18. März 2023

MEDIENMITTEILUNG der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) vom 17. März 2023

Sehr gutes Ergebnis der Staatsrechnung 2022

Erneut schliesst der Kanton Zürich mit einem sehr guten Ergebnis die Rechnung 2022 ab. Dies sehr zur Freude der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV), welche erwarten, dass davon vor allem die von der Beamtenversicherungskasse (BVK) angebotenen Leistungsverbesserungenfür das Personal umgesetzt werden.

Die Staatsrechnung weist mit einem Ertragsüberschuss von 543 Millionen Franken gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 523 Millionen Franken eine Verbesserung von 1,1 Milliarden Franken aus. Die VPV sind sich bewusst, dass dabei auch ausserordentliche Effekte mit verantwortlich sind. Dank dem dynamischen Arbeitsmarkt und einer rekordtiefen Arbeitslosenquote konnten höhere Steuererträge erzielt werden und trotz eingerechneter Corona-Effekte wurden die Annahmen um 964 Millionen Franken übertroffen. Wie im vergangenen Jahr wurden die Nettoschulden weiter stark reduziert und die hohen Investitionen konnten aus Eigenmitteln finanziert werden. Die VPV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass somit ein solides Fundament für die Herausforderungen der nächsten vier Jahre geschaffen werden konnte.

Die VPV fordern nun aber auch mit Nachdruck, dass davon das Personal profitieren muss. Dieses leistet tagtäglich eine sehr gute, beständige und effiziente Arbeit und muss im Hinblick auf den Personalmangel speziell gepflegt werden.

Der Kanton Zürich soll deshalb die seit Jahren von der BVK angebotenen Leistungsverbesserungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges), die Ergänzungsvorsorge (Kaderversicherung) und die tiefere Eintrittsschwelle (wichtig für Teilzeitarbeitende).

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

4. Januar 2023

Austritt MVZ aus dem VStA

Der MVZ hat termingerecht seinen Rücktritt per 31.12.2022 aus dem VStA erklärt.

Durch den Rücktritt des MVZ entfallen die Rabatte der Kollektivverträge VStA mit einigen Krankenkassen für die Mitglieder des MVZ ab dem 1. Januar 2023.

Die gemäss unseren Statuten gewährte, kostenlose Rechtsberatung entfällt ebenfalls ab dem 1. Januar 2023. Selbstverständlich beraten wir MVZ-Mitglieder auch weiterhin gemäss unseren Tarifen.

Nur mit einem Eintritt in den VStA bleiben diese Vergünstigungen und die Rechtsberatung gemäss unseren Statuten bestehen.
Das Anmeldeformular finden sie auf unserer WebSite.

19. November 2022

Ungleichbehandlung der kantonalen Angestellten betreffend Teuerungsausgleich

(Medienmitteilung VPV, VPOD und SBK)

Die Spitalräte USZ, KSW, PUK und ipw haben einen Teuerungsausgleich von 3,0 Prozent beschlossen. Alle übrigen kantonalen Angestellten erhalten 3,5 Prozent aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom September 2022.

Der Entscheid zeigt, dass die Spitäler grundsätzlich den Handlungsbedarf erkannt haben, etwas für das Gesundheitspersonal zu unternehmen, trotz des Kostendrucks und der fehlenden Tarifanpassungen. Die 3,0 Prozent sind aufgrund des Landesindex für Konsumentenpreise auch erklärbar. Die Personalverbände stellen aber fest, dass der Entscheid der Spitalräte zu einer Ungleichbehandlung aller kantonaler Angestellten führt. Damit erlauben sich die Spitäler, trotz hängiger Beschwerdeverfahren gegen deren Personalreglemente, vom Willen des Regierungsrats abzuweichen und das Gesundheitspersonal als Personalgruppe schlechter zu stellen. Das manifestiert den gerichtlichen Klärungsbedarf dieser in Frage gestellten, spitalrätlichen Kompetenz.

In den Mitteilungen der Spitäler wurde zudem bekanntgegeben, dass der Teuerungsfehlbetrag von 0,5 Prozent gezielt für eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen bei den Pflegenden verwendet werden sollen. Eine Diskussion über Verbesserungsmassnahmen wurde einmal mehr nicht mit den Sozialpartnern geführt und solche müssten alle Berufsgruppen umfassen, um den Ausstieg des Gesundheitspersonals zu bremsen. Die Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative ist eine separate Thematik, und muss mit anderen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

30. September 2022

Teuerungsausgleich 2023 (Medienmitteilung VPV)

Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind erfreut über den von der Regierung zugesicherten vollen Ausgleich der Jahresteuerung von 3,5 %. Die Verbände anerkennen dies als Wertschätzung gegenüber dem Personal.

VPV-Präsident Peter Reinhard hält fest, dass trotz der im Budgetentwurf nur eingestellten 1,9% nun der vollständige Teuerungsausgleich von 3,5 % gewährt wird. Der Entscheid wird sich auch auf die Haltung von Gemeinden und Institutionen im Kanton Zürich auswirken. Die VPV sind aber immer noch der Meinung, dass neben dem Teuerungsausgleich auch eine Reallohnerhöhung angemessen gewesen wäre, gerade im Hinblick auf die Kostensteigerung in verschiedenen Lebensbereichen (Energie, Krankenkassen, Lebensmittel etc.). Die VPV wird sich auch im kommendenJahr dafür einsetzen.

VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

24. Mai 2022

Medienmitteilung vom 24.05.2022 der VPV, VPOD Zürich, SBK ZH,GL,SH

Personalverbände wehren sich gemeinsam gegen neue Personalreglemente

Nach dem Willen der Gesundheitsdirektion und den Direktionen der vier kantonalen Spitäler/ Kliniken USZ, KSW, PUK und ipw sollen diese Häuser neue Personalreglemente erhalten. Diese wurden ohne das Personal und seine Verbände ausgearbeitet und widersprechen der geltenden Gesetzgebung. SBK ZH/GL/SH, VPV und VPOD haben deshalb heute gemeinsam Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgericht Zürich eingereicht.

Ende November 2021 wurden die im Gesundheitswesen anerkannten Sozialpartner mit vier separaten Schreiben von den kantonalen Kliniken eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen zu geplanten Änderungen der Personalreglemente.

Es geht dabei um diese Betriebe:
• Universitätsspital Zürich USZ
• Kantonsspital Winterthur KSW
• Psychiatrische Universitätsklinik PUK
• integrierte Psychiatrie Winterthur / ZH Unterland ipw

In ihren Vernehmlassungsantworten haben die Personalverbände klar gegen das Vorgehen und die geplanten Änderungen Stellung genommen. Es wurde die Absicht kritisiert, die Angestellten dieser Betriebe teilweise ohne triftige betriebliche Gründe aus dem Personalgesetz des Kantons herauszunehmen und den Spitaldirektionen die Möglichkeit zu geben, ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern selbständig die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen in den vier Häusern ändern zu können.

Angefochten wurden Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung der «minimal Standards» in Bezug auf Lohnentwicklung und Teuerungsausgleich sowie die geplante Einführung erleichterter Kündigungsmöglichkeiten für alle Angestellten mit Patientenkontakt. Ebenso wurde die Befristung für Oberarztstellen angefochten, da diese einer sachlichen Begründung entbehrt und in der Spitallandschaft schon länger nicht mehr Usanz und auch nicht mehr zeitgemäss ist.

Die Abstimmung über die SBK-Pflegeinitiative am 28. November 2021 und die mehr als deutliche Mehrheit für ein JA sowohl auf nationaler wie kantonaler Ebene haben gezeigt, dass die Bevölkerung für bessere Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen einsteht. Der Gegenvorschlag, der auch von den Spital- und Klinikdirektoren und ihrem Dachverband unterstützt wurde, ist sehr deutlich abgelehnt worden. Auch deshalb kann es nicht angehen, dass die Gesundheitsdirektion einseitig mit diesen Spitaldirektoren und hinter dem Rücken der Personalverbände über neue Arbeitsbedingungen verhandelt und den Spitaldirektionen freie Hand gegeben will.

Der SBK ZH/GL/SH (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ZH/GL/SH), die Dachorganisation VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) sowie die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste ) fordern die kantonalen Gesundheitsbetriebe USZ, KSW, PUK und ipw auf, auf die geplanten Änderungen der Personalreglemente zu verzichten und stattdessen unter Einbezug der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit ihren anerkannten Sozialpartnern Kontakt aufzunehmen, um auf Grundlage des Personalgesetzes einvernehmlich gute Lösungen zu finden und diese auch gemeinsam vertraglich abzusichern.