29. November 2024

MEDIENMITTEILUNG der VPV

Teuerungsausgleich halbieren? Nein danke!

Im Bericht vom Tages Anzeiger am 29. November 2024 wird über das Vorhaben der SVP und der FDP über die Halbierung des Teuerungsausgleiches geschrieben. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sprechen sich klar gegen dieses Vorhaben aus!

Die SVP und die FDP wollen den Teuerungsausgleich für die 50’000 Angestellten des Kantons Zürich ab 2026 halbieren. Dies betrifft nicht nur die kantonal Angestellten, sondern auch diverse Mitarbeitende aus Gemeinden und anderen Betrieben, welche sich am kantonalen Teuerungsausgleich orientieren.

Die stetig steigende Inflation und die dadurch entstehenden Mehrkosten im Lebensunterhalt lassen ein solches Vorhaben nicht zu. Der Kanton sollte seine Mitarbeitenden wertschätzen und sich als Vorbild für Betriebe in der Privatwirtschaft verhalten.

Auch das Problem des Fachkräftemangels ist bisher nicht überstanden und würde sich mit der Halbierung des Teuerungsausgleiches sicher nicht verbessern.

Die VPV sprechen sich deshalb klar gegen dieses Vorhaben aus und fordern die Kantonsrätinnen und Kantonsräte auf, den Antrag der SVP und der FDP abzulehnen.

Im Übrigen haben die VPV zusammen mit dem vpod eine Petition gegen die Halbierung der Teuerung lanciert.

Freundliche Grüsse

VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich
Peter Reinhard
Präsident

3. September 2024

Krankenkassen

Gut zu wissen
Wir haben mit drei Krankenkassen Rahmenverträge, die auf Zusatzversicherungen Rabatte gewähren.
Es sind folgende Krankenkassen:
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– CSS
– Concordia

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Die Rabatte gelten für das Mitglied sowie im gleichen Haushalt lebende/r Partner/in und Kinder.

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Auch bei den anderen beiden Krankenkassen können sie sich informieren und vergleichen.

Beim Wechsel ist das günstigste Angebot nicht unbedingt auch das beste Angebot. Da gilt es auch zu klären, wie schnell eine Krankenkasse auf eingeschickte Rechnungen reagiert und abrechnet. Häufig sind die billigsten Prämien nach einem Jahr wesentlich teurer, und das Kosten verursachende „Wechselspiel“ beginnt von vorn.

15. März 2024

Medienmitteilung der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich)

Akzeptable Staatsrechnung 2023

Eine schwarze Null in der Staatsrechnung ist unter Berücksichtigung der fehlenden Beiträge der Schweizerischen Nationalbank akzeptabel. Noch immer gut genug, um auch die Steuersenkung aufzufangen. In diesem Umfeld muss der Kanton Zürich weiterhin ein guter Arbeitgeber bleiben und darf die Rechte des Personals nicht beschneiden.

Das Umfeld im Kanton Zürich ist hervorragend. Die Teuerung ist bescheiden und ebenso die Arbeitslosigkeit, wie auch die Wirtschaft ist trotz Bankenproblemen stabil. Verzichten muss der Kanton Zürich auf die ausserordentlichen Einnahmen von der Schweizerischen Nationalbank. Trotzdem leistet sich der Kanton Zürich eine Senkung des Steuerfusses von 100 auf 99 Prozent. So gesehen ist eine schwarze Null erfreulich.

Die VPV sind dankbar, dass die Regierung die Teuerung regelmässig ausgleicht und auch die individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen gewährt. Der Kanton Zürich darf als guter Arbeitgeber bezeichnet werden.

Trotzdem sind jedoch Verbesserungen möglich, welche die VPV in direkten Gesprächen mit der Regierung regelmässig zur Diskussion stellt. Wichtig ist den VPV, dass der Kanton Zürich bei der BVK die Möglichkeiten zugunsten des Personals besser ausschöpft. Insbesondere die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges) und eine tiefere Eintrittsschwelle (für Teilzeitarbeitende insbesondere mehrheitlich Frauen) sind langjährige Forderungen der VPV. Die Finanzierung ist aus Sicht der Verbände möglich und wird weiterhin gefordert.

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

Peter Reinhard
Präsident

3. November 2023

Warum es sich lohnt, Mitglied beim VStA zu sein

Wir bekommen immer wieder Dankesschreiben oder Mails von Mitgliedern, die unsere Rechtsberatung in Anspruch genommen haben. Diese ist bis zu einem in den Statuten festgelegten Betrag kostenlos. Wenn der Betrag den Kostenrahmen überschreitet, kann das Mitglied weiterhin auf die Begleitung durch den VStA zählen, zu einem preiswerten Tarif. Diese Kosten werden u.U. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Nachfolgendes Mail (zum Schutz des Mitglieds ohne genaue Angaben) hat uns vor ein paar Tagen erreicht. Es freut uns ausserordentlich, dass wir diesem Mitglied in einer schwierigen Phase des Lebens helfen konnten und eine Lösung gefunden haben.

Ich bin Ü50, habe eine kantonale Verwaltungslehre absolviert und stehe in einem zweistelligen Dienstjahr.

2023 fühlte ich mich am Arbeitsplatz unter grossen Druck gesetzt. Ich war verzweifelt und hilflos. Ich schrieb vom Arbeitsplatz aus eine Mail an den VStA. Kurz darauf meldete sich Hr. Hürlimann bei mir. Wir konnten zeitnah ein Gespräch führen und ich war erleichtert über die grossartige Unterstützung. Ich war mit der ganzen Situation überfordert und es wäre ohne die Hilfe des Verbandes nicht gut herausgekommen.

Ich wurde über mehrere Wochen intensiv begleitet, unterstützt und aufgemuntert. Telefonisch konnte ich jederzeit Hilfe und Rat einholen. Es gab mehrere Gespräche, wo ich begleitet und unterstützt wurde. Auch Gespräche ohne mich haben stattgefunden. Das hat mich stark entlastet. Hr. Hürlimann konnte für mich den bestmöglichen, fairen Abgang aushandeln. Es gab mir den nötigen Raum, mich zu distanzieren, gesund zu bleiben, weiterzumachen und zu bewerben.

Vor kurzem habe ich eine Zusage für eine neue, interessante Stelle im Sozialbereich bei einer Gemeindeverwaltung gefunden. Ich freue mich sehr.

Dafür und für die Unterstützung bin ich sehr dankbar. Es ist mir bewusst, was für ein Zeitaufwand, Leidenschaft und Wissen dahintersteckt. Der VStA ist für Mitarbeiter eine grossartige Sache. Ich möchte mich bei allen herzlich für Ihren Einsatz bedanken.

Sie sehen, es lohnt sich, beim VStA Mitglied zu sein und zu wissen, dass man als Mitglied jederzeit rechtliche Beratung beanspruchen kann (gemäss unseren Statuten) und dies für einen bescheidenen Jahresbeitrag von nur 90.00 CHF.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum VStA und danken Ihnen für das Vertrauen in die Arbeit des VStA. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Website.

1. September 2023

Medienmitteilung der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV, 01.09.2023)

Steuersenkung ohne Lohnanpassungen ist ein „No-Go“

Die VPV stellen fest, dass eine Steuersenkung möglich und die Finanzsituation im Kanton Zürich gut ist. Wer eine Steuersenkung realisieren will, muss aber auch einen vollen Teuerungsausgleich garantieren. Zudem fordern die VPV eine Reallohnerhöhung, um die Kaufkraft des Personals zu sichern.

Die Arbeitnehmenden sollen von den guten Abschlüssen des Kantons Zürich profitieren. Diese waren gegenüber den Budgets immer wesentlich besser als erwartet. Entsprechend fordern die VPV einen vollen Teuerungsausgleich und individuelle Lohnanpassungen für das Personal. Auch eine Reallohnerhöhung muss endlich einmal umgesetzt werden, wenn die Kaufkraft gesichert werden soll. Und schon längstens überfällig ist, dass zum Beispiel der Koordinationsabzug bei der Pensionskasse BVK durch den Kanton mitversichert wird.

Mit der Umsetzung der Forderungen der VPV würde eine Wertschätzung gegenüber dem Personal zum Ausdruck gebracht und hätte Signalwirkung. Damit würde die Kaufkraft gesichert und der Binnenmarkt wird gestärkt.

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

Peter Reinhard
Präsident