6. März 2014

VPV begrüssen die gesetzliche Verankerung des Case Management

Was sich schon seit Jahren in der Privatwirtschaft bewährt hat, soll nun endlich auch zum Courand normal für die nach kantonalem Recht angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden. Die VPV begrüssen die Absicht des Regierungsrates, für das Case Management die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Sie werden den Prozess der gesetzlichen Integration eng begleiten.

Wer ernsthaft auf Dauer erkrankt ist, dem soll mit externen Fallmanagern die schnelle und nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz  ermöglicht werden. Mit der gesetzlichen Verankerung dieses Grundsatzes nimmt der Kanton seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten wahr und handelt gleichzeitig im wirtschaftlichen Interesse der Kantonsfinanzen.

Die VPV begrüssen die Absicht der Regierung, das Case Management im Personalrecht zu verankern, ausdrücklich. Bekanntlich liegt aber der Teufel im Detail, weshalb sie den Prozess der gesetzlichen Integration zum Schutz der erkrankten Mitarbeitenden eng begleiten werden.

13. Februar 2014

Ausserfamiliäre Kinderbetreuung: Streben nach Gerechtigkeit bringt Vorlage für Beiträge an die Kinderbetreuung zu Fall

Nach mehrjährigen Vorbereitungsarbeiten zu einer Vorlage für Beiträge an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung von Staatsangestellten wird das Projekt von der Finanzdirektion versenkt. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) bedauern, dass keine mehrheitsfähige Lösung gefunden werden konnte, haben aber Verständnis für die vernichtende Kritik zahlreicher Vernehmlassungsantworten.

Die Vorlage war schlecht – aber in den Augen der VPV wäre sie besser gewesen als gar nichts. Auch die VPV haben in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die ausserfamiliäre Kinderbetreuung den überbordenden Verwaltungsaufwand kritisiert. Etwa ein Drittel der zur Verfügung gestellten 10 Millionen Franken wären in die Administration geflossen. Grund dafür ist das in den Augen der VPV übertriebene Streben nach möglichst gerechter Verteilung der vorhandenen Mittel, was schätzungsweise 6 Vollzeitstellen beansprucht hätte. Die VPV hätten eine administrativ einfach zu handhabende Lösung bevorzugt. Leider war dazu der Wille in der vorbereitenden Arbeitsgruppe, in der auch die VPV vertreten waren, nicht vorhanden. Die VPV erwarten vom Regierungsrat, dass er sich nach wie vor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt und möglichst bald eine neue Vorlage ausarbeiten lässt. Gerne bringen dann die VPV ihre Vorstellungen für eine effiziente Verteilung der vorhandenen Mittel nochmals ein.

16. Januar 2014

BVK-Lohnanpassungen: Lohnreduktion bei BVK wird begrüsst

Der Stiftungsrat hat die Lohnerhöhung des Chefs der BVK halbiert. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) begrüssen diesen Schritt. Sie bemängeln aber nach wie vor das unsensible Handeln des Stiftungsrates.

Ursprünglich hätte der Lohn des Chefs BVK von 265‘000 auf 380‘000 Franken erhöht werden sollen. Eine Anpassung, welche für die VPV nicht akzeptabel war. Entsprechend haben die VPV auch ein Rückkommen auf diesen Entscheid verlangt. Der Stiftungsrat hat nun die Lohnerhöhung halbiert und den neuen Lohn auf 320‘000 Franken neu festgesetzt. Auch diese Anpassung erachtet die VPV als sehr grosszügig, wenn man davon ausgeht, dass eigentlich nur der Status der BVK geändert wurde.

Die VPV werden mit Murren diese Anpassung akzeptieren, aber erwarten, dass der Stiftungsrat in Zukunft mehr Sensibilität zeigt. Er hat sich und die BVK in eine unmögliche Situation gebracht, welche aus VPV-Sicht einfach unverständlich ist. Positiv beurteilt die VPV hingegen die übrigen Anpassungen der Anstellungsbedingungen für das Personal wie z.B. die 5. Ferienwoche.

15. Dezember 2013

Lohnentscheid der BVK: BVK folgt VPV-Aufforderung!

Auch die Kritik der Vereinigten Personalverbände hat Gehör gefunden

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) haben Druck
gemacht und ein Rückkommen auf den Entscheid der Lohnerhöhung für
den BVK-Chef gefordert. Dieser und der allgemeine Druck der Öffentlichkeit
haben ein Umdenken gebracht. Die VPV freuten sich darüber.

Kein Verständnis zeigte die VPV zur bekannt gewordenen Lohnerhöhung für den
Chef der BVK und forderte ein Rückkommen auf diesen Entscheid. Das
Unverständnis wurde auch von breiten Kreisen in der Politik und bei den
Versicherten zum Ausdruck gebracht. Die VPV hält fest, dass die Forderung zur
Lohnerhöhung nicht vom Chef der BVK, Thomas A. Schönbächler, gekommen
ist, was ihn entsprechend aus der Schusslinie nimmt. Die VPV erwartet nun vom
Stiftungsrat, dass er – wie auch von der VPV gefordert – einen gangbaren Weg
für eine Lösung sucht, welcher Akzeptanz findet. Die Stiftungsratsmitglieder der
VPV bieten hierfür ihre Mitarbeit.

Die VPV ist überzeugt, dass nur mit einer Bereinigung der Situation das
Vertrauen in der Öffentlichkeit zurück gewonnen werden kann. Zudem erwartet
die VPV vom Stiftungsrat in Zukunft mehr Sensibilität in solch heiklen Fragen um
die Glaubwürdigkeit der Sanierungsarbeiten in Zukunft nicht in Frage zu stellen.

(sh. auch Stellungnahme VPV vom 11.12.13)

11. Dezember 2013

Lohnentscheid der BVK: Unverständnis zur BVK-Lohnerhöhung

Kritik der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich

Der Entscheid des Stiftungsrates zur Lohnerhöhung des BVK-Chefs ab
Anfang 2014 von 260‘000 auf 380‘000 Franken stösst bei den Vereinigten
Personalverbänden des Kantons Zürich (VPV) auf massive Kritik. Der
Entscheid ist in seiner Höhe materiell nicht nach zu vollziehen. Der
Stiftungsrat BVK zeigt mit seinem Entscheid zudem kein politisches
Fingerspitzengefühl.

Die VPV zeigen kein Verständnis für den Entscheid des Stiftungsrates zur
massiven Lohnerhöhung des BVK-Chefs. Ein solcher Entscheid ist „absolut nicht
nachvollziehbar“, sagt EVP-Kantonsrat Peter Reinhard, Präsident der VPV,
Kloten. Das sowohl in seiner Höhe wie eben auch im bestehenden politischen
Umfeld. Peter Reinhard ist überzeugt, dass die VPV-Delegation im Stiftungsrat
diesen Entscheid nicht mitgetragen hat. Auch wenn es Gründe für und gegen
eine Lohnanpassung gibt, hätte dies so in ihrem Ausmass und auch in der Art der
Kommunikation des Stiftungsrates BVK nicht erfolgen dürfen.

Die VPV erwartet, dass der Stiftungsrat BVK in Zukunft mehr Sensibilität zeigt.
Der Entscheid zur Lohnerhöhung soll nochmals diskutiert und nach neuen
Lösungsansätzen gesucht werden. Nur so kann das Vertrauen in der
Öffentlichkeit wieder hergestellt werden.