7. Oktober 2016

Kollektivverträge Krankenkassen

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist für die Überwachung der Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und so werden die Krankenkassen gezwungen, ihre Kollektivverträge (meistens) nach unten anzupassen.

Ab dem 1.1.2017 dürfen max. noch 10% Rabatt gewährt werden, abhängig vom Verlauf der entsprechenden Angebote. So varieren die Rabatte neu von 0 – 10%.

Leider müssen Firmen, Vereine, Verbände und Krankenkassen mit Kollektivversicherungsangeboten für ihre Mitglieder und Angestellten diese »Kröte« schlucken und zu den Erhöhungen der Prämien der Grundversicherungen werden noch die meist kleineren Rabatte bei den Produkten der Zusatzversicherungen zu weiteren Belastungen führen.

Die Krankenkasse Visana hat alle Vergünstigungen gestrichen mit der Begründung von überdurchschnittlichen Leistungsaufwendungen in den letzten 3 Jahren bei Kollektivversicherten des VStA. Das entspricht den Vorgaben der FINMA, ist aber durch uns leider nicht zu überprüfen. Darum haben wir die Visana nun aus unserer Liste entfernt.

Die Helsana gewährt Neukunden rückwirkend ab dem 29.01.2016 keine Kollektivrabatte mehr. Damit Neukunden gegenüber Altkunden nicht benachteiligt werden, gewährt Helsana zumindest für das Jahr 2017 auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung.

Wegen etwas unglücklichen Umständen wurden von der CSS Schreiben an die Versicherten versandt. Diese Angelegenheit konnte jedoch gelöst werden, so dass für die CSS dieselben Bedingungen gelten wie nachfolgend beschrieben.

Alle anderen Kassen mit Kollektivversicherung haben Anpassungen vorgenommen, die sie Ihnen demnächst bekannt geben werden. Auch wenn die Rabatte zum Teil reduziert wurden, lohnt sich die Kollektivversicherung nach wie vor für unsere Mitglieder.

Da die Rabatte nun vom Schadenverlauf abhängen, der jährlich überprüft und angepasst wird (FINMA-Auflage), werden sich die Rabatte jährlich verändern können.

Nicht nur der VStA ist von diesen neuen Regelungen betroffen. Sie betreffen alle Kollektivversicherungen, auch die von Firmen und allen Vereinen, Verbänden, die solche Verträge haben.

15. Dezember 2015

Medienmitteilung: Kantonsrat zieht den Zorn des Staatspersonals auf sich

Der Kantonsrat will für das Staatspersonal nächstes Jahr nur 0,4 Lohnprozente mehr ausgeben. Dabei bleibt er weit hinter dem Antrag des Regierungsrates zurück, der insgesamt 0,9 Lohnprozente mehr für das Staatspersonal vorgesehen hatte (0,6 % als individuelle Lohnerhöhung, 0,3 % als Einmalzulage). Diese Geringschätzung hat das Staatspersonal nicht verdient!

Damit bleibt der Kanton einmal mehr hinter der jährlichen UBS-Lohnumfrage zurück. Das heisst, die Schere zwischen der allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich und dem Lohn des Staatspersonals geht weiter auf. Bereits hinken die Löhne, die der Kanton bezahlt, seit 2010 um 2,2 % hinterher.

Dies ist doppelt bitter: Zum einen könnten Lohnanpassungen wie von der Regierung vorgeschlagen durch die sogenannten Rotationsgewinne finanziert werden. Diese betragen nämlich im Durchschnitt über alle Direktionen gerechnet 1%. Und zum andern hat das Personal selbst in den fetten Jahren kaum von der Prosperität der Kantonsfinanzen profitieren dürfen. Das Budget geht für nächstes Jahr noch von einer schwarzen Null aus. Danach sehen die Prognosen düster aus. Wie will der Kantonsrat das Staatspersonal behandeln? Die VPV werden alle legalen Mittel ausschöpfen, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.

25. September 2015

VPV fordert: Kanton Zürich soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Auch mal fürs Staatspersonal!

Zulagen für alle, Ausgleich der Lohnrückstände, grosszügigere Ferienregelung über Weihnachten, Verantwortung bei der BVK: das waren die wichtigsten Forderungen der Vereinigten Personalverbände (VPV) bei einem Treffen mit dem Regierungsrat für 2016.

Von den Einmalzulagen profitierten in der Vergangenheit im Schnitt nur 20 % der Staatsangestellten, vornehmlich besser Verdienende. 2016 sollen alle Angestellten in den Genuss einer kleinen, der finanziellen Lage des Kantons angepasster Lohnerhöhung kommen. Dies kann allenfalls auch zu Lasten eines einmaligen Verzichts der individuellen Lohnanpassungen geschehen.

Die VPV als Sozialpartner des Kantons Zürich forderten zudem, dass der Lohnrückstand aus Vorjahren schrittweise reduziert wird.

Eine grosszügigere Regelung von freien Tagen über Weihnachten als erster Schritt zu einer zusätzlichen Ferienwoche war ein weiteres Gesprächsthema.

Um die BVK-Finanzierung zu sichern, hat der Stiftungsrat aus Rückstellungen 800 Mio. Franken als Beitrag bewilligt um eine Abfederung für die Versicherten zu realisieren. Dabei werden auf Wunsch der Arbeitgeber über die Hälfte der Mittel für Arbeitnehmende über 60 Jahren verwendet, um die Auswirkungen in diesem Alterssegment besonders abzufedern. Damit soll ein Exodus der älteren Arbeitnehmer verhindert werden. Mit diesem Vorgehen müssen die jüngeren Arbeitnehmenden früher oder später für den finanziellen Ausgleich aufkommen. Die VPV fordern, dass der Kanton Zürich dazu einen angemessenen Beitrag leistet.

Mit Nachdruck fordern die VPV zudem, dass sich die Regierung direkt im Stiftungsrat Einsitz nimmt und so mehr direkte Mitverantwortung übernimmt.

5. September 2013

Neue VStA-Verbandsadresse ab sofort

Im nächsten Jahr 2014 wird die Sihlpost, wo wir unser Postfach haben/hatten, umgebaut. Darum haben die Postfachnutzer die Kündigung für ihr Postfach erhalten. In der neuen Sihlpost wird es nur noch wenige Postfächer haben, die für Grosskunden reserviert bleiben.

Da wir kein Grosskunde sind, wurde uns von der Post die Vereinsadresse angeboten. Eine Vereinsadresse hatten wir bereits nach der Schliessung der Post und Postfächer im Hauptbahnhof, wo wir ein Postfach hatten. Leider hat die Vereinsadresse nie richtig funktioniert, d.h. Post an den VStA, die richtig mit der Vereinsadresse adressiert war, wurde z.B. an die Staatskanzlei oder anderswo hin gesandt und gelangte dann auf Umwegen zu uns. Das war damals der Grund, dass wir ein Postfach in der Sihlpost eingerichtet haben, das nun auch wieder der Vergangenheit angehört.

Leider baut die Post ihre Leistungen immer mehr ab und da eine Vereinsadresse für uns nicht mehr in Frage kommt, gilt ab sofort folgende Adresse:

Verband der Staatsangestellten des Kantons Zürich (VStA)
Merkurstrasse 67
CH-8032 Zürich

27. Juni 2012

Medienmitteilung der Finanzdirektion: BVK reduziert ihre Kosten weiter

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich bildet für einen grossen Teil ihrer Wertschriften einen sogenannten Einanlegerfonds. Damit kann sie ihre Kosten für die Vermögensverwaltung pro Jahr um rund 6 Millionen Franken senken.

Die BVK hat in der jüngeren Vergangenheit unter neuer Führung ihre externen Mandate systematisch überprüft, gekündigt oder neu ausgehandelt. Damit hat sie die Kosten der Vermögensverwaltung erheblich reduzieren können: Diese sind von 42 Millionen (2008) bis auf 21 Millionen Franken im vergangenen Jahr gesunken. Nun wird die BVK mit dem Einanlegerfonds bereits im Verlaufe dieses Jahres und in vollem Umfang ab 2013 eine weitere nachhaltige Reduktion realisieren, da damit die Wertschriftenbuchhaltung und die Administration vereinfacht werden sowie die Mehrwert- und Stempelsteuer entfallen. Ebenso kann die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern dank dem Einanlegerfonds verbessert werden, womit weniger Quellensteuern im ausländischen Domizilland verbleiben. Beim Einanlegerfonds handelt es sich um einen nach schweizerischem Recht geführten Fonds, der für einen einzigen Anleger eingerichtet wird, welcher seinerseits aber eine Vielzahl von Versicherten vertritt.

Die BVK wird schweizerische und ausländische Wertpapiere im Umfang von rund 9 Milliarden Franken in den Einanlegerfonds einbringen. Die Träger der externen Mandate werden damit über den Fonds weiter durch die BVK beeinflusst, sich aber der Fondsleitung gegenüber verantworten müssen. Damit verbessern sich auch die Rechtssicherheit und die Governance gegenüber der heutigen Lösung, weil eine zusätzliche Kontrollebene geschaffen wird. Das bei verschiedenen anderen grossen Pensionskassen der Schweiz etablierte und bewährte Konzept richtet sich nach dem Kollektivanlagegesetz. Die Fondsleitung handelt gemäss einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigten Vertrag.

Als Fondsleitung hat die BVK nach einer breit abgestützten Ausschreibung die UBS gewählt. Insgesamt wurden elf Fondsleitungen eingeladen, eine Offerte einzureichen. Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Selektionsprozess unter Anwendung von marktüblichen quantitativen und qualitativen Kriterien.