11. Dezember 2013

Lohnentscheid der BVK: Unverständnis zur BVK-Lohnerhöhung

Kritik der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich

Der Entscheid des Stiftungsrates zur Lohnerhöhung des BVK-Chefs ab
Anfang 2014 von 260‘000 auf 380‘000 Franken stösst bei den Vereinigten
Personalverbänden des Kantons Zürich (VPV) auf massive Kritik. Der
Entscheid ist in seiner Höhe materiell nicht nach zu vollziehen. Der
Stiftungsrat BVK zeigt mit seinem Entscheid zudem kein politisches
Fingerspitzengefühl.

Die VPV zeigen kein Verständnis für den Entscheid des Stiftungsrates zur
massiven Lohnerhöhung des BVK-Chefs. Ein solcher Entscheid ist „absolut nicht
nachvollziehbar“, sagt EVP-Kantonsrat Peter Reinhard, Präsident der VPV,
Kloten. Das sowohl in seiner Höhe wie eben auch im bestehenden politischen
Umfeld. Peter Reinhard ist überzeugt, dass die VPV-Delegation im Stiftungsrat
diesen Entscheid nicht mitgetragen hat. Auch wenn es Gründe für und gegen
eine Lohnanpassung gibt, hätte dies so in ihrem Ausmass und auch in der Art der
Kommunikation des Stiftungsrates BVK nicht erfolgen dürfen.

Die VPV erwartet, dass der Stiftungsrat BVK in Zukunft mehr Sensibilität zeigt.
Der Entscheid zur Lohnerhöhung soll nochmals diskutiert und nach neuen
Lösungsansätzen gesucht werden. Nur so kann das Vertrauen in der
Öffentlichkeit wieder hergestellt werden.

7. November 2013

Medienmitteilung: Regierungsrat nimmt Kaufkraftverlust bei seinem Personal in Kauf

7.11.2013: Die VPV sind enttäuscht, dass der Regierungsrat die Chance
zur Angleichung der Löhne für die Staatsangestellten nicht nutzt. Prognostiziert
waren 0,2 % Teuerung, tatsächlich ist für das laufende Jahr
eine Minusteuerung berechnet worden. Deshalb hat der Regierungsrat
seinen Budgetantrag an den Kantonsrat um 9 Mio. Franken zurückgefahren.
Damit riskiert er, dass das Staatspersonal nächstes Jahr an Kaufkraft
verliert, denn die von ihm vorgesehne 0,4 % Lohnentwicklung wird
die prognostizierte Teuerung von 0,6 % nicht ausgleichen. Die VPV hofft,
dass dieser unverständliche Schritt des korrigiert und für das nächste
Jahr eine Lohnerhöhung von 1,1 % gewährt wird.

Das kantonale Personalrecht sieht vor, dass für die Lohnentwicklung massgeblich
die jährliche, repräsentative Lohnumfrage der UBS bei mehr als 200
Unternehmen im Raum Zürich berücksichtigt wird. Diese Umfrage prognostiziert
für das Jahr 2014 eine durchschnittliche Lohnentwicklung von 0,9 %.
Davon sollen gemäss Prognose 0,6 % auf die Jahresteuerung 2014 fallen.
Das heisst, mit den von der Regierung vorgesehenen 0,4 % mehr Lohn, wird
nächstes Jahr nicht einmal die Teuerung aufgefangen werden und das Personal
wird sogar an Kaufkraft verlieren.

Die Budgetkorrektur des Regierungsrates um 9 Mio. Franken – das entspricht
bei einem Budget von rund 12 Mrd. Franken gerade Mal 0,00075 % – sind für
die Staatsangestellten eine herbe Enttäuschung. Die VPV hofft, dass dieser
Entscheid des Regierungsrates zugunsten des Staatspersonals korrigiert und
für nächstes Jahr eine substanzielle Reallohnentwicklung von 0,5 % garantiert
wird. Das heisst, dem Personal 1,1 % mehr Lohn gewährt wird.

Die VPV stellen fest, dass seit die UBS-Umfrage erstellt wird, also seit 2010,
die Reallöhne der Kantonsangestellten per Ende 2013 bereits um 1,7 % in
Rückstand geraten sind.

26. September 2013

Medienmitteilung VPV: Lohnforderungen für 2014

VPV fordern eine substanzielle Lohnerhöhung von rund 2,5 %

Die VPV fordern für 2014 rund 2,5 % mehr Lohn für alle Staatsangestellten nach mehreren Jahren der Stagnation. Seit Jahren stagnieren die Löhne der Mehrheit der Staatsangestellten. Nur für die individuelle Lohnentwicklung stellt der Regierungsrat jeweils 0,4% der Lohnsumme aus den Rotationsgewinnen zur Verfügung. Die Mehrheit des kantonalen Personals geht leer aus.

Die Privatwirtschaft im Grossraum Zürich hat, ganz im Gegensatz zum reichen Kanton Zürich, die relativ komfortable Lage der Schweiz für eine kontinuierliche Lohnentwicklung genutzt. Seit 2010 sind hier die Löhne um mehr als 4% gestiegen. Dem gegenüber sind die Löhne der Staatsangestellten im gleichen Zeitraum um 1,2 % in Rückstand geraten. Diese will die VPV der Regierung nun in Rechnung stellen. Damit wird die Entwicklung der Löhne, wie mit der Lohnrevision 2010 geplant, der Privatwirtschaft angeglichen. (Zahlen gemäss Stand der UBS-Lohnindexstudie 2012).

Weitere 1% fordern die VPV für den vollen Teuerungsausgleich sowie für individuelle Lohnerhöhung gemäss der Prognose der aktuellen UBS Lohnindexstudie.

Wie die VPV schon mehrfach kommuniziert haben, besteht ein weiterer Rückstand von rund 7% auf die Teuerung, deren Ausgleich über zehn Jahre lang nicht gewährt wurde. Die VPV erwarten von der Regierung, dass dieser Rückstand nun nach und nach egalisiert wird. Ein Vierzehntel dieses Rückstandes, also 0,5% jährlich, betrachten die VPV als längst fällige Massnahme. (Beim Bund und der Stadt Zürich wurden die Teuerungsrückstände ausgeglichen.)

Die Forderungen sind in Anbetracht der soliden finanziellen Situation des Kantons Zürich angemessen. Über die von der Finanzdirektion in Aussicht gestellte individuelle Lohnentwicklung von nur 0,4%, die saldoneutral sind, da sie sich über die Rotationsgewinne finanzieren, sowie die Einmalzulage von 0,2% sind die VPV enttäuscht.

5. September 2013

Neue VStA-Verbandsadresse ab sofort

Im nächsten Jahr 2014 wird die Sihlpost, wo wir unser Postfach haben/hatten, umgebaut. Darum haben die Postfachnutzer die Kündigung für ihr Postfach erhalten. In der neuen Sihlpost wird es nur noch wenige Postfächer haben, die für Grosskunden reserviert bleiben.

Da wir kein Grosskunde sind, wurde uns von der Post die Vereinsadresse angeboten. Eine Vereinsadresse hatten wir bereits nach der Schliessung der Post und Postfächer im Hauptbahnhof, wo wir ein Postfach hatten. Leider hat die Vereinsadresse nie richtig funktioniert, d.h. Post an den VStA, die richtig mit der Vereinsadresse adressiert war, wurde z.B. an die Staatskanzlei oder anderswo hin gesandt und gelangte dann auf Umwegen zu uns. Das war damals der Grund, dass wir ein Postfach in der Sihlpost eingerichtet haben, das nun auch wieder der Vergangenheit angehört.

Leider baut die Post ihre Leistungen immer mehr ab und da eine Vereinsadresse für uns nicht mehr in Frage kommt, gilt ab sofort folgende Adresse:

Verband der Staatsangestellten des Kantons Zürich (VStA)
Merkurstrasse 67
CH-8032 Zürich

17. Mai 2013

Benefits Aktion unseres Partners Generali-Versicherungen

Beim Abschluss von Generali Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung (PrismaFlex) und Gebäudeversicherung (Immobilia) erhalten VStA-Mitglieder folgende Benefits:

– Neukunden erhalten 4 Monatsprämien geschenkt!
– Bestehende Kunden profitieren bei einem Neuabschluss sogar von 6 geschenkten Monatsprämien.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.generali.ch/vsta