Argumentarium zur Abstimmungsvorlage
Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich (vom 2. April 2012)
Der Kanton Zürich hat für seine Pensionskasse einen einmaligen Sanierungsbeitrag von zwei Milliarden Franken geleistet. Davon sollen 1.6 Milliarden vom mittelfristigen Ausgleich des kantonalen Budgets ausgeklammert werden.
Mit dieser Nichteinrechnung in den mittelfristigen Ausgleich erreichen der Regierungsrat und der Kantonsrat, dass die Zürcher Bevölkerung bei dieser Sanierung geschont wird. Unnötige Steuererhöhungen und Leistungsabbau auf Kosten der Zürcher Bevölkerung werden vermieden.
Der mittelfristige Ausgleich der laufenden Rechnung ist ein wichtiges Instrument zur Planung der laufenden Ausgaben und Einnahmen. Das Instrument stösst aber an seine Grenzen, wenn es um ausserordentliche Aufwendungen oder Erträge geht. Die Sanierung entspricht ganz klar einer einmaligen Aufwendung.
Müsste der Gesamtbetrag von zwei Milliarden Franken in den Ausgleich einberechnet werden, würde dieser aus dem Lot fallen. Die Folgen wären Steuererhöhungen von bis zu 8% und Sparmassnahmen von jährlich bis zu 430 Millionen Franken. Das ginge nur mit einem massiven Abbau in der Gesundheitsversorgung und der Sicherheit, der Erhöhung der Klassengrössen oder Engpässen in Bereichen der Infrastruktur. Mit einem JA zur Vorlage wird ein solch ungeheurer Kahlschlag vermieden.
Es wäre unfair, wenn die heutige Generation die gesamte Zeche für die Sünden der Vergangenheit bezahlen müsste. Deshalb und aufgrund der aktuellen ausgezeichneten Finanzlage haben sich Kantons- und Regierungsrat gemeinsam für die vorliegende Lösung entschieden.
Sagen Sie deshalb:
› Ja zu einer vernünftigen, finanzpolitisch richtigen Lösung
› Ja zur Verhinderung von unnötigen Steuererhöhungen und Sparübungen
› Ja zum Kantonsratsbeschluss über die Behandlung der Einmaleinlage
› Ja – für unseren Kanton!
www.einmaleinlage-ja.ch
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