19. November 2022

Ungleichbehandlung der kantonalen Angestellten betreffend Teuerungsausgleich

(Medienmitteilung VPV, VPOD und SBK)

Die Spitalräte USZ, KSW, PUK und ipw haben einen Teuerungsausgleich von 3,0 Prozent beschlossen. Alle übrigen kantonalen Angestellten erhalten 3,5 Prozent aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom September 2022.

Der Entscheid zeigt, dass die Spitäler grundsätzlich den Handlungsbedarf erkannt haben, etwas für das Gesundheitspersonal zu unternehmen, trotz des Kostendrucks und der fehlenden Tarifanpassungen. Die 3,0 Prozent sind aufgrund des Landesindex für Konsumentenpreise auch erklärbar. Die Personalverbände stellen aber fest, dass der Entscheid der Spitalräte zu einer Ungleichbehandlung aller kantonaler Angestellten führt. Damit erlauben sich die Spitäler, trotz hängiger Beschwerdeverfahren gegen deren Personalreglemente, vom Willen des Regierungsrats abzuweichen und das Gesundheitspersonal als Personalgruppe schlechter zu stellen. Das manifestiert den gerichtlichen Klärungsbedarf dieser in Frage gestellten, spitalrätlichen Kompetenz.

In den Mitteilungen der Spitäler wurde zudem bekanntgegeben, dass der Teuerungsfehlbetrag von 0,5 Prozent gezielt für eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen bei den Pflegenden verwendet werden sollen. Eine Diskussion über Verbesserungsmassnahmen wurde einmal mehr nicht mit den Sozialpartnern geführt und solche müssten alle Berufsgruppen umfassen, um den Ausstieg des Gesundheitspersonals zu bremsen. Die Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative ist eine separate Thematik, und muss mit anderen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.