28. November 2023

«Diversity und Inklusion am Arbeitsplatz» (Veranstaltung KVZ,VPV)

18:00 Uhr: Türöffnung/ Seating
18:30 Uhr: Start/ Welcome
18:35 Uhr: Podiumsdiskussion
19:30 Uhr: Q & A
19:45 Uhr: Netzwerkapéro (freiwillig) inkl. Überraschungsact
21:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Es wird noch einmal spannend…

Unter dem Motto «Diversity und Inklusion am Arbeitsplatz» laden wir Sie herzlich zu einem inspirierenden Podiumsevent im Kaufleuten ein. Moderatorin Kathrin Hönegger (SRF Einstein) diskutiert mit ihren Gästen, wie wir Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen aktiv in den Arbeitsalltag einbinden können, um ein breiteres Spektrum an Ideen und Innovationen zu fördern.

Gemeinsam betrachten wir Diversität nicht als Hindernis, sondern als Bereicherung und eine enorme Chance, die sowohl unsere Arbeitswelt als auch die Gesellschaft stärkt.

Der Kaufmännische Verband Zürich und die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) freuen sich auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch.

Diese Veranstaltung wird vom Kaufmännischen Verband Zürich durchgeführt. Die VPV und VStA Mitglieder können mit dem Promocode tFk9Vc für CHF 15.00 (anstatt CHF 30.00) am Event teilnehmen! (bei der Bestellung «Ich bin kein Mitglied» anklicken und auf der nächsten Seite den Promocode eingeben). Die Anmeldung über die Webseite vom Kaufmännischen Verband Zürich ist Voraussetzung. Hier erfahren Sie auch weitere Informationen zum Anlass.

3. November 2023

Warum es sich lohnt, Mitglied beim VStA zu sein

Wir bekommen immer wieder Dankesschreiben oder Mails von Mitgliedern, die unsere Rechtsberatung in Anspruch genommen haben. Diese ist bis zu einem in den Statuten festgelegten Betrag kostenlos. Wenn der Betrag den Kostenrahmen überschreitet, kann das Mitglied weiterhin auf die Begleitung durch den VStA zählen, zu einem preiswerten Tarif. Diese Kosten werden u.U. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Nachfolgendes Mail (zum Schutz des Mitglieds ohne genaue Angaben) hat uns vor ein paar Tagen erreicht. Es freut uns ausserordentlich, dass wir diesem Mitglied in einer schwierigen Phase des Lebens helfen konnten und eine Lösung gefunden haben.

Ich bin Ü50, habe eine kantonale Verwaltungslehre absolviert und stehe in einem zweistelligen Dienstjahr.

2023 fühlte ich mich am Arbeitsplatz unter grossen Druck gesetzt. Ich war verzweifelt und hilflos. Ich schrieb vom Arbeitsplatz aus eine Mail an den VStA. Kurz darauf meldete sich Hr. Hürlimann bei mir. Wir konnten zeitnah ein Gespräch führen und ich war erleichtert über die grossartige Unterstützung. Ich war mit der ganzen Situation überfordert und es wäre ohne die Hilfe des Verbandes nicht gut herausgekommen.

Ich wurde über mehrere Wochen intensiv begleitet, unterstützt und aufgemuntert. Telefonisch konnte ich jederzeit Hilfe und Rat einholen. Es gab mehrere Gespräche, wo ich begleitet und unterstützt wurde. Auch Gespräche ohne mich haben stattgefunden. Das hat mich stark entlastet. Hr. Hürlimann konnte für mich den bestmöglichen, fairen Abgang aushandeln. Es gab mir den nötigen Raum, mich zu distanzieren, gesund zu bleiben, weiterzumachen und zu bewerben.

Vor kurzem habe ich eine Zusage für eine neue, interessante Stelle im Sozialbereich bei einer Gemeindeverwaltung gefunden. Ich freue mich sehr.

Dafür und für die Unterstützung bin ich sehr dankbar. Es ist mir bewusst, was für ein Zeitaufwand, Leidenschaft und Wissen dahintersteckt. Der VStA ist für Mitarbeiter eine grossartige Sache. Ich möchte mich bei allen herzlich für Ihren Einsatz bedanken.

Sie sehen, es lohnt sich, beim VStA Mitglied zu sein und zu wissen, dass man als Mitglied jederzeit rechtliche Beratung beanspruchen kann (gemäss unseren Statuten) und dies für einen bescheidenen Jahresbeitrag von nur 90.00 CHF.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum VStA und danken Ihnen für das Vertrauen in die Arbeit des VStA. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Website.

1. September 2023

Medienmitteilung der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV, 01.09.2023)

Steuersenkung ohne Lohnanpassungen ist ein „No-Go“

Die VPV stellen fest, dass eine Steuersenkung möglich und die Finanzsituation im Kanton Zürich gut ist. Wer eine Steuersenkung realisieren will, muss aber auch einen vollen Teuerungsausgleich garantieren. Zudem fordern die VPV eine Reallohnerhöhung, um die Kaufkraft des Personals zu sichern.

Die Arbeitnehmenden sollen von den guten Abschlüssen des Kantons Zürich profitieren. Diese waren gegenüber den Budgets immer wesentlich besser als erwartet. Entsprechend fordern die VPV einen vollen Teuerungsausgleich und individuelle Lohnanpassungen für das Personal. Auch eine Reallohnerhöhung muss endlich einmal umgesetzt werden, wenn die Kaufkraft gesichert werden soll. Und schon längstens überfällig ist, dass zum Beispiel der Koordinationsabzug bei der Pensionskasse BVK durch den Kanton mitversichert wird.

Mit der Umsetzung der Forderungen der VPV würde eine Wertschätzung gegenüber dem Personal zum Ausdruck gebracht und hätte Signalwirkung. Damit würde die Kaufkraft gesichert und der Binnenmarkt wird gestärkt.

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

Peter Reinhard
Präsident

13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)

Pressemitteilung der VPV vom 13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)
Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ZH/GL/SH, die Vereinigten Personalverbände VPV sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD haben im Mai 2022 vereint eine Beschwerde gegen bestimmte Inhalte der neuen Personalreglemente der kantonalen Spitäler und Kliniken beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Verbänden einen grossen Teilerfolg zugesprochen.

Mit diesem Teilerfolg wurden sowohl die Spitäler und Kliniken als auch der Regierungsrat, welche die Reglemente genehmigte, vom Gericht daran erinnert, dass übergeordnetes geltendes Recht nicht willkürlich abgeändert werden kann. Die Verbände, welche auf diesen Punkt in ihren Vernehmlassungen vorgängig hingewiesen haben, fordern die Spitäler und den Regierungsrat zur Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe auf.

Voll zugestimmt hat das Verwaltungsgericht den Verbänden beim Versuch der Spitäler und Kliniken, mit den neuen Personalreglementen von den Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes bezüglich der Regelungen über Abfindung und Bewährungsfristen bei Beschäftigten mit Patientenkontakt abweichen zu können. Diese angestrebte Änderung, welche die Spitäler/Kliniken mit «betrieblichen Notwendigkeiten» zu rechtfertigen versuchten, hat das Verwaltungsgericht als nicht rechtskonform betrachtet. Hier haben die Verbände einen Sieg errungen, welcher für das Personal sehr wichtig ist. Damit ist klar, dass das übergeordnete kantonale Recht für die Spitäler Geltung hat und die vom Gesetzgeber vorgesehenen betrieblichen Gründe keinen generellen Freipass für Ausnahmeregelungen darstellen.

Keinen Erfolg erzielte die Einsprache in Bezug auf die Aufhebung der befristeten Anstellung für Oberärztinnen und Oberärzte, worüber schon zu einem früheren Zeitpunkt vom Verwaltungsgericht geurteilt worden war. Die im Reglement vorgesehene Befristung der Anstellungsverfügungen ist durch die in der Zwischenzeit erfolgte Entfristung am USZ ohnehin bereits überholt.

Was die Regelung betreffend Teuerungsausgleich und Lohnentwicklung betrifft, konnte sich die Forderung nach einer Übernahme der gelebten Praxis für das Personal des Kantons nicht durchsetzen.

Die Spitäler wurden aber vom Gericht daran erinnert, dass wesentliche Grundsätze in ihrem Personalreglement zu regeln sind und nicht in einem internen Erlass.

Mit diesem Entscheid sind die Spitäler und der Regierungsrat gewarnt, dass sie in Zukunft nicht willkürlich entscheiden können und dass die Argumente der Sozialpartner ernst zu nehmen sind. Die Verbände SBK, VPV und VPOD fordern die Spitäler und den Regierungsrat zu aktiver gelebter Sozialpartnerschaft auf und zur Respektierung der Mitwirkungsrechte auf.

18. März 2023

MEDIENMITTEILUNG der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) vom 17. März 2023

Sehr gutes Ergebnis der Staatsrechnung 2022

Erneut schliesst der Kanton Zürich mit einem sehr guten Ergebnis die Rechnung 2022 ab. Dies sehr zur Freude der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV), welche erwarten, dass davon vor allem die von der Beamtenversicherungskasse (BVK) angebotenen Leistungsverbesserungenfür das Personal umgesetzt werden.

Die Staatsrechnung weist mit einem Ertragsüberschuss von 543 Millionen Franken gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 523 Millionen Franken eine Verbesserung von 1,1 Milliarden Franken aus. Die VPV sind sich bewusst, dass dabei auch ausserordentliche Effekte mit verantwortlich sind. Dank dem dynamischen Arbeitsmarkt und einer rekordtiefen Arbeitslosenquote konnten höhere Steuererträge erzielt werden und trotz eingerechneter Corona-Effekte wurden die Annahmen um 964 Millionen Franken übertroffen. Wie im vergangenen Jahr wurden die Nettoschulden weiter stark reduziert und die hohen Investitionen konnten aus Eigenmitteln finanziert werden. Die VPV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass somit ein solides Fundament für die Herausforderungen der nächsten vier Jahre geschaffen werden konnte.

Die VPV fordern nun aber auch mit Nachdruck, dass davon das Personal profitieren muss. Dieses leistet tagtäglich eine sehr gute, beständige und effiziente Arbeit und muss im Hinblick auf den Personalmangel speziell gepflegt werden.

Der Kanton Zürich soll deshalb die seit Jahren von der BVK angebotenen Leistungsverbesserungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges), die Ergänzungsvorsorge (Kaderversicherung) und die tiefere Eintrittsschwelle (wichtig für Teilzeitarbeitende).

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich