Keine fertige Vorlage – keine endgültige Stellungnahme
Die Personalvorsorge des Kantons Zürich BVK ist für die VPV seit Jahren ein zentrales Thema – leider kein erfreuliches. Dies gilt auch für die aktuelle Situation: Die Finanzdirektion hat es bisher noch nicht geschafft, einen definitiven Vorschlag für die Leistungsstrategie und die Sanierung der BVK vorzulegen. Über diesen Vorschlag wird nach der Regierung der Kantonsrat zu befinden haben.
Da der Vorschlag noch nicht vorliegt, können die VPV auch noch keine Stellungnahme abgeben. Sie haben jedoch klare Vorstellungen davon, wie die Vorlage an den Kantonsrat aussehen sollte und welche Haltung die VPV verfechten werden:
- Änderungen bezüglich Leistungen ja!
- Sanierung auf Kosten der Versicherten nein!
Zu berücksichtigen gilt es dabei, dass der Kantonsrat die vom Regierungsrat vorgelegten BVK-Geschäfte nicht abändern, sondern nur annehmen oder ablehnen kann. Daraus folgt, dass sich die VPV dafür einsetzen werden, dass zwei getrennte Vorlagen in den Kantonsrat kommen.
Zur Leistungsstrategie der BVK
Eine Kasse kann nur Leistungen erbringen, die sie finanzieren kann. Daher stimmen die VPV der Senkung des technischen Zinssatzes, der Senkung des Umwandlungssatzes und damit verbunden der Erhöhung der Sparbeiträge zu. Nur so wird das Leistungsziel von 60% des zuletzt versicherten Lohnes erreichbar und nachhaltig tragbar sein.
Zur Sanierung der BVK
Es kann nicht sein, dass sich der Kanton aus der Verantwortung zieht. Dies umsomehr, als aktuelle Zahlen belegen, dass die Arbeitnehmenden in den letzten Jahren einen sehr viel höheren Sanierungsbeitrag leisteten als der Arbeitgeber (gleich Kanton). Der Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmenden belief sich auf knapp eine Milliarde Franken, weil sie eine Minderverzinsung ihres Kapitals hinnehmen mussten. Die Arbeitgeber dagegen haben nicht einmal mal einen Dreissigstel dieses Betrages beigesteuert. Die Finanzdirektorin hat die Stellungnahme der VPV an der letzten Verwaltungskommissionssitzung zur Kenntnis genommen. Es ist jedoch noch völlig offen, wie die Vorlage an den Kantonsrat konkret aussehen wird.