16. September 2021

Kollektivverträge Krankenkassen

Leider haben wir heute eine weitere Nachricht bekommen, dass der bestehende Vertrag seitens SWICA aufgrund der Auflagen der FINMA nicht mehr verlängert wird. An dieser Situation können wir leider nichts ändern.

Rabatte dürfen von den Krankenkassen nur gewährt werden, wenn die Kostenstruktur aufgeht, d.h. die abgeschlossenen Versicherungen rentieren. Leider ist dies in diesen Zeiten (Corona lässt grüssen) kaum mehr der Fall.

Viel wichtiger als diese in letzter Zeit immer kleiner gewordenen Rabatte ist jedoch die Arbeit des VStA, die aus folgenden, wesentlichen Aufgaben besteht:

  • Rechtsberatung unserer Mitglieder in arbeitsrechtlichen Belangen
  • Vertretung unserer Mitglieder in den VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich), die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen.
  • Vertretung unserer Mitglieder in der BVK durch unser Vorstandsmitglied Arialdo Pulcini, der dieses Jahr wiederum durch aktive Mitarbeiter*innen in den Stiftungsrat der BVK gewählt wurde.

Diese Leistungen sind den bescheidenen Mitgliederbeitrag wert. Wir freuen uns darum, dass Sie uns auch ohne Krankenkassenrabatte weiterhin die Treue halten. Im Vergleich mit anderen Arbeitnehmerorganisationen (z.B. Gewerkschaften) ist unser Jahresbeitrag von 90 CHF bzw. 60 CHF für Pensionierte doch gering. Bei anderen Verbänden kostet der Jahresbeitrag bis zu einem Prozent des Jahreslohnes (bei 4000 Monatslohn = 40 CHF monatlich).

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und zählen weiterhin auf Sie. Nur so können wir letztendlich auch etwas erreichen und eine Rechtsberatung im Rahmen unserer Statuten anbieten. Auch die Pensionierten profitieren, indem wir uns für die Interessen der Pensionierten bei der BVK einsetzen.

Unsere Arbeit ist von den Mitgliedern abhängig, die sich für den VStA einsetzen und auch an ihrem Arbeitsplatz für unseren Verband werben. Informationen gibt es dazu auf unserer WebSite, inkl. Online-Anmeldeformular.