31. August 2018

Medienmitteilung VPV zum Budget 2019 Kanton Zürich

Lohnrückstände ausgleichen statt Steuersenkung planen

Die VPV sind vom Budget des Kantons Zürich wenig überrascht. Die guten Zahlen des Kantons müssen aber nach Meinung der VPV auch dem Personal zugutekommen.

Das Budget und die Investitionsrechnung des Kantons Zürich liegen im üblichen und zu erwartendem Rahmen. Damit reiht sich auch dieses Budget an die Vorjahre an, und die VPV gehen davon aus, dass der Rechnungsabschluss zum Budget 2019 besser als prognostiziert sein wird.

Kein Verständnis zeigen die VPV mit der vorausgeplanten Steuerfuss-Senkung auf 98 % im Jahr 2020. Zu den erfreulichen Budget- und Finanzzahlen des Kantons Zürich hat in den vergangenen Jahren auch das Personal wesentlich beigetragen. Der Lohnrückstand ist erheblich, und für die VPV ist es jetzt endlich an der Zeit, neben den individuellen Lohnanpassungen auch eine generelle Erhöhung zu realisieren und die fünfte Ferienwoche ohne eine wöchentliche Mehrarbeitszeit zu realisieren.
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22. August 2018

VPV & VPOD lancieren Lohnumfrage

Lohnumfrage 2018 lanciert

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) lancieren heute gemeinsam eine breit angelegte Lohnumfrage. Sie soll Aufschluss über die Zufriedenheit der Angestellten zur Lohnentwicklung, zu Arbeitszeit, Ferien und anderen relevanten Themen geben.


VPV und VPOD werden direkt rund 40’000 Beschäftigte im Kanton Zürich erreichen. Dies soll erlauben, die Zufriedenheit oder eben Unzufriedenheit über die Anstellungsbedingungen und deren Entwicklung seit 2010 zu analysieren. Der Kanton als grösster Arbeitgeber mit rund 40’000 Angestellten hat es in den letzten Jahren – aus naheliegenden Gründen – nicht für nötig erachtet, die Stimmung bei seinem Personal auszuloten. Die Lohnumfrage, die der VPOD bereits letztes Jahr durchgeführt hat, wies beim kantonalen Personal eine grosse Unzufriedenheit aus: Zwei Drittel der Befragten haben angegeben, mir ihrer Lohnentwicklung eher oder sogar sehr unzufrieden zu sein.

Die Lohnumfrage 2018 läuft bis zum 30. September 2018. Die Resultate werden spätestens im November 2018 vorliegen.

Innert weniger Tage nach Lancierung unserer Lohnumfrage sind bereits über 5000 Antworten eingegangen. Bitte machen auch Sie mit.

Hier geht es zur Umfrage

Je mehr mitmachen, desto erhärteter wird die Analyse ausfallen.

Wir danken Ihnen für die Teilnahme

Link zum Flyer Aushang in den Verwaltungsgebäuden der kant. Verwaltung

11. Juli 2018

Volksinitiative „Berufliche Vorsorge – Arbeit statt Armut“ des Vereins Workfair 50+

Am 10. Juli 2018 startete der politisch unabhängige Verein Workfair 50+ mit der eidgenössischen Volksinitiative „Berufliche Vorsorge – Arbeit statt Armut“. Damit soll die Bundesverfassung wie folgt verändert werden:

Art 113 Abs.3bis
Für die Bemessung der Altersgutschriften gilt für alle Versicherten unabhängig vom Alter der gleiche Ansatz. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig.

Diese Verfassungsänderung würde die heutige „Entsorgungswelle“ von Arbeitnehmern über 50 mindern, denn heute bezahlen Arbeitgeber für Ü50-Angestellte wesentlich höhere Sozialabgaben, die ältere Arbeitnehmer gegenüber jüngeren Arbeitnehmern diskriminieren. Darum sind Ü50 Arbeitnehmer für Firmen nicht mehr interessant und darum finden Ü50 Arbeitnehmer nur sehr schwierig eine neue Arbeitsstelle, wenn sie aus dem Unternehmen herausgemoppt wurden. Mobbing aus diesen Gründen ist heute nicht nur in den Privatunternehmen ein Problem, auch der Staat verwendet diese Methode leider immer häufiger, wie die Rechtsberatungen im VStA zunehmend zeigen!

Mehr zum Verein Workfair 50+ hier

Hier der Link zum Unterschriftenbogen (PDF-Download)

Bitte Unterstützen Sie die Initiative mit Ihrer Unterschrift. Unterschriftsberechtigt sind alle stimmberechtigten CH-Bürger. Besten Dank!

7. Juni 2018

Medienmitteilung der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich)

Fünfte Ferienwoche ist so fast schon ein Witz….

Die Regierung preist die geplante fünfte Ferienwoche als zeitgemässe Verbesserung der Arbeitsbedingungen an. Dies verbunden aber mit einer wöchentlichen Arbeitszeiterhöhung und dem Wegfall der zwei freien Tage über Weihnachten/Neujahr. Diese kostenneutrale Aktion wird so zur Null-Nummer. Für über 60-jährige ist sie gar ein Rückschritt. Die VPV erwarten eine Nachbesserung.

Tatsächlich ist die fünfte Ferienwoche heute eine Notwendigkeit, wenn der Kanton Zürich seine Konkurrenzfähigkeit als Arbeitgeber bewahren will. In dem Sinne begrüssen die VPV die fünfte Ferienwoche zugunsten der Arbeitnehmenden.

Einer genauen Prüfung vermag allerdings die Erhöhung nicht stand zu halten. Die wöchentliche Arbeitszeit wird von 42 auf 42.5 Stunden erhöht und die zwei arbeitsfreien Tage über Weihnachten/Neujahr entfallen. So wird nicht etwa mehr Ferien gegeben, sondern die Arbeitszeiten einfach umverteilt. Für die Arbeitnehmenden ab 60 Jahren ist die Neuregelung sogar eine Verschlechterung. Ihre Arbeitszeiten bleiben weiterhin bestehen, aber auch der Ferienanspruch. Sie müssen also auf die zwei arbeitsfreien Tage zwischen Weihnachten/Neujahr verzichten.

Seit Jahren beklagen die VPV den Umstand, dass beim Personal gesparte und ihre berechtigten Anliegen zur Verbesserung ihrer Anstellungsbedingungen nicht umgesetzt werden. Und seit Jahren schliesst der Kanton mit guten Abschlüssen in der Staatsrechnung ab und senkt Steuern. Nur für das Personal bleibt nichts übrig.

Auch wenn die VPV anerkennen, dass die fünfte Ferienwoche einen Mehrwert für das Personal darstellen, ist die damit verbundene Erhöhung der Arbeitszeit und der Wegfall der zwei arbeitsfreien Tage über Weihnachten/Neujahr nicht akzeptabel. Dagegen wehren sie die VPV weiterhin mit allen Kräften und erwarten gegenüber dem Personal mehr Wertschätzung.

Freundliche Grüsse

VPV Kanton Zürich

Peter Reinhard Präsident

16. Mai 2018

Beitragrechnungen mit ESR-Einzahlungsscheinen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Beitragrechnungen 2018 sind zusammen mit dem VStA Info 2018/1 verschickt worden und am 25. Mai 2018 bei unseren Mitgliedern eingetroffen. Wir waren etwas verspätet durch einen Grippefall und die erste, wunderschöne VStA-Reise Anfang Mai nach Bosnien. Nachfolgende Bemerkungen konnte ich leider nicht mehr ins Info schreiben, weil diese ESR-Buchungsdatei erst heute eingetroffen ist. Darum nutze ich die WebSite für die Mitteilung.

Die ESR-Einzahlungsscheine (orange) haben einen Code und ein Postcheckkonto aufgedruckt, das nur für Einzahlungen mit ESR-Einzahlungsscheinen verwendet werden darf. Verwendet man nun einen normalen Einzahlungsschein (rot) mit der ESR-Postcheckkontonummer für eine Einzahlung ist die Einzahlung nicht zuzuordnen. Das sieht dann so aus:

Eine solche Zahlung kann also nur als anonyme Spende gebucht werden und das Mitglied, das diese Zahlung gemacht hat, bekommt nach der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung.

Am 30. April 2018 hat also ein Mitglied den Jahresbeitrag 2018 auf das ESR-Konto überwiesen, obwohl die Jahresrechnungen 2018 erst in den Versand gelangen. Wenn dieses Mitglied diesen Beitrag liest, kann es sich bei mir melden und ich werde den Beitrag nach vorliegen einer Zahlungsbestätigung gutschreiben.

Fazit: Beitragsrechnungen mit angehängtem ESR-Einzahlungsschein nur mit diesem orangen Einzahlungsschein einzahlen, nur so kann der Beitrag auch dem richtigen Debitor zugeordnet werden. Das macht unsere Vereinsverwaltungssoftware automatisch mit der einmal im Monat durch die Postfinance elektronisch zugestellte „camt.054-ESR-ASR_P_CH190900000080…..“-Datei.

Sollte ein ESR-Einzahlungsschein verloren gehen oder verschrieben werden, muss man einen neuen ESR-Einzahlungsschein beim Quästor verlangen. Ohne Original-Einzahlungsschein mit richtiger Codierungsnummer geht die Zahlung auf das ESR-Konto zwar nicht verloren, kann aber nur als Spende gebucht werden da keine Zuordnung zum Einzahler möglich ist oder nur mit Kosten, die den Beitrag übertreffen.

Bitte bezahlen Sie den Beitrag nur mit dem zugestellten ESR-Einzahlungsschein! Keine Zahlungen ohne Rechnung überweisen, also keine Daueraufträge usw. verwenden.

Ein VStA-Mitglied hat gemeldet, dass das auf dem Einzahlungsschein aufgedruckte ESR-Konto vom UBS-Online Banking nicht angenommen wurde. Dieser Fehler liegt jedoch nicht am Einzahlungsschein. Die Kontoangabe und die Codierzeile sind richtig, wie ein Test mit Postfinance-Online gezeigt hat (letztes Jahr haben wir genau die gleiche Formular-Grundlage verwendet und da gab es keinerlei Probleme.

Im Laufe des Jahres 2018 werden die Postfinance und die Banken einen neuen Einzahlungsschein einführen (weiss), der alle anderen Einzahlungsscheine ablösen wird. Auch dann muss aber der neue, codierte Einzahlungsschein verwendet werden, damit die Einzahlungen zugeordnet werden können.

Ihr Quästor des VStA

(Anpassungen vom 26.05.2018)