10. April 2018

Krankenkassen-Kollektivverträge und FINMA

Wie Sie sicher wissen, werden die Zusatzversicherungen von der FINMA überwacht und es gibt (leider) neue Auflagen der FINMA für Kollektivversicherungen. So darf im Maximum ein Rabattsatz von 10% auf Zusatzversicherungen gegeben werden, wenn die entsprechende Kollektivversicherung dies zulässt. Wenn die Kollektivversicherten eines Kollektivvertrages (z.B. vom VStA) schlecht abschneiden (d.h. zu viele Versicherungsleistungen beanspruchen), muss der Rabatt bis auf 0% gesenkt werden, je nach Jahresergebnis. Darum sind auch wir daran interessiert, dass nur VStA-Mitglieder von der Kollektivversicherung profitieren können.

Die FINMA schreibt vor, dass jedes Jahr überprüft wird, dass wirklich nur Verbandsmitglieder von der Kollektivversicherung profitieren können. Versicherte, deren Adresse beim Verband nicht mehr existieren, z.B. wegen

  • – Austritt aus dem Verband,
  • – Familienmitglieder die nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen,
  • – die Mitgliedschaft wegen Nichtbezahlung des Jahresbeitrages verloren haben,
  • – Nichtmelden von Adressänderungen durch die angeschlossenen Verbände
  • – usw. usw.

Wir wissen nicht, welche Mitglieder bei welcher Krankenkasse der Kollektivversicherung angeschlossen sind. Darum müssen wir einmal im Jahr (im ersten Quartal), die Mitgliederadressen an die Krankenkassen übermitteln, damit diese die Berechtigungen überprüfen können. Es werden nur die reinen Adressdaten übermittelt. Dieses Vorgehen wurde mit den einzelnen Krankenkassen mit dem Kollektivvertrag geregelt. Die Krankenkassen können vor dem Löschen der Adressen nach der Überprüfung ein Werbeschreiben an die Mitglieder versenden, um auf ihr Angebot aufmerksam zu machen. Auch das ist eine Bedingung der Kollektivverträge, damit unsere Mitglieder von den Vergünstigungen profitieren können.

Die Adressdaten werden aus Datenschutzgründen nur für die Kontrolle der Berechtigungen verwendet und allenfalls für ein Werbeschreiben genutzt und müssen anschliessend gelöscht werden. Wenn Sie kein Werbeschreiben erhalten wollen, müssen Sie uns das bis spätestens Ende April 2018 per Mail mitteilen ( title=) damit wir einen entsprechenden Eintrag in unserer Datenbank machen können. Die Adressen müssen jedoch trotz Verzicht auf ein Schreiben der Krankenkassen an die Krankenkassen geliefert werden (mit dem Wunsch auf keine Werbung).

Nur so können die Krankenkassen weiterhin Kollektivversicherungen abschliessen. Werden keine Adressen zur Überprüfung der Versicherten geliefert, erlischt der Kollektivvertrag automatisch auf den 1.1. des Folgejahres.

Krankenkassen, die keine Rabatte mehr geben können wegen den FINMA-Auflagen, löschen wir auf unserer Liste mit den Krankenkassen, da ein Kollektivvertrag mit 0% keinen Vorteil mehr für unsere Mitglieder bringt.