Damit werden sämtliche geplanten Investitionsvorhaben eingestellt, mit dem Ziel, die kantonalen Infrastrukturen auch in Zukunft zeitgemäss auszugestalten.
Unveränderter Steuerfuss
Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Staatssteuerfuss auch für die zwei kommenden Jahre bei 100 Prozent zu belassen. Die Änderungen des Zusatzleitungsgesetzes sowie des Strassengesetzes zur Unterstützung der Gemeinden beim Strassenunterhalt werden die Erfolgsrechnung langfristig jedes Jahr um 250 Millionen Franken belasten. Wegen der Aufwandüberschüsse und wegen des tiefen Selbstfinanzierungsgrads bei weiterhin hoher Investitionstätigkeit wird das Fremdkapital bis zum Ende der Planungsperiode 2025 weiter zunehmen. Der Regierungsrat sieht die Finanzierung mittelfristig gesichert, wird die Nachhaltigkeit der Erträge aber genau beobachten. Es werden weitere Haushaltsanstrengungen notwendig sein, um einen ausreichenden Selbstfinanzierungsgrad sicherzustellen. Der Staatssteuerfuss liegt seit 2003 auf dem heutigen Stand, was von der Stabilität des Zürcher Staatshaushalts zeugt und Planungssicherheit für die Wirtschaft schafft.
Der gesetzlich verlangte mittelfristige Ausgleich über acht Jahre hinweg wird um 750 Millionen Franken verfehlt. Trotz vollständiger Einrechnung des Covid-19-Härtefallprogramms fällt er somit besser aus als in der Planung des Vorjahres. Nach Abschluss des Härtefallprogramms – voraussichtlich im Spätherbst – wird die Finanzdirektion die Auswirkungen auf den mittelfristigen Ausgleich präzisieren können.