27. Oktober 2011

Medienmitteilung: VPV sagen Ja zur Volksinitiative „Für faire Ferien“

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) haben an ihrer Versammlung vom 23. August 2011 zur kantonalen Volkinitiative „Für faire Ferien“ die Ja-Parole beschlossen. Die Abstimmung ist auf den 27. November angesetzt.

Die VPV setzen sich seit Jahrzehnten für mehr Ferientage für das Staatspersonal ein. Die Annahme der Initiative würde mit einem Minimum von 5 Ferienwochen zu einer Regelung führen, die in der Privatwirtschaft heute verbreitet üblich ist.

Die VPV haben das Thema Ferienregelung in den letzten Jahren regelmässig mit der Finanzdirektion des Kantons Zürich als verantwortliche Stelle für das Personalwesen besprochen. Ein Entgegenkommen des Kantons blieb aus. Nach Einreichung der Volksinitiative „Für faire Ferien“ strich die Finanzdirektion das Thema von der Traktandenliste der regelmässig stattfindenden Gespräche. Inzwischen haben Regierungs- und Kantonsrat die Nein-Parole beschlossen.

Für die Konkurrenzfähigkeit und die Attraktivität des Kantons Zürich als Arbeitgeber ist eine mit der Privatwirtschaft vergleichbare Ferienregelung enorm wichtig. Es geht nicht an, dass der Kanton von Polizistinnen und Polizisten, Pflegenden und weitere Staatsangestellten aussergewöhnliche Leistungen einfordert, gleichzeitig aber eine anständige Ferienregelung verweigert.

Die VPV rufen ihre 20‘000 Mitglieder und die Zürcher Bevölkerung dazu auf, die Initiative am 27. November zu unterstützen.

7. Oktober 2011

Medienmitteilung: BVK: Aktuelle Unterdeckung bei knapp 5 Milliarden

In der BVK fehlt zurzeit die immense Summe von fünf Milliarden Franken, um in  einen Deckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen. Berücksichtigt man die Auswirkungen der voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Leistungsstrategie, verliert die Kasse weitere 4% an Deckungsrad. Dies entspricht nochmals fast 1 Milliarde Franken. Das Fazit:  Die BVK ist in einem absoluten finanziellen Notstand und es fehlen ihr aktuell 6 Milliarden Franken.

Der Regierungsrat ist vor diesem Hintergrund nicht darum herumgekommen, einen Handlungsbedarf anzuerkennen. Mit einer Einmalzulage von zwei Milliarden Franken will er dazu beitragen, dass die Kasse innert nützlicher Frist saniert werden kann.

Stellt man sich die Frage der Verantwortlichkeit so liegt diese einzig und alleine bei der Regierung. Aus der vermeintlich gut dastehenden BVK wurde wiederholt Geld entnommen, für Aufgaben, die der Kanton als Arbeitgeber hätte finanzieren müssen.

Den Medien ist zu entnehmen, dass Regierungspräsidentin Ursula Gut, oberste Chefin der BVK, auf die Frage, ob die Kontrolle über die BVK ungenügend war, sagt: „Das ist nicht meine Aufgabe, dies zu beurteilen. Damit beschäftigt sich die Parlamentarische Untersuchungskommission, und sie wird sich dazu äussern.“ Für die VPV ist diese Aussage unglaublich und löst grösstes Erstaunen aus. Seit wann sind obersten Führungskräfte nicht mehr für die Kontrolle ihrer Institutionen verantwortlich? Selbst UBS-CEO Oswald Grübel anerkannte seine generelle Verantwortung für die Risiko-Kontrollmechanismen in seiner Bank.

Mit vereinten Kräften und mit Ihrer Unterstützung kommen wir voran. Unterschreiben Sie deshalb den „Offenen Brief an Regierungspräsidentin und Finanzdirektorin Ursula Gut“. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis am 2. November 2011 (www.vpv-zh.ch).

15. September 2011

Medienmitteilung: KEF: Halbherziger Schritt des Zürcher Regierungsrats

Der Regierungsrat hat heute Donnerstag seinen Entwurf des KEF präsentiert. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) anerkennen, dass die Vorschläge zur Sanierung der BVK in die richtige Richtung gehen. Die Sanierungssumme von CHF 2 Mia. wird jedoch bei weitem nicht ausreichen. Auch bei anderen lohnrelevanten Themen verabreicht der Regierungsrat den 38’000 Kantonsangestellten bittere Pillen.

Mit dem budgetierten Betrag von CHF 2 Mia. für die Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich setzt die Regierung ein Zeichen, dass sie gewillt ist, Verantwortung für die Unterdeckung zu übernehmen. Der Fehlbetrag in der Pensionskasse dürfte jedoch inzwischen knapp CHF 5 Mia. betragen. Die VPV werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Differenz nicht durch die Versicherten beglichen werden muss.

Die Unterdeckung der Kasse entstand vor allem, weil die Verantwortlichen zu hohe Risiken eingingen. Bereits 2003 befand sich die BVK in einer erheblichen Unterdeckung; Massnahmen wurden trotzdem keine getroffen. 2007 äusserte sich der ehemaliger Chef der BVK folgendermassen: „Die Anlagestrategie ist absolut nicht risikokonform, total abenteuerlich und ziemlich selbstmörderisch“. Die VPV monierten schon länger, dass die Corporate Governance bei der BKV völlig mangelhaft gehandhabt wurde und stellte bereits 2008 konkrete Verbesserungsanträge.

Kanton steht vollumfänglich in der Pflicht
Mit dem im KEF eingestellten Betrag kann die Finanzierungslücke nicht geschlossen werden. Die VPV fordern, dass der Kanton grundsätzlich auch für den Rest aufkommt. Regierungsrat steht als verantwortliche Instanz der öffentlich-rechtlichen Kasse in der Pflicht.

Für die Versicherten wird die Sanierung der Kasse sehr wahrscheinlich zu empfindlichen Einbussen durch höhere Sanierungsabzüge und vor allem durch eine Minderverzinsung des Altersguthabens führen. Ein Viertelprozent Minderverzinsung entspricht einer Lohnkürzung um 0,7%.

VPV fordert mehr Geld für Lohnentwicklung
Vor diesem Hintergrund sind auch die im KEF eingestellten Zahlen bei anderen lohnrelevanten Themen zu werten. Für die Lohnentwicklung beim Staatspersonal sind 2012 lediglich 0.7% vorgesehen. Dies ist weniger als in den Vorjahren und genügt in den Augen der VPV nicht, um den Staat auch in Zukunft als attraktiven Arbeitgeber insbesondere für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und –nehmer zu positionieren.

Die VPV erachten für das Jahr 2012 über alles gesehen weiterhin eine Erhöhung der Lohnsumme um 4% als gerechtfertigt.

Die Vereinigten Personalverbände mit ihren 20’000 Mitgliedern fordern den Regierungsrat auf, ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahrzunehmen und die Interessen der Kantonsangestellten bei ihren Entscheiden im Sinne einer nachhaltigen und kooperativen Entwicklung zu berücksichtigen.

12. August 2011

Medienmitteilung: Mehr Lohn für das Personal des Kantons Zürich

Die Vereinigten Personalverbände (VPV) fordern für 2012 eine Lohnerhöhung von mindestens 4% für die rund 38’000 Kantonsangestellten. Die Teuerung 2011 ist vollständig auszugleichen. Zudem muss der Kanton endlich damit beginnen, die in den Vorjahren nicht gewährten Teuerungsausgleiche von über 7% auszugleichen. Auch aus der Personalverordnung ist ein Rückstand von 1% ausstehend.

Die Kantonsangestellten haben in den letzten Jahren wesentlich zur Sanierung des Staatshaushalts beigetragen. Der Teuerungsrückstand alleine beläuft sich auf über 7%. Mit anderen Worten: Die Kaufkraft der Löhne ist effektiv gesunken. Dies ist nicht nur unfair, sondern vor dem Hintergrund der wieder aufkeimenden Rezessionsängste auch volkswirtschaftlich schädlich.

Die VPV fordern Finanzdirektorin Ursula Gut als oberste Personalchefin des Kantons auf, die Interessen der Angestellten in den kommenden Lohnverhandlungen ernst zu nehmen.

Dazu gehört erstens die korrekte Umsetzung der 2010 beschlossenen Personalverordnung. Ihr Grundsatz ist, dass sich die Löhne der Kantonsangestellten im Gleichschritt mit jenen der Privatwirtschaft entwickeln sollten. Der Massstab dafür ist eine UBS-Lohnumfrage bei über 200 Unternehmen. 2010 und 2011 hielt sich der Kanton nicht an diese Vorgabe – dabei entstand ein Nachholbedarf von 1%. Die UBS-Lohnindexstudie wird im Oktober publiziert. Für 2012 erwarten die VPV eine Prognose für die durchschnittliche Lohnerhöhung von rund 0.8%.

Zweitens muss die für 2011 erwartete Teuerung von ca. 0.7% vollständig ausgeglichen werden. Drittens fordern die VPV einen schrittweisen Ausgleich der Teuerungsrückstände aus den Vorjahren. Für 2012 erachtet die Dachorganisation der Personalverbände einen Ausgleich von 1.5% als sinnvoll.

Dies führt zu einer minimalen Erhöhung der Lohnsumme 2012 für die Kantonsangestellten von 4%. Die VPV werden sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass Finanzdirektion und Regierungsrat ihre Verantwortung gegenüber ihren Angestellten genauso kraftvoll wahrnehmen, wie sie sich für tiefe Steuern einsetzen.

3. Juni 2011

Medienmitteilung: VPV fordert bei BVK grundlegende Änderungen

Keine fertige Vorlage – keine endgültige Stellungnahme

Die Personalvorsorge des Kantons Zürich BVK ist für die VPV seit Jahren ein zentrales Thema – leider kein erfreuliches. Dies gilt auch für die aktuelle Situation: Die Finanzdirektion  hat es bisher noch nicht geschafft, einen definitiven Vorschlag für die Leistungsstrategie und die Sanierung der BVK vorzulegen. Über diesen Vorschlag wird nach der Regierung der Kantonsrat zu befinden haben.

Da der Vorschlag noch nicht vorliegt, können die VPV auch noch keine Stellungnahme abgeben. Sie haben jedoch klare Vorstellungen davon, wie die Vorlage an den Kantonsrat aussehen sollte und welche Haltung die VPV verfechten werden:

  • Änderungen bezüglich Leistungen ja!
  • Sanierung auf Kosten der Versicherten nein!

Zu berücksichtigen gilt es dabei, dass der Kantonsrat die vom Regierungsrat vorgelegten BVK-Geschäfte nicht abändern, sondern nur annehmen oder ablehnen kann. Daraus folgt, dass sich die VPV dafür einsetzen werden, dass zwei getrennte Vorlagen in den Kantonsrat kommen.

Zur Leistungsstrategie der BVK
Eine Kasse kann nur Leistungen erbringen, die sie finanzieren kann. Daher stimmen die VPV der Senkung des technischen Zinssatzes, der Senkung des Umwandlungssatzes und damit verbunden der Erhöhung der Sparbeiträge zu. Nur so wird das Leistungsziel von 60% des zuletzt versicherten Lohnes erreichbar und nachhaltig tragbar sein.

Zur Sanierung der BVK
Es kann nicht sein, dass sich der Kanton aus der Verantwortung zieht. Dies umsomehr, als aktuelle Zahlen belegen, dass die Arbeitnehmenden in den letzten Jahren einen sehr viel höheren Sanierungsbeitrag leisteten als der Arbeitgeber (gleich Kanton). Der Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmenden belief sich auf knapp eine Milliarde Franken, weil sie eine Minderverzinsung ihres Kapitals hinnehmen mussten. Die Arbeitgeber dagegen haben nicht einmal mal einen Dreissigstel dieses Betrages beigesteuert. Die Finanzdirektorin hat die Stellungnahme der VPV an der letzten Verwaltungskommissionssitzung zur Kenntnis genommen. Es ist jedoch noch völlig offen, wie die Vorlage an den Kantonsrat konkret aussehen wird.