3. September 2024

Krankenkassen Wechseltermine

Gut zu wissen
Wir haben mit drei Krankenkassen Rahmenverträge, die auf Zusatzversicherungen Rabatte gewähren.
Es sind folgende Krankenkassen:
– Sanitas
– CSS
– Concordia

Die diesjährigen Wechseltermine für Grund- und Zusatzversicherung fallen auf folgende Daten:

  • Zusatzversicherung: 30. September 2024  
  • Grundversicherung: 29. November 2024 

Die Sanitas schreibt: Ihre Verbandsmitglieder können einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren und die Chance nutzen, ihre aktuelle Krankenversicherungssituation mit den Konditionen des Sanitas Rahmenvertrags zu vergleichen. Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für sie da. Mit folgendem Link erfahren sie Näheres und sie können damit einen Beratungstermin bei der Sanitas vereinbaren: Sanitas Partnerschaftskonditionen

Auch bei den anderen beiden Krankenkassen können sie sich informieren und vergleichen.

Beim Wechsel ist das günstigste Angebot nicht unbedingt auch das beste Angebot. Da gilt es auch zu klären, wie schnell eine Krankenkasse auf eingeschickte Rechnungen reagiert und abrechnet. Häufig sind die billigsten Prämien nach einem Jahr wesentlich teurer und das Kosten verursachende „Wechselspiel“ beginnt von vorn.

15. März 2024

Medienmitteilung der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich)

Akzeptable Staatsrechnung 2023

Eine schwarze Null in der Staatsrechnung ist unter Berücksichtigung der fehlenden Beiträge der Schweizerischen Nationalbank akzeptabel. Noch immer gut genug, um auch die Steuersenkung aufzufangen. In diesem Umfeld muss der Kanton Zürich weiterhin ein guter Arbeitgeber bleiben und darf die Rechte des Personals nicht beschneiden.

Das Umfeld im Kanton Zürich ist hervorragend. Die Teuerung ist bescheiden und ebenso die Arbeitslosigkeit, wie auch die Wirtschaft ist trotz Bankenproblemen stabil. Verzichten muss der Kanton Zürich auf die ausserordentlichen Einnahmen von der Schweizerischen Nationalbank. Trotzdem leistet sich der Kanton Zürich eine Senkung des Steuerfusses von 100 auf 99 Prozent. So gesehen ist eine schwarze Null erfreulich.

Die VPV sind dankbar, dass die Regierung die Teuerung regelmässig ausgleicht und auch die individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen gewährt. Der Kanton Zürich darf als guter Arbeitgeber bezeichnet werden.

Trotzdem sind jedoch Verbesserungen möglich, welche die VPV in direkten Gesprächen mit der Regierung regelmässig zur Diskussion stellt. Wichtig ist den VPV, dass der Kanton Zürich bei der BVK die Möglichkeiten zugunsten des Personals besser ausschöpft. Insbesondere die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges) und eine tiefere Eintrittsschwelle (für Teilzeitarbeitende insbesondere mehrheitlich Frauen) sind langjährige Forderungen der VPV. Die Finanzierung ist aus Sicht der Verbände möglich und wird weiterhin gefordert.

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

Peter Reinhard
Präsident

3. November 2023

Warum es sich lohnt, Mitglied beim VStA zu sein

Wir bekommen immer wieder Dankesschreiben oder Mails von Mitgliedern, die unsere Rechtsberatung in Anspruch genommen haben. Diese ist bis zu einem in den Statuten festgelegten Betrag kostenlos. Wenn der Betrag den Kostenrahmen überschreitet, kann das Mitglied weiterhin auf die Begleitung durch den VStA zählen, zu einem preiswerten Tarif. Diese Kosten werden u.U. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Nachfolgendes Mail (zum Schutz des Mitglieds ohne genaue Angaben) hat uns vor ein paar Tagen erreicht. Es freut uns ausserordentlich, dass wir diesem Mitglied in einer schwierigen Phase des Lebens helfen konnten und eine Lösung gefunden haben.

Ich bin Ü50, habe eine kantonale Verwaltungslehre absolviert und stehe in einem zweistelligen Dienstjahr.

2023 fühlte ich mich am Arbeitsplatz unter grossen Druck gesetzt. Ich war verzweifelt und hilflos. Ich schrieb vom Arbeitsplatz aus eine Mail an den VStA. Kurz darauf meldete sich Hr. Hürlimann bei mir. Wir konnten zeitnah ein Gespräch führen und ich war erleichtert über die grossartige Unterstützung. Ich war mit der ganzen Situation überfordert und es wäre ohne die Hilfe des Verbandes nicht gut herausgekommen.

Ich wurde über mehrere Wochen intensiv begleitet, unterstützt und aufgemuntert. Telefonisch konnte ich jederzeit Hilfe und Rat einholen. Es gab mehrere Gespräche, wo ich begleitet und unterstützt wurde. Auch Gespräche ohne mich haben stattgefunden. Das hat mich stark entlastet. Hr. Hürlimann konnte für mich den bestmöglichen, fairen Abgang aushandeln. Es gab mir den nötigen Raum, mich zu distanzieren, gesund zu bleiben, weiterzumachen und zu bewerben.

Vor kurzem habe ich eine Zusage für eine neue, interessante Stelle im Sozialbereich bei einer Gemeindeverwaltung gefunden. Ich freue mich sehr.

Dafür und für die Unterstützung bin ich sehr dankbar. Es ist mir bewusst, was für ein Zeitaufwand, Leidenschaft und Wissen dahintersteckt. Der VStA ist für Mitarbeiter eine grossartige Sache. Ich möchte mich bei allen herzlich für Ihren Einsatz bedanken.

Sie sehen, es lohnt sich, beim VStA Mitglied zu sein und zu wissen, dass man als Mitglied jederzeit rechtliche Beratung beanspruchen kann (gemäss unseren Statuten) und dies für einen bescheidenen Jahresbeitrag von nur 90.00 CHF.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum VStA und danken Ihnen für das Vertrauen in die Arbeit des VStA. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Website.

1. September 2023

Medienmitteilung der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV, 01.09.2023)

Steuersenkung ohne Lohnanpassungen ist ein „No-Go“

Die VPV stellen fest, dass eine Steuersenkung möglich und die Finanzsituation im Kanton Zürich gut ist. Wer eine Steuersenkung realisieren will, muss aber auch einen vollen Teuerungsausgleich garantieren. Zudem fordern die VPV eine Reallohnerhöhung, um die Kaufkraft des Personals zu sichern.

Die Arbeitnehmenden sollen von den guten Abschlüssen des Kantons Zürich profitieren. Diese waren gegenüber den Budgets immer wesentlich besser als erwartet. Entsprechend fordern die VPV einen vollen Teuerungsausgleich und individuelle Lohnanpassungen für das Personal. Auch eine Reallohnerhöhung muss endlich einmal umgesetzt werden, wenn die Kaufkraft gesichert werden soll. Und schon längstens überfällig ist, dass zum Beispiel der Koordinationsabzug bei der Pensionskasse BVK durch den Kanton mitversichert wird.

Mit der Umsetzung der Forderungen der VPV würde eine Wertschätzung gegenüber dem Personal zum Ausdruck gebracht und hätte Signalwirkung. Damit würde die Kaufkraft gesichert und der Binnenmarkt wird gestärkt.

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

Peter Reinhard
Präsident

13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)

Pressemitteilung der VPV vom 13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)
Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ZH/GL/SH, die Vereinigten Personalverbände VPV sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD haben im Mai 2022 vereint eine Beschwerde gegen bestimmte Inhalte der neuen Personalreglemente der kantonalen Spitäler und Kliniken beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Verbänden einen grossen Teilerfolg zugesprochen.

Mit diesem Teilerfolg wurden sowohl die Spitäler und Kliniken als auch der Regierungsrat, welche die Reglemente genehmigte, vom Gericht daran erinnert, dass übergeordnetes geltendes Recht nicht willkürlich abgeändert werden kann. Die Verbände, welche auf diesen Punkt in ihren Vernehmlassungen vorgängig hingewiesen haben, fordern die Spitäler und den Regierungsrat zur Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe auf.

Voll zugestimmt hat das Verwaltungsgericht den Verbänden beim Versuch der Spitäler und Kliniken, mit den neuen Personalreglementen von den Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes bezüglich der Regelungen über Abfindung und Bewährungsfristen bei Beschäftigten mit Patientenkontakt abweichen zu können. Diese angestrebte Änderung, welche die Spitäler/Kliniken mit «betrieblichen Notwendigkeiten» zu rechtfertigen versuchten, hat das Verwaltungsgericht als nicht rechtskonform betrachtet. Hier haben die Verbände einen Sieg errungen, welcher für das Personal sehr wichtig ist. Damit ist klar, dass das übergeordnete kantonale Recht für die Spitäler Geltung hat und die vom Gesetzgeber vorgesehenen betrieblichen Gründe keinen generellen Freipass für Ausnahmeregelungen darstellen.

Keinen Erfolg erzielte die Einsprache in Bezug auf die Aufhebung der befristeten Anstellung für Oberärztinnen und Oberärzte, worüber schon zu einem früheren Zeitpunkt vom Verwaltungsgericht geurteilt worden war. Die im Reglement vorgesehene Befristung der Anstellungsverfügungen ist durch die in der Zwischenzeit erfolgte Entfristung am USZ ohnehin bereits überholt.

Was die Regelung betreffend Teuerungsausgleich und Lohnentwicklung betrifft, konnte sich die Forderung nach einer Übernahme der gelebten Praxis für das Personal des Kantons nicht durchsetzen.

Die Spitäler wurden aber vom Gericht daran erinnert, dass wesentliche Grundsätze in ihrem Personalreglement zu regeln sind und nicht in einem internen Erlass.

Mit diesem Entscheid sind die Spitäler und der Regierungsrat gewarnt, dass sie in Zukunft nicht willkürlich entscheiden können und dass die Argumente der Sozialpartner ernst zu nehmen sind. Die Verbände SBK, VPV und VPOD fordern die Spitäler und den Regierungsrat zu aktiver gelebter Sozialpartnerschaft auf und zur Respektierung der Mitwirkungsrechte auf.