5. September 2013

Neue VStA-Verbandsadresse ab sofort

Im nächsten Jahr 2014 wird die Sihlpost, wo wir unser Postfach haben/hatten, umgebaut. Darum haben die Postfachnutzer die Kündigung für ihr Postfach erhalten. In der neuen Sihlpost wird es nur noch wenige Postfächer haben, die für Grosskunden reserviert bleiben.

Da wir kein Grosskunde sind, wurde uns von der Post die Vereinsadresse angeboten. Eine Vereinsadresse hatten wir bereits nach der Schliessung der Post und Postfächer im Hauptbahnhof, wo wir ein Postfach hatten. Leider hat die Vereinsadresse nie richtig funktioniert, d.h. Post an den VStA, die richtig mit der Vereinsadresse adressiert war, wurde z.B. an die Staatskanzlei oder anderswo hin gesandt und gelangte dann auf Umwegen zu uns. Das war damals der Grund, dass wir ein Postfach in der Sihlpost eingerichtet haben, das nun auch wieder der Vergangenheit angehört.

Leider baut die Post ihre Leistungen immer mehr ab und da eine Vereinsadresse für uns nicht mehr in Frage kommt, gilt ab sofort folgende Adresse:

Verband der Staatsangestellten des Kantons Zürich (VStA)
Merkurstrasse 67
CH-8032 Zürich

27. Juni 2012

Medienmitteilung der Finanzdirektion: BVK reduziert ihre Kosten weiter

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich bildet für einen grossen Teil ihrer Wertschriften einen sogenannten Einanlegerfonds. Damit kann sie ihre Kosten für die Vermögensverwaltung pro Jahr um rund 6 Millionen Franken senken.

Die BVK hat in der jüngeren Vergangenheit unter neuer Führung ihre externen Mandate systematisch überprüft, gekündigt oder neu ausgehandelt. Damit hat sie die Kosten der Vermögensverwaltung erheblich reduzieren können: Diese sind von 42 Millionen (2008) bis auf 21 Millionen Franken im vergangenen Jahr gesunken. Nun wird die BVK mit dem Einanlegerfonds bereits im Verlaufe dieses Jahres und in vollem Umfang ab 2013 eine weitere nachhaltige Reduktion realisieren, da damit die Wertschriftenbuchhaltung und die Administration vereinfacht werden sowie die Mehrwert- und Stempelsteuer entfallen. Ebenso kann die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern dank dem Einanlegerfonds verbessert werden, womit weniger Quellensteuern im ausländischen Domizilland verbleiben. Beim Einanlegerfonds handelt es sich um einen nach schweizerischem Recht geführten Fonds, der für einen einzigen Anleger eingerichtet wird, welcher seinerseits aber eine Vielzahl von Versicherten vertritt.

Die BVK wird schweizerische und ausländische Wertpapiere im Umfang von rund 9 Milliarden Franken in den Einanlegerfonds einbringen. Die Träger der externen Mandate werden damit über den Fonds weiter durch die BVK beeinflusst, sich aber der Fondsleitung gegenüber verantworten müssen. Damit verbessern sich auch die Rechtssicherheit und die Governance gegenüber der heutigen Lösung, weil eine zusätzliche Kontrollebene geschaffen wird. Das bei verschiedenen anderen grossen Pensionskassen der Schweiz etablierte und bewährte Konzept richtet sich nach dem Kollektivanlagegesetz. Die Fondsleitung handelt gemäss einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigten Vertrag.

Als Fondsleitung hat die BVK nach einer breit abgestützten Ausschreibung die UBS gewählt. Insgesamt wurden elf Fondsleitungen eingeladen, eine Offerte einzureichen. Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Selektionsprozess unter Anwendung von marktüblichen quantitativen und qualitativen Kriterien.