2. Februar 2017

Mitgliederbeitragsrechnungen 2017

Postfinance und die Banken führen auf den 1. Januar 2018 die neuen Einzahlungsscheine ein (ISO-20022-Standard). Damit das reibungslos funktionieren wird, werden schon jetzt durch die Postfinance einige Anpassungen vorgenommen. Die Umstellung ist für unser Konto per 28.02.2017 vorgesehen. Um sicher zu sein, dass alles nach dem 28.02.2017 auch richtig funktioniert, werden wir die Beitragsrechnungen 2017 (zum letzten Mal noch mit dem gewohnten Einzahlungsschein mit Referenznummer) erst nach einem Test frühestens Anfang März 2017 in den Versand bringen.

Wenn Sie also den Einzahlungsschein vermissen, wir haben Sie nicht vergessen.

Für den Vorstand

Gian-A. Bott, Quästor

5. November 2016

Anzeige: EGK – Wir sind der neue VStA-Partner

egkpartner3

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Der VStA und die EGK-Gesundheitskasse haben einen Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen und freuen sich über die gemeinsame Zusammenarbeit.

Sie erhalten als Mitglied des VStA Vergünstigungen auf die Zusatzversicherungen. Um in den Genuss vom Kollektivrabatt zu kommen, muss sich der Versicherte bei der EGK-Gesundheitskasse melden.

(Kollektivvertragsnummer 0005384) und falls verlangt eine Mitgliedschaftsbestätigung abgeben, die Sie beim Quästor des VStA anfordern können.

Kontaktieren Sie die EGK Gesundheitskasse für eine persönliche Beratung. Ihr Kundenberater wird sich umgehend bei Ihnen melden:

Kontakt mit der EGK Gesundheitskasse

Teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit den untenstehenden Glückscode mit und Sie erhalten einen unserer beliebten Key-Refinder per Post (einfach unter Bemerkungen aufführen…):

OFFEGK2017

Bei der EGK-Gesundheitskasse sind sie nicht einfach nur versichert. Wir setzen auf individuelle Versicherungslösungen und auf Chancengleichheit von Schul- und Komplementärmedizin.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Gesundheitsprävention, ausführliche Informationen finden Sie unter www.egk.ch

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wünschen Ihnen eine goldene Herbstzeit.

Download Webinserat

7. Oktober 2016

Kollektivverträge Krankenkassen

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist für die Überwachung der Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und so werden die Krankenkassen gezwungen, ihre Kollektivverträge (meistens) nach unten anzupassen.

Ab dem 1.1.2017 dürfen max. noch 10% Rabatt gewährt werden, abhängig vom Verlauf der entsprechenden Angebote. So varieren die Rabatte neu von 0 – 10%.

Leider müssen Firmen, Vereine, Verbände und Krankenkassen mit Kollektivversicherungsangeboten für ihre Mitglieder und Angestellten diese »Kröte« schlucken und zu den Erhöhungen der Prämien der Grundversicherungen werden noch die meist kleineren Rabatte bei den Produkten der Zusatzversicherungen zu weiteren Belastungen führen.

Die Krankenkasse Visana hat alle Vergünstigungen gestrichen mit der Begründung von überdurchschnittlichen Leistungsaufwendungen in den letzten 3 Jahren bei Kollektivversicherten des VStA. Das entspricht den Vorgaben der FINMA, ist aber durch uns leider nicht zu überprüfen. Darum haben wir die Visana nun aus unserer Liste entfernt.

Die Helsana gewährt Neukunden rückwirkend ab dem 29.01.2016 keine Kollektivrabatte mehr. Damit Neukunden gegenüber Altkunden nicht benachteiligt werden, gewährt Helsana zumindest für das Jahr 2017 auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung.

Wegen etwas unglücklichen Umständen wurden von der CSS Schreiben an die Versicherten versandt. Diese Angelegenheit konnte jedoch gelöst werden, so dass für die CSS dieselben Bedingungen gelten wie nachfolgend beschrieben.

Alle anderen Kassen mit Kollektivversicherung haben Anpassungen vorgenommen, die sie Ihnen demnächst bekannt geben werden. Auch wenn die Rabatte zum Teil reduziert wurden, lohnt sich die Kollektivversicherung nach wie vor für unsere Mitglieder.

Da die Rabatte nun vom Schadenverlauf abhängen, der jährlich überprüft und angepasst wird (FINMA-Auflage), werden sich die Rabatte jährlich verändern können.

Nicht nur der VStA ist von diesen neuen Regelungen betroffen. Sie betreffen alle Kollektivversicherungen, auch die von Firmen und allen Vereinen, Verbänden, die solche Verträge haben.

15. Dezember 2015

Medienmitteilung: Kantonsrat zieht den Zorn des Staatspersonals auf sich

Der Kantonsrat will für das Staatspersonal nächstes Jahr nur 0,4 Lohnprozente mehr ausgeben. Dabei bleibt er weit hinter dem Antrag des Regierungsrates zurück, der insgesamt 0,9 Lohnprozente mehr für das Staatspersonal vorgesehen hatte (0,6 % als individuelle Lohnerhöhung, 0,3 % als Einmalzulage). Diese Geringschätzung hat das Staatspersonal nicht verdient!

Damit bleibt der Kanton einmal mehr hinter der jährlichen UBS-Lohnumfrage zurück. Das heisst, die Schere zwischen der allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich und dem Lohn des Staatspersonals geht weiter auf. Bereits hinken die Löhne, die der Kanton bezahlt, seit 2010 um 2,2 % hinterher.

Dies ist doppelt bitter: Zum einen könnten Lohnanpassungen wie von der Regierung vorgeschlagen durch die sogenannten Rotationsgewinne finanziert werden. Diese betragen nämlich im Durchschnitt über alle Direktionen gerechnet 1%. Und zum andern hat das Personal selbst in den fetten Jahren kaum von der Prosperität der Kantonsfinanzen profitieren dürfen. Das Budget geht für nächstes Jahr noch von einer schwarzen Null aus. Danach sehen die Prognosen düster aus. Wie will der Kantonsrat das Staatspersonal behandeln? Die VPV werden alle legalen Mittel ausschöpfen, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.

25. September 2015

VPV fordert: Kanton Zürich soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Auch mal fürs Staatspersonal!

Zulagen für alle, Ausgleich der Lohnrückstände, grosszügigere Ferienregelung über Weihnachten, Verantwortung bei der BVK: das waren die wichtigsten Forderungen der Vereinigten Personalverbände (VPV) bei einem Treffen mit dem Regierungsrat für 2016.

Von den Einmalzulagen profitierten in der Vergangenheit im Schnitt nur 20 % der Staatsangestellten, vornehmlich besser Verdienende. 2016 sollen alle Angestellten in den Genuss einer kleinen, der finanziellen Lage des Kantons angepasster Lohnerhöhung kommen. Dies kann allenfalls auch zu Lasten eines einmaligen Verzichts der individuellen Lohnanpassungen geschehen.

Die VPV als Sozialpartner des Kantons Zürich forderten zudem, dass der Lohnrückstand aus Vorjahren schrittweise reduziert wird.

Eine grosszügigere Regelung von freien Tagen über Weihnachten als erster Schritt zu einer zusätzlichen Ferienwoche war ein weiteres Gesprächsthema.

Um die BVK-Finanzierung zu sichern, hat der Stiftungsrat aus Rückstellungen 800 Mio. Franken als Beitrag bewilligt um eine Abfederung für die Versicherten zu realisieren. Dabei werden auf Wunsch der Arbeitgeber über die Hälfte der Mittel für Arbeitnehmende über 60 Jahren verwendet, um die Auswirkungen in diesem Alterssegment besonders abzufedern. Damit soll ein Exodus der älteren Arbeitnehmer verhindert werden. Mit diesem Vorgehen müssen die jüngeren Arbeitnehmenden früher oder später für den finanziellen Ausgleich aufkommen. Die VPV fordern, dass der Kanton Zürich dazu einen angemessenen Beitrag leistet.

Mit Nachdruck fordern die VPV zudem, dass sich die Regierung direkt im Stiftungsrat Einsitz nimmt und so mehr direkte Mitverantwortung übernimmt.