13. April 2022

VStA Rechtsauskünfte

In letzter Zeit häufen sich leider Rechtsanfragen von Nichtmitgliedern, weshalb wir wieder einmal auf unsere Statuten verweisen, in welchen die Voraussetzungen für eine rechtliche Auskunft in Angelegenheiten betr. Arbeitsverhältnis geregelt sind.

Für eine Rechtsauskunft ist unter Art. 8 im Regulativ der Statuten folgendes festgehalten:

Art. 8
Der Anspruch auf Rechtsschutz beginnt nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten und setzt die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband voraus. Über die ausnahmsweise Gewährung des Rechtsschutzes bei innerhalb der Karenzfrist eintretenden Streitfällen entscheidet nach Anhörung der Rechtsschutzstelle der Vorstand.

An diese Vorgaben müssen wir uns strikte halten, damit wir weiterhin günstige Jahresbeiträge anbieten können, die wesentlich tiefer sind als die Beiträge bei anderen Verbänden und Gewerkschaften.

Wenn sich ein(e) Staatsangestellte(r) wegen einer Rechtsfrage für den Beitritt zum VStA entschliesst und den Jahresbeitrag bezahlt hat, dann kann eine Stunde Beratung in Anspruch genommen werden, innerhalb der 6-monatigen Karenzfrist. Besser ist es jedoch, wenn man sich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim VStA anmeldet und Mitglied wird und damit die Arbeit des VStA unterstützt.