13. April 2022

VStA Rechtsauskünfte

In letzter Zeit häufen sich leider Rechtsanfragen von Nichtmitgliedern, weshalb wir wieder einmal auf unsere Statuten verweisen, in welchen die Voraussetzungen für eine rechtliche Auskunft in Angelegenheiten betr. Arbeitsverhältnis geregelt sind.

Für eine Rechtsauskunft ist unter Art. 8 im Regulativ der Statuten folgendes festgehalten:

Art. 8
Der Anspruch auf Rechtsschutz beginnt nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten und setzt die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband voraus. Über die ausnahmsweise Gewährung des Rechtsschutzes bei innerhalb der Karenzfrist eintretenden Streitfällen entscheidet nach Anhörung der Rechtsschutzstelle der Vorstand.

An diese Vorgaben müssen wir uns strikte halten, damit wir weiterhin günstige Jahresbeiträge anbieten können, die wesentlich tiefer sind als die Beiträge bei anderen Verbänden und Gewerkschaften.

Wenn sich ein(e) Staatsangestellte(r) wegen einer Rechtsfrage für den Beitritt zum VStA entschliesst und den Jahresbeitrag bezahlt hat, dann kann eine Stunde Beratung in Anspruch genommen werden, innerhalb der 6-monatigen Karenzfrist. Besser ist es jedoch, wenn man sich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim VStA anmeldet und Mitglied wird und damit die Arbeit des VStA unterstützt.

7. April 2022

Elternzeit-Initiative (Medienmitteilung der VPV)

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) unterstützen die Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) unterstützen die Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative), da diese die Familie stärkt, die Gleichstellung fördert, die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft sowie der Wirtschaft dient. 

Elternzeit fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau
Elternzeit ermöglicht eine gleichberechtigte Aufgabenteilung zwischen den Eltern hinsichtlich Haus- und Erziehungsarbeit. Traditionelle Rollenmuster mitsamt ihren weitreichenden Konsequenzen können dadurch hinterfragt und neu definiert werden. Die Elternzeit ermöglicht Eltern endlich frei zu entscheiden, wer nach der Elternzeit welchen Anteil an Erwerbs- und Betreuungsarbeit übernimmt. Sabina Erni, Vizepräsidentin VPV: «Elternzeit stärkt das egalitäre Familienleben und mindert die Diskriminierung von Frauen bei Anstellungsentscheiden, Löhnen und Karrierechancen.» 

Elternzeit fördert die Gesundheit
Elternzeit trägt zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit der Mütter bei und wirkt sich positiv auf die Gesundheit von Kleinkindern aus. Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien profitieren davon. 

Den Vereinigten Personalverbänden ist bewusst, dass die Umsetzung augenscheinlich mit hohen Kosten verbunden ist. Modellrechnungen der EU kommen allerdings zum Schluss, dass bereits eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeitsquote um 1% Steuereinahmen generiert, welche die Kosten einer Elternzeit von 18 bis 20 Wochen zu kompensieren vermag. 

Gleichzeitig wirkt die Elternzeit sich positiv auf die Produktivität sowie den Umsatz in Unternehmen aus. Familienfreundlichkeit fördert die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeitenden, senkt dadurch die Personalfluktuation und zahlt sich auch dank verbessertem Image für die Arbeitgebenden finanziell aus. Eine Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen wirkt ausserdem dem Fachkräftemangel entgegen. 

25. März 2022

Staatsrechnung mit erfreulicher Entwicklung

Medienmitteilung VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) vom 25. März 2022

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) nimmt erfreut
vom guten Abschluss der Rechnung des Kantons Zürich Kenntnis.
Die VPV erwarten, dass davon auch die Mitarbeitenden profitieren und neben der Teuerung und Umsetzung der BVK-Angebote für das Personal auch eine
Reallohnerhöhung endlich umgesetzt werden.

Die Staatsrechnung weist mit einem Ertragsüberschuss von 758 Millionen
Franken gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 926 Millionen
Franken eine Verbesserung von 1’683 Millionen Franken aus. Das ist der
beste Abschluss im Vergleich mit den drei vorangegangenen Jahren.

Die VPV sind sich bewusst, dass dabei auch ausserordentliche Effekte mit
verantwortlich sind. Die Nettoschulden wurden weiter stark reduziert und die
hohen Investitionen konnten aus Eigenmitteln finanziert werden. Diese
Umstände sind erfreulich und weisen auf die Robustheit des Zürcher
Wirtschaftsstandortes hin, welcher sich wohl weiter fortsetzen dürfte und
den Spielraum bei den Finanzen erhöht.

Die VPV fordern nun mit Nachdruck, dass davon auch das Personal profitieren muss. Dieses hat in der Pandemie eine sehr gute, beständige und effiziente Arbeit geleistet.

Der Kanton Zürich soll deshalb neben der Teuerung auch eine Reallohnerhöhung von mindestens 1,5 Prozent gewähren und zusätzlich die
seit Jahren von der Beamtenversicherungskasse (BVK) angebotenen
Leistungsverbesserungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die
Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges), Ergänzungsvorsorge (Kaderversicherung), Tiefere Eintrittsschwelle (wichtig für Teilzeit).

VPV Kanton Zürich

Nachfolgend noch die Medienmitteilung des Regierungsrates

Die Staatsrechnung des Kantons Zürich weist für das Jahr 2021 einen Ertragsüberschuss von 758 Millionen Franken aus. Er entspricht rund 4 Prozent des gesamten Ertrags von 18,717 Milliarden Franken. Das Ergebnis ist auf nicht vorhersehbare Effekte zurückzuführen. Es zeugt aber auch von der Robustheit des Wirtschaftsstandorts und vom Umstand, dass der Kanton Zürich gut durch die Pandemie gekommen ist. Das Budget gemäss Kantonsratsbeschluss für 2021, einschliesslich allen Nachtragskrediten und Kreditübertragungen, sah einen Aufwandüberschuss von 926 Millionen Franken vor. Im Vergleich hierzu fällt der Saldo um 1683 Millionen Franken besser aus und übertrifft sogar die guten Rechnungsabschlüsse der drei vorangegangenen Jahre. Die Verbesserung geht auf nicht vorhersehbare Effekte zurück, wozu zum Beispiel die zusätzlichen Ausschüttungstranchen der Schweizerischen Nationalbank (478 Millionen Franken) oder die höhere Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank (67 Millionen Franken) zählen.

Wachstum bei Steuererträgen
Im erfreulichen Rechnungsergebnis spiegelt sich aber auch die Robustheit des Standorts Zürich. Die negativen Effekte der Corona-Pandemie fielen weniger ins Gewicht als bei der Budgetierung im Frühsommer 2020 angenommen, was vor allem auch mit den staatlichen Unterstützungsmassnahmen zu erklären ist. Dies kam insbesondere bei den Steuern zum Tragen, der mit 8,345 Milliarden Franken wichtigsten Ertragsquelle des Staats. Praktisch alle Steuerarten verzeichneten einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stiegen die Steuererträge gegenüber der Rechnung 2020 um 7 Prozent. Bei den natürlichen Personen übertraf der Steuerertrag der laufenden Periode die Erwartungen um 231 Millionen Franken oder 5,5 Prozent. Drei Viertel dieses zusätzlichen Ertrags stammen aus der Einkommenssteuer, der Rest aus der Vermögenssteuer. Bei den Nachträgen aus früheren Steuerjahren kann das Steueramt gar 24,6 Prozent oder 167 Millionen Franken mehr verbuchen. Auch bei den Steuern der juristischen Personen wurde der budgetierte Wert übertroffen. Dabei schlägt sich nieder, dass die Unternehmen von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in sehr unterschiedlichem Mass betroffen waren und insbesondere grosse Firmen in ihrer Geschäftstätigkeit oft nur wenig eingeschränkt wurden. Bei den Firmensteuern für die laufende Periode ergibt sich gegenüber dem Budget ein Mehrertrag von 139 Millionen Franken Gewinnsteuern und von 23 Mio. Franken Kapitalsteuern. Mit 1,2 Milliarden Franken bleiben die Erträge für die laufende Periode trotz der Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 7 Prozent auf Vorjahresniveau.

Hohe Investitionen
Ein positives Bild zeigt sich auch bei der Investitionsrechnung, bei der sich die Ausgaben auf 1,475 Milliarden Franken summieren. Davon wurden 173 Millionen Franken als Darlehen im Rahmen des Härtefallprogramms gewährt. Die Investitionen in die Infrastruktur belaufen sich somit auf 1,302 Milliarden Franken und liegen nur leicht unter dem Rekordwert des Vorjahrs. Der Regierungsrat hatte die Beibehaltung des hohen Investitionsvolumens zur Stabilisierung der Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen während der Pandemie angestrebt. Sämtliche Vorhaben konnte der Kanton vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Das schlägt sich im Selbstfinanzierungsgrad von 112 Prozent nieder und führt dazu, dass der Kanton seine Nettoschulden um weitere 121 Millionen Franken auf 4,157 Milliarden Franken reduziert. Seit 2015 hat der Kanton Zürich die Nettoschulden um 1,262 Milliarden Franken abgebaut.

Spielraum erhöht
Das erfreuliche Ergebnis mit der Stärkung des Eigenkapitals und dem Abbau der Nettoschulden erhöht den Handlungsspielraum für die kommende Planung der nächsten vier Jahre. Es besteht Grund zur Zuversicht, dass der Kanton Zürich den in der Verfassung verankerten mittelfristigen Ausgleich erreicht. Allerdings müssen Risiken wie die hohen, langfristig nicht gesicherten Erträge der Schweizerischen Nationalbank sowie die veränderte geopolitische Lage und ihre Auswirkungen auf Konjunktur und Inflation genau beobachtet werden.

24. März 2022

Personalrechte abbauen – so nicht!

(Medienmitteilung VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) vom 24. März 2022)

Mit dem Vollzug der Parlamentarischen Initiative «Modernisierung des Personalgesetzes» tritt für die Angestellten eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in Kraft. Wir sind schockiert.

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) verurteilen, dass unter dem Deckmantel der Modernisierung unter anderem die Bewährungsfrist bei Kündigungen durch den Kanton abgeschafft und durch eine Mahnung ersetzt wird. Ausserdem wird die maximale Abfindungshöhe deutlich herabgesetzt.

Gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels kann es sich der Kanton Zürich doch nicht leisten seine Attraktivität als Arbeitgeber in diesem Masse abzubauen. Die VPV fordern den Regierungsrat auf, ab sofort keine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu tolerieren.

VPV Kanton Zürich

5. März 2022

Resultate Abstimmung/Wahlen, schriftliche GV 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Eingabetermin ist am 15. März abgelaufen. Interessant ist, dass in etwa gleich viele Zettel abgegeben wurden, wie Mitglieder an den ordentlichen Generalversammlungen teilnehmen. Meine «Befürchtung», dass rund 3000 Zettel auszuzählen sind, hat sich nicht bewahrheitet. Wie ich vernommen habe, sind bei anderen schriftlichen GVs die Teilnehmer jeweils gut zu überblicken.

VStA GV 2021 schriftlich, Resultate gemäss Traktanden:

1 Protokoll Ja: 59, 1 Protokoll Nein: 0, 1 Protokoll Enth.: 3

2 Jahresbericht Ja: 59, 2 Jahresbericht Nein: 0, 2 Jahresbericht Enth.: 3

3a Rechnung 2019 Ja: 58, 3a Rechnung 2019 Nein: 0, 3a Rechnung 2019 Enth.: 4

3b Rechnung 2020 Ja: 58, 3b Rechnung 2020 Nein: 0, 3b Rechnung 2020 Enth.: 4

4a Präsi. Ja: 59, 4a Präsi. Nein: 0, 4a Präsi. Enth.: 3

4b Quästor Ja: 59, 4b Quästor Nein: 0, 4b Quästor Enth.: 3

4c Übrige Ja: 59, 4c Übrige Nein: 0, 4c Übrige Enth.: 3

4d Rev. Lang Ja: 57, 4d Rev. Lang Nein: 0, 4d Rev. Lang Enth.: 3

4e Rev. Demut Ja: 59, 4e Rev. Demut Nein: 0, 4e Rev. Demut Enth.: 3

Stimmzettel: 62

Wir hoffen, dass die von der Zählapp gelieferten Daten verständlich sind wegen der verschiedenen Abkürzungen.

Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Abstimmung und den Wahlen!

Wir hoffen natürlich, dass wir die nächste GV 2022 wieder im üblichen Rahmen abhalten können, aber bei den im Moment stark steigenden Corona-Zahlen können wir dazu leider Garantie abgeben.

Der Vorstand