9. Juli 2020

Personalrechte abbauen – so nicht!

Eine Parlamentarische Initiative (PI) verlangt unter dem Titel
«Modernisierung des Personalgesetzes» einen Abbau des
Kündigungsschutzes für das kantonale Personal. Die Vereinigten
Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) wehren sich gegen einen
einseitigen Abbau von Personalrechten.

Die Parlamentarische Initiative der Grünliberalen (GLP) würde eine deutliche
und einseitige Verschlechterung des Kündigungsschutzes für die kantonalen
Angestellten bedeuten. Fristen für Mahnungen werden gekürzt und die
Abfindungshöhe soll um ein halbes Jahr gekürzt werden.

Dieser einseitige Abbau ist für die Vereinigten Personalverbände (VPV) nicht
akzeptabel. Wenn schon, dann müsste über eine Anpassung im Rahmen der
Überprüfung der kantonalen Anstellungsbedingungen offen diskutiert und eine
sozialverträgliche gemeinsame Lösung zwischen den Sozialpartnern und dem
Kanton Zürich angestrebt werden.

Peter Reinhard
Präsident VPV