13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)

Pressemitteilung der VPV vom 13. April 2023

Teilerfolg der Personalverbände gegen neue Bestimmungen in den Personalreglementen der kantonalen Spitäler (USZ, KSW, PUK und ipw)
Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ZH/GL/SH, die Vereinigten Personalverbände VPV sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD haben im Mai 2022 vereint eine Beschwerde gegen bestimmte Inhalte der neuen Personalreglemente der kantonalen Spitäler und Kliniken beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Verbänden einen grossen Teilerfolg zugesprochen.

Mit diesem Teilerfolg wurden sowohl die Spitäler und Kliniken als auch der Regierungsrat, welche die Reglemente genehmigte, vom Gericht daran erinnert, dass übergeordnetes geltendes Recht nicht willkürlich abgeändert werden kann. Die Verbände, welche auf diesen Punkt in ihren Vernehmlassungen vorgängig hingewiesen haben, fordern die Spitäler und den Regierungsrat zur Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe auf.

Voll zugestimmt hat das Verwaltungsgericht den Verbänden beim Versuch der Spitäler und Kliniken, mit den neuen Personalreglementen von den Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes bezüglich der Regelungen über Abfindung und Bewährungsfristen bei Beschäftigten mit Patientenkontakt abweichen zu können. Diese angestrebte Änderung, welche die Spitäler/Kliniken mit «betrieblichen Notwendigkeiten» zu rechtfertigen versuchten, hat das Verwaltungsgericht als nicht rechtskonform betrachtet. Hier haben die Verbände einen Sieg errungen, welcher für das Personal sehr wichtig ist. Damit ist klar, dass das übergeordnete kantonale Recht für die Spitäler Geltung hat und die vom Gesetzgeber vorgesehenen betrieblichen Gründe keinen generellen Freipass für Ausnahmeregelungen darstellen.

Keinen Erfolg erzielte die Einsprache in Bezug auf die Aufhebung der befristeten Anstellung für Oberärztinnen und Oberärzte, worüber schon zu einem früheren Zeitpunkt vom Verwaltungsgericht geurteilt worden war. Die im Reglement vorgesehene Befristung der Anstellungsverfügungen ist durch die in der Zwischenzeit erfolgte Entfristung am USZ ohnehin bereits überholt.

Was die Regelung betreffend Teuerungsausgleich und Lohnentwicklung betrifft, konnte sich die Forderung nach einer Übernahme der gelebten Praxis für das Personal des Kantons nicht durchsetzen.

Die Spitäler wurden aber vom Gericht daran erinnert, dass wesentliche Grundsätze in ihrem Personalreglement zu regeln sind und nicht in einem internen Erlass.

Mit diesem Entscheid sind die Spitäler und der Regierungsrat gewarnt, dass sie in Zukunft nicht willkürlich entscheiden können und dass die Argumente der Sozialpartner ernst zu nehmen sind. Die Verbände SBK, VPV und VPOD fordern die Spitäler und den Regierungsrat zu aktiver gelebter Sozialpartnerschaft auf und zur Respektierung der Mitwirkungsrechte auf.

18. März 2023

MEDIENMITTEILUNG der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) vom 17. März 2023

Sehr gutes Ergebnis der Staatsrechnung 2022

Erneut schliesst der Kanton Zürich mit einem sehr guten Ergebnis die Rechnung 2022 ab. Dies sehr zur Freude der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV), welche erwarten, dass davon vor allem die von der Beamtenversicherungskasse (BVK) angebotenen Leistungsverbesserungenfür das Personal umgesetzt werden.

Die Staatsrechnung weist mit einem Ertragsüberschuss von 543 Millionen Franken gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 523 Millionen Franken eine Verbesserung von 1,1 Milliarden Franken aus. Die VPV sind sich bewusst, dass dabei auch ausserordentliche Effekte mit verantwortlich sind. Dank dem dynamischen Arbeitsmarkt und einer rekordtiefen Arbeitslosenquote konnten höhere Steuererträge erzielt werden und trotz eingerechneter Corona-Effekte wurden die Annahmen um 964 Millionen Franken übertroffen. Wie im vergangenen Jahr wurden die Nettoschulden weiter stark reduziert und die hohen Investitionen konnten aus Eigenmitteln finanziert werden. Die VPV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass somit ein solides Fundament für die Herausforderungen der nächsten vier Jahre geschaffen werden konnte.

Die VPV fordern nun aber auch mit Nachdruck, dass davon das Personal profitieren muss. Dieses leistet tagtäglich eine sehr gute, beständige und effiziente Arbeit und muss im Hinblick auf den Personalmangel speziell gepflegt werden.

Der Kanton Zürich soll deshalb die seit Jahren von der BVK angebotenen Leistungsverbesserungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges), die Ergänzungsvorsorge (Kaderversicherung) und die tiefere Eintrittsschwelle (wichtig für Teilzeitarbeitende).

Freundliche Grüsse
VPV Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

4. Januar 2023

Austritt MVZ aus dem VStA

Der MVZ hat termingerecht seinen Rücktritt per 31.12.2022 aus dem VStA erklärt.

Durch den Rücktritt des MVZ entfallen die Rabatte der Kollektivverträge VStA mit einigen Krankenkassen für die Mitglieder des MVZ ab dem 1. Januar 2023.

Die gemäss unseren Statuten gewährte, kostenlose Rechtsberatung entfällt ebenfalls ab dem 1. Januar 2023. Selbstverständlich beraten wir MVZ-Mitglieder auch weiterhin gemäss unseren Tarifen.

Nur mit einem Eintritt in den VStA bleiben diese Vergünstigungen und die Rechtsberatung gemäss unseren Statuten bestehen.
Das Anmeldeformular finden sie auf unserer WebSite.

19. November 2022

Ungleichbehandlung der kantonalen Angestellten betreffend Teuerungsausgleich

(Medienmitteilung VPV, VPOD und SBK)

Die Spitalräte USZ, KSW, PUK und ipw haben einen Teuerungsausgleich von 3,0 Prozent beschlossen. Alle übrigen kantonalen Angestellten erhalten 3,5 Prozent aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom September 2022.

Der Entscheid zeigt, dass die Spitäler grundsätzlich den Handlungsbedarf erkannt haben, etwas für das Gesundheitspersonal zu unternehmen, trotz des Kostendrucks und der fehlenden Tarifanpassungen. Die 3,0 Prozent sind aufgrund des Landesindex für Konsumentenpreise auch erklärbar. Die Personalverbände stellen aber fest, dass der Entscheid der Spitalräte zu einer Ungleichbehandlung aller kantonaler Angestellten führt. Damit erlauben sich die Spitäler, trotz hängiger Beschwerdeverfahren gegen deren Personalreglemente, vom Willen des Regierungsrats abzuweichen und das Gesundheitspersonal als Personalgruppe schlechter zu stellen. Das manifestiert den gerichtlichen Klärungsbedarf dieser in Frage gestellten, spitalrätlichen Kompetenz.

In den Mitteilungen der Spitäler wurde zudem bekanntgegeben, dass der Teuerungsfehlbetrag von 0,5 Prozent gezielt für eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen bei den Pflegenden verwendet werden sollen. Eine Diskussion über Verbesserungsmassnahmen wurde einmal mehr nicht mit den Sozialpartnern geführt und solche müssten alle Berufsgruppen umfassen, um den Ausstieg des Gesundheitspersonals zu bremsen. Die Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative ist eine separate Thematik, und muss mit anderen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

30. September 2022

Teuerungsausgleich 2023 (Medienmitteilung VPV)

Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind erfreut über den von der Regierung zugesicherten vollen Ausgleich der Jahresteuerung von 3,5 %. Die Verbände anerkennen dies als Wertschätzung gegenüber dem Personal.

VPV-Präsident Peter Reinhard hält fest, dass trotz der im Budgetentwurf nur eingestellten 1,9% nun der vollständige Teuerungsausgleich von 3,5 % gewährt wird. Der Entscheid wird sich auch auf die Haltung von Gemeinden und Institutionen im Kanton Zürich auswirken. Die VPV sind aber immer noch der Meinung, dass neben dem Teuerungsausgleich auch eine Reallohnerhöhung angemessen gewesen wäre, gerade im Hinblick auf die Kostensteigerung in verschiedenen Lebensbereichen (Energie, Krankenkassen, Lebensmittel etc.). Die VPV wird sich auch im kommendenJahr dafür einsetzen.

VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich