Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Beitragrechnungen 2018 sind zusammen mit dem VStA Info 2018/1 verschickt worden und am 25. Mai 2018 bei unseren Mitgliedern eingetroffen. Wir waren etwas verspätet durch einen Grippefall und die erste, wunderschöne VStA-Reise Anfang Mai nach Bosnien. Nachfolgende Bemerkungen konnte ich leider nicht mehr ins Info schreiben, weil diese ESR-Buchungsdatei erst heute eingetroffen ist. Darum nutze ich die WebSite für die Mitteilung.
Die ESR-Einzahlungsscheine (orange) haben einen Code und ein Postcheckkonto aufgedruckt, das nur für Einzahlungen mit ESR-Einzahlungsscheinen verwendet werden darf. Verwendet man nun einen normalen Einzahlungsschein (rot) mit der ESR-Postcheckkontonummer für eine Einzahlung ist die Einzahlung nicht zuzuordnen. Das sieht dann so aus:
Eine solche Zahlung kann also nur als anonyme Spende gebucht werden und das Mitglied, das diese Zahlung gemacht hat, bekommt nach der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung.
Am 30. April 2018 hat also ein Mitglied den Jahresbeitrag 2018 auf das ESR-Konto überwiesen, obwohl die Jahresrechnungen 2018 erst in den Versand gelangen. Wenn dieses Mitglied diesen Beitrag liest, kann es sich bei mir melden und ich werde den Beitrag nach vorliegen einer Zahlungsbestätigung gutschreiben.
Fazit: Beitragsrechnungen mit angehängtem ESR-Einzahlungsschein nur mit diesem orangen Einzahlungsschein einzahlen, nur so kann der Beitrag auch dem richtigen Debitor zugeordnet werden. Das macht unsere Vereinsverwaltungssoftware automatisch mit der einmal im Monat durch die Postfinance elektronisch zugestellte „camt.054-ESR-ASR_P_CH190900000080…..“-Datei.
Sollte ein ESR-Einzahlungsschein verloren gehen oder verschrieben werden, muss man einen neuen ESR-Einzahlungsschein beim Quästor verlangen. Ohne Original-Einzahlungsschein mit richtiger Codierungsnummer geht die Zahlung auf das ESR-Konto zwar nicht verloren, kann aber nur als Spende gebucht werden da keine Zuordnung zum Einzahler möglich ist oder nur mit Kosten, die den Beitrag übertreffen.
Bitte bezahlen Sie den Beitrag nur mit dem zugestellten ESR-Einzahlungsschein! Keine Zahlungen ohne Rechnung überweisen, also keine Daueraufträge usw. verwenden.
Ein VStA-Mitglied hat gemeldet, dass das auf dem Einzahlungsschein aufgedruckte ESR-Konto vom UBS-Online Banking nicht angenommen wurde. Dieser Fehler liegt jedoch nicht am Einzahlungsschein. Die Kontoangabe und die Codierzeile sind richtig, wie ein Test mit Postfinance-Online gezeigt hat (letztes Jahr haben wir genau die gleiche Formular-Grundlage verwendet und da gab es keinerlei Probleme.
Im Laufe des Jahres 2018 werden die Postfinance und die Banken einen neuen Einzahlungsschein einführen (weiss), der alle anderen Einzahlungsscheine ablösen wird. Auch dann muss aber der neue, codierte Einzahlungsschein verwendet werden, damit die Einzahlungen zugeordnet werden können.
Ihr Quästor des VStA
(Anpassungen vom 26.05.2018)