15. Dezember 2015

Medienmitteilung: Kantonsrat zieht den Zorn des Staatspersonals auf sich

Der Kantonsrat will für das Staatspersonal nächstes Jahr nur 0,4 Lohnprozente mehr ausgeben. Dabei bleibt er weit hinter dem Antrag des Regierungsrates zurück, der insgesamt 0,9 Lohnprozente mehr für das Staatspersonal vorgesehen hatte (0,6 % als individuelle Lohnerhöhung, 0,3 % als Einmalzulage). Diese Geringschätzung hat das Staatspersonal nicht verdient!

Damit bleibt der Kanton einmal mehr hinter der jährlichen UBS-Lohnumfrage zurück. Das heisst, die Schere zwischen der allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich und dem Lohn des Staatspersonals geht weiter auf. Bereits hinken die Löhne, die der Kanton bezahlt, seit 2010 um 2,2 % hinterher.

Dies ist doppelt bitter: Zum einen könnten Lohnanpassungen wie von der Regierung vorgeschlagen durch die sogenannten Rotationsgewinne finanziert werden. Diese betragen nämlich im Durchschnitt über alle Direktionen gerechnet 1%. Und zum andern hat das Personal selbst in den fetten Jahren kaum von der Prosperität der Kantonsfinanzen profitieren dürfen. Das Budget geht für nächstes Jahr noch von einer schwarzen Null aus. Danach sehen die Prognosen düster aus. Wie will der Kantonsrat das Staatspersonal behandeln? Die VPV werden alle legalen Mittel ausschöpfen, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.

5. November 2015

Medienmitteilung VPV: Abbau des Lohnrückstandes beim Staatspersonal lässt weiterhin auf sich warten

Seit 2010 besteht ein Rückstand der Löhne beim Staatspersonal gegenüber der sogenannten UBS-Lohnumfrage, die gemäss den gesetzlichen Grundlagen ein wichtiger Indikator für die Festlegung des Lohnes sein sollte. In nur 5 Jahren ist ein Lohnrückstand von 2,1 % aufgelaufen. Die Zürcher Regierung denkt offenbar nicht daran, diesen Rückstand abzubauen. Dies ist für die VPV nicht akzeptierbar.

Der Zürcher Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er für sein Personal eine individuelle Lohnerhöhung von 0,6 % und eine Einmalzulage von 0,3 % der Lohnsumme vorsieht. Diese Lohnperspektiven enttäuschen die Vereinigten Personalverbände (VPV) erneut. Nun steht der Kanton bei seinen Angestellten bereits mit 2,1 % im Rückstand gegenüber der UBSLohnumfrage. Es gilt aber auch zu bedenken, dass in den letzten Jahren sowohl bei der individuellen Lohnerhöhung als auch bei der Einmalzulage immer nur um die 20 % der Mitarbeitenden in deren Genuss gekommen sind. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch für das nächste Jahr 60-80 % des Personals einmal mehr leer ausgehen wird.

Die VPV fordern:
1. Zusätzlich zum Ergebnis der UBS-Lohnumfrage einen schrittweisen Abbau des Lohnrückstandes – zum Beispiel um jährlich 0,5 %. Damit könnten wir bis im Jahr 2019 mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Zürich gleichziehen.
2. Im Jahr 2016 sollen ausnahmsweise alle Mitarbeitenden von einer substantiellen Lohnerhöhung profitieren.
3. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, erwarten die VPV zumindest, dass die Frauen im gleichen Ausmass wie die Männer berücksichtigt werden.

25. September 2015

VPV fordert: Kanton Zürich soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Auch mal fürs Staatspersonal!

Zulagen für alle, Ausgleich der Lohnrückstände, grosszügigere Ferienregelung über Weihnachten, Verantwortung bei der BVK: das waren die wichtigsten Forderungen der Vereinigten Personalverbände (VPV) bei einem Treffen mit dem Regierungsrat für 2016.

Von den Einmalzulagen profitierten in der Vergangenheit im Schnitt nur 20 % der Staatsangestellten, vornehmlich besser Verdienende. 2016 sollen alle Angestellten in den Genuss einer kleinen, der finanziellen Lage des Kantons angepasster Lohnerhöhung kommen. Dies kann allenfalls auch zu Lasten eines einmaligen Verzichts der individuellen Lohnanpassungen geschehen.

Die VPV als Sozialpartner des Kantons Zürich forderten zudem, dass der Lohnrückstand aus Vorjahren schrittweise reduziert wird.

Eine grosszügigere Regelung von freien Tagen über Weihnachten als erster Schritt zu einer zusätzlichen Ferienwoche war ein weiteres Gesprächsthema.

Um die BVK-Finanzierung zu sichern, hat der Stiftungsrat aus Rückstellungen 800 Mio. Franken als Beitrag bewilligt um eine Abfederung für die Versicherten zu realisieren. Dabei werden auf Wunsch der Arbeitgeber über die Hälfte der Mittel für Arbeitnehmende über 60 Jahren verwendet, um die Auswirkungen in diesem Alterssegment besonders abzufedern. Damit soll ein Exodus der älteren Arbeitnehmer verhindert werden. Mit diesem Vorgehen müssen die jüngeren Arbeitnehmenden früher oder später für den finanziellen Ausgleich aufkommen. Die VPV fordern, dass der Kanton Zürich dazu einen angemessenen Beitrag leistet.

Mit Nachdruck fordern die VPV zudem, dass sich die Regierung direkt im Stiftungsrat Einsitz nimmt und so mehr direkte Mitverantwortung übernimmt.

24. September 2015

Medienmitteilung VPV: Nicht auf Kosten des Personals sparen!

Die VPV nehmen vom Budget 2016 und den Aussichten über die nächsten Jahre im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2016-2019 (KEF) mit einem Sanierungsbedarf von 1,8 Mrd. Franken beim
mittelfristigen Finanzausgleich Kenntnis. Die Lohnentwicklung beim Staatspersonal ist heute schon in argem Rückstand gegenüber der Teuerung und dem UBS-Lohnindex. Entsprechend erwarten die VPV, dass jetzt nicht primär auf Kosten des Personals gespart wird.

Im Rahmen des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2016-2019 fehlen im mittelfristigen Finanzausgleich 1,8 Mrd. Franken. Dies erfordert von Gesetzes wegen eine Sanierung der Kantonsfinanzen. Allerdings ist diese nur umzusetzen, wenn die Ergebnisse tatsächlich so negativ ausfallen, wie das die Regierung prognostiziert. Die VPV sind der Meinung, dass die Finanzentwicklung etwas gar pessimistisch eingeschätzt wird.

Die VPV werden die von der Regierung vorgesehenen Sparbemühungen in den einzelnen Direktionen sehr genau überprüfen. Einen Leistungsabbau für die Bevölkerung zum Beispiel im Gesundheitsbereich, aber auch in der Bildung und Sicherheit, darf nicht voreilig eingeplant werden.

Die VPV akzeptieren einen gleichbleibenden Steuerfuss nur, wenn die Sanierungsmassnahmen nicht einseitig zu Lasten des Personal vorgenommen werden.