7. Oktober 2016

Kollektivverträge Krankenkassen

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist für die Überwachung der Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und so werden die Krankenkassen gezwungen, ihre Kollektivverträge (meistens) nach unten anzupassen.

Ab dem 1.1.2017 dürfen max. noch 10% Rabatt gewährt werden, abhängig vom Verlauf der entsprechenden Angebote. So varieren die Rabatte neu von 0 – 10%.

Leider müssen Firmen, Vereine, Verbände und Krankenkassen mit Kollektivversicherungsangeboten für ihre Mitglieder und Angestellten diese »Kröte« schlucken und zu den Erhöhungen der Prämien der Grundversicherungen werden noch die meist kleineren Rabatte bei den Produkten der Zusatzversicherungen zu weiteren Belastungen führen.

Die Krankenkasse Visana hat alle Vergünstigungen gestrichen mit der Begründung von überdurchschnittlichen Leistungsaufwendungen in den letzten 3 Jahren bei Kollektivversicherten des VStA. Das entspricht den Vorgaben der FINMA, ist aber durch uns leider nicht zu überprüfen. Darum haben wir die Visana nun aus unserer Liste entfernt.

Die Helsana gewährt Neukunden rückwirkend ab dem 29.01.2016 keine Kollektivrabatte mehr. Damit Neukunden gegenüber Altkunden nicht benachteiligt werden, gewährt Helsana zumindest für das Jahr 2017 auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung.

Wegen etwas unglücklichen Umständen wurden von der CSS Schreiben an die Versicherten versandt. Diese Angelegenheit konnte jedoch gelöst werden, so dass für die CSS dieselben Bedingungen gelten wie nachfolgend beschrieben.

Alle anderen Kassen mit Kollektivversicherung haben Anpassungen vorgenommen, die sie Ihnen demnächst bekannt geben werden. Auch wenn die Rabatte zum Teil reduziert wurden, lohnt sich die Kollektivversicherung nach wie vor für unsere Mitglieder.

Da die Rabatte nun vom Schadenverlauf abhängen, der jährlich überprüft und angepasst wird (FINMA-Auflage), werden sich die Rabatte jährlich verändern können.

Nicht nur der VStA ist von diesen neuen Regelungen betroffen. Sie betreffen alle Kollektivversicherungen, auch die von Firmen und allen Vereinen, Verbänden, die solche Verträge haben.

12. Juli 2016

Neues KK-Kollektivversicherungsangebot (auf Zusatzversicherungen)

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Mit der EGK-Gesundheitskasse konnte ein Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen werden, der den Mitgliedern des VStA Vergünstigungen auf Zusatzversicherungen ab dem 01.06.2016 offeriert. Um in den Genuss einer Vergünstigung zu kommen, muss sich der Versicherte bei der EGK-Gesundheitskasse melden (Kollektivvertragsnummer 0005384) und falls verlangt eine Mitgliedschaftsbestätigung abgeben, die Sie beim Quästor des VStA anfordern können. Infos zur EGK-Gesundheitskasse erhalten Sie unter www.egk.ch.

Den EGK-VStA-Werbeflyer können Sie hier herunterladen.

13. April 2016

VPV zum Sparprogramm des Kantons Zürich: Schmerzgrenze erreicht

Mit dem Sparprogramm der Regierung sind für das Personal direkte und indirekte negative Auswirkungen zu erwarten. Damit sind für die Vereinigten Personalverbände (VPV) die Schmerzgrenze erreicht. Dies insbesondere auch, weil sich die Lohnentwicklung gegenüber der Privatwirtschaft in den vergangenen Jahren nicht im Gleichschritt entwickelt hat.

Der mittelfristige Ausgleich in der Erfolgsrechnung wird mit rund 76 % aus Sparmassnahmen erzielt. Das Personal muss dabei lohn- und belastungsmässig einen aktiven Beitrag leisten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre und die Mehrbelastungen bzw. Kürzungen bei der BVK schmerzhaft.

Immerhin darf der Regierung zugebilligt werden, dass sie keinen Kahlschlag vorgenommen hat, sondern differenziert vorgegangen ist. Der mittelfristige und gesetzlich vorgegebene Ausgleich bei der Erfolgsrechnung wird anerkannt. Trotzdem werden die VPV die weitere Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen aufmerksam mitverfolgen. Die VPV und ihre angeschlossenen Berufsverbände hoffen, dass auch der Kantonsrat bei den weiteren Beratungen des Sparprogramms entsprechend differenziert vorgehen wird. Die Mitgliederverbände der VPV werden in ihren Themenbereichen konkret Stellung nehmen und auf kritische Punkte hinweisen.

15. Dezember 2015

Medienmitteilung: Kantonsrat zieht den Zorn des Staatspersonals auf sich

Der Kantonsrat will für das Staatspersonal nächstes Jahr nur 0,4 Lohnprozente mehr ausgeben. Dabei bleibt er weit hinter dem Antrag des Regierungsrates zurück, der insgesamt 0,9 Lohnprozente mehr für das Staatspersonal vorgesehen hatte (0,6 % als individuelle Lohnerhöhung, 0,3 % als Einmalzulage). Diese Geringschätzung hat das Staatspersonal nicht verdient!

Damit bleibt der Kanton einmal mehr hinter der jährlichen UBS-Lohnumfrage zurück. Das heisst, die Schere zwischen der allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich und dem Lohn des Staatspersonals geht weiter auf. Bereits hinken die Löhne, die der Kanton bezahlt, seit 2010 um 2,2 % hinterher.

Dies ist doppelt bitter: Zum einen könnten Lohnanpassungen wie von der Regierung vorgeschlagen durch die sogenannten Rotationsgewinne finanziert werden. Diese betragen nämlich im Durchschnitt über alle Direktionen gerechnet 1%. Und zum andern hat das Personal selbst in den fetten Jahren kaum von der Prosperität der Kantonsfinanzen profitieren dürfen. Das Budget geht für nächstes Jahr noch von einer schwarzen Null aus. Danach sehen die Prognosen düster aus. Wie will der Kantonsrat das Staatspersonal behandeln? Die VPV werden alle legalen Mittel ausschöpfen, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.