19. November 2022

Ungleichbehandlung der kantonalen Angestellten betreffend Teuerungsausgleich

(Medienmitteilung VPV, VPOD und SBK)

Die Spitalräte USZ, KSW, PUK und ipw haben einen Teuerungsausgleich von 3,0 Prozent beschlossen. Alle übrigen kantonalen Angestellten erhalten 3,5 Prozent aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom September 2022.

Der Entscheid zeigt, dass die Spitäler grundsätzlich den Handlungsbedarf erkannt haben, etwas für das Gesundheitspersonal zu unternehmen, trotz des Kostendrucks und der fehlenden Tarifanpassungen. Die 3,0 Prozent sind aufgrund des Landesindex für Konsumentenpreise auch erklärbar. Die Personalverbände stellen aber fest, dass der Entscheid der Spitalräte zu einer Ungleichbehandlung aller kantonaler Angestellten führt. Damit erlauben sich die Spitäler, trotz hängiger Beschwerdeverfahren gegen deren Personalreglemente, vom Willen des Regierungsrats abzuweichen und das Gesundheitspersonal als Personalgruppe schlechter zu stellen. Das manifestiert den gerichtlichen Klärungsbedarf dieser in Frage gestellten, spitalrätlichen Kompetenz.

In den Mitteilungen der Spitäler wurde zudem bekanntgegeben, dass der Teuerungsfehlbetrag von 0,5 Prozent gezielt für eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen bei den Pflegenden verwendet werden sollen. Eine Diskussion über Verbesserungsmassnahmen wurde einmal mehr nicht mit den Sozialpartnern geführt und solche müssten alle Berufsgruppen umfassen, um den Ausstieg des Gesundheitspersonals zu bremsen. Die Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative ist eine separate Thematik, und muss mit anderen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

30. September 2022

Teuerungsausgleich 2023 (Medienmitteilung VPV)

Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind erfreut über den von der Regierung zugesicherten vollen Ausgleich der Jahresteuerung von 3,5 %. Die Verbände anerkennen dies als Wertschätzung gegenüber dem Personal.

VPV-Präsident Peter Reinhard hält fest, dass trotz der im Budgetentwurf nur eingestellten 1,9% nun der vollständige Teuerungsausgleich von 3,5 % gewährt wird. Der Entscheid wird sich auch auf die Haltung von Gemeinden und Institutionen im Kanton Zürich auswirken. Die VPV sind aber immer noch der Meinung, dass neben dem Teuerungsausgleich auch eine Reallohnerhöhung angemessen gewesen wäre, gerade im Hinblick auf die Kostensteigerung in verschiedenen Lebensbereichen (Energie, Krankenkassen, Lebensmittel etc.). Die VPV wird sich auch im kommendenJahr dafür einsetzen.

VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

24. Mai 2022

Medienmitteilung vom 24.05.2022 der VPV, VPOD Zürich, SBK ZH,GL,SH

Personalverbände wehren sich gemeinsam gegen neue Personalreglemente

Nach dem Willen der Gesundheitsdirektion und den Direktionen der vier kantonalen Spitäler/ Kliniken USZ, KSW, PUK und ipw sollen diese Häuser neue Personalreglemente erhalten. Diese wurden ohne das Personal und seine Verbände ausgearbeitet und widersprechen der geltenden Gesetzgebung. SBK ZH/GL/SH, VPV und VPOD haben deshalb heute gemeinsam Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgericht Zürich eingereicht.

Ende November 2021 wurden die im Gesundheitswesen anerkannten Sozialpartner mit vier separaten Schreiben von den kantonalen Kliniken eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen zu geplanten Änderungen der Personalreglemente.

Es geht dabei um diese Betriebe:
• Universitätsspital Zürich USZ
• Kantonsspital Winterthur KSW
• Psychiatrische Universitätsklinik PUK
• integrierte Psychiatrie Winterthur / ZH Unterland ipw

In ihren Vernehmlassungsantworten haben die Personalverbände klar gegen das Vorgehen und die geplanten Änderungen Stellung genommen. Es wurde die Absicht kritisiert, die Angestellten dieser Betriebe teilweise ohne triftige betriebliche Gründe aus dem Personalgesetz des Kantons herauszunehmen und den Spitaldirektionen die Möglichkeit zu geben, ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern selbständig die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen in den vier Häusern ändern zu können.

Angefochten wurden Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung der «minimal Standards» in Bezug auf Lohnentwicklung und Teuerungsausgleich sowie die geplante Einführung erleichterter Kündigungsmöglichkeiten für alle Angestellten mit Patientenkontakt. Ebenso wurde die Befristung für Oberarztstellen angefochten, da diese einer sachlichen Begründung entbehrt und in der Spitallandschaft schon länger nicht mehr Usanz und auch nicht mehr zeitgemäss ist.

Die Abstimmung über die SBK-Pflegeinitiative am 28. November 2021 und die mehr als deutliche Mehrheit für ein JA sowohl auf nationaler wie kantonaler Ebene haben gezeigt, dass die Bevölkerung für bessere Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen einsteht. Der Gegenvorschlag, der auch von den Spital- und Klinikdirektoren und ihrem Dachverband unterstützt wurde, ist sehr deutlich abgelehnt worden. Auch deshalb kann es nicht angehen, dass die Gesundheitsdirektion einseitig mit diesen Spitaldirektoren und hinter dem Rücken der Personalverbände über neue Arbeitsbedingungen verhandelt und den Spitaldirektionen freie Hand gegeben will.

Der SBK ZH/GL/SH (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ZH/GL/SH), die Dachorganisation VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) sowie die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste ) fordern die kantonalen Gesundheitsbetriebe USZ, KSW, PUK und ipw auf, auf die geplanten Änderungen der Personalreglemente zu verzichten und stattdessen unter Einbezug der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit ihren anerkannten Sozialpartnern Kontakt aufzunehmen, um auf Grundlage des Personalgesetzes einvernehmlich gute Lösungen zu finden und diese auch gemeinsam vertraglich abzusichern.

13. April 2022

VStA Rechtsauskünfte

In letzter Zeit häufen sich leider Rechtsanfragen von Nichtmitgliedern, weshalb wir wieder einmal auf unsere Statuten verweisen, in welchen die Voraussetzungen für eine rechtliche Auskunft in Angelegenheiten betr. Arbeitsverhältnis geregelt sind.

Für eine Rechtsauskunft ist unter Art. 8 im Regulativ der Statuten folgendes festgehalten:

Art. 8
Der Anspruch auf Rechtsschutz beginnt nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten und setzt die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband voraus. Über die ausnahmsweise Gewährung des Rechtsschutzes bei innerhalb der Karenzfrist eintretenden Streitfällen entscheidet nach Anhörung der Rechtsschutzstelle der Vorstand.

An diese Vorgaben müssen wir uns strikte halten, damit wir weiterhin günstige Jahresbeiträge anbieten können, die wesentlich tiefer sind als die Beiträge bei anderen Verbänden und Gewerkschaften.

Wenn sich ein(e) Staatsangestellte(r) wegen einer Rechtsfrage für den Beitritt zum VStA entschliesst und den Jahresbeitrag bezahlt hat, dann kann eine Stunde Beratung in Anspruch genommen werden, innerhalb der 6-monatigen Karenzfrist. Besser ist es jedoch, wenn man sich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim VStA anmeldet und Mitglied wird und damit die Arbeit des VStA unterstützt.

7. April 2022

Elternzeit-Initiative (Medienmitteilung der VPV)

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) unterstützen die Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) unterstützen die Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative), da diese die Familie stärkt, die Gleichstellung fördert, die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft sowie der Wirtschaft dient. 

Elternzeit fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau
Elternzeit ermöglicht eine gleichberechtigte Aufgabenteilung zwischen den Eltern hinsichtlich Haus- und Erziehungsarbeit. Traditionelle Rollenmuster mitsamt ihren weitreichenden Konsequenzen können dadurch hinterfragt und neu definiert werden. Die Elternzeit ermöglicht Eltern endlich frei zu entscheiden, wer nach der Elternzeit welchen Anteil an Erwerbs- und Betreuungsarbeit übernimmt. Sabina Erni, Vizepräsidentin VPV: «Elternzeit stärkt das egalitäre Familienleben und mindert die Diskriminierung von Frauen bei Anstellungsentscheiden, Löhnen und Karrierechancen.» 

Elternzeit fördert die Gesundheit
Elternzeit trägt zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit der Mütter bei und wirkt sich positiv auf die Gesundheit von Kleinkindern aus. Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien profitieren davon. 

Den Vereinigten Personalverbänden ist bewusst, dass die Umsetzung augenscheinlich mit hohen Kosten verbunden ist. Modellrechnungen der EU kommen allerdings zum Schluss, dass bereits eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeitsquote um 1% Steuereinahmen generiert, welche die Kosten einer Elternzeit von 18 bis 20 Wochen zu kompensieren vermag. 

Gleichzeitig wirkt die Elternzeit sich positiv auf die Produktivität sowie den Umsatz in Unternehmen aus. Familienfreundlichkeit fördert die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeitenden, senkt dadurch die Personalfluktuation und zahlt sich auch dank verbessertem Image für die Arbeitgebenden finanziell aus. Eine Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen wirkt ausserdem dem Fachkräftemangel entgegen.