26. September 2013

Medienmitteilung VPV: Lohnforderungen für 2014

VPV fordern eine substanzielle Lohnerhöhung von rund 2,5 %

Die VPV fordern für 2014 rund 2,5 % mehr Lohn für alle Staatsangestellten nach mehreren Jahren der Stagnation. Seit Jahren stagnieren die Löhne der Mehrheit der Staatsangestellten. Nur für die individuelle Lohnentwicklung stellt der Regierungsrat jeweils 0,4% der Lohnsumme aus den Rotationsgewinnen zur Verfügung. Die Mehrheit des kantonalen Personals geht leer aus.

Die Privatwirtschaft im Grossraum Zürich hat, ganz im Gegensatz zum reichen Kanton Zürich, die relativ komfortable Lage der Schweiz für eine kontinuierliche Lohnentwicklung genutzt. Seit 2010 sind hier die Löhne um mehr als 4% gestiegen. Dem gegenüber sind die Löhne der Staatsangestellten im gleichen Zeitraum um 1,2 % in Rückstand geraten. Diese will die VPV der Regierung nun in Rechnung stellen. Damit wird die Entwicklung der Löhne, wie mit der Lohnrevision 2010 geplant, der Privatwirtschaft angeglichen. (Zahlen gemäss Stand der UBS-Lohnindexstudie 2012).

Weitere 1% fordern die VPV für den vollen Teuerungsausgleich sowie für individuelle Lohnerhöhung gemäss der Prognose der aktuellen UBS Lohnindexstudie.

Wie die VPV schon mehrfach kommuniziert haben, besteht ein weiterer Rückstand von rund 7% auf die Teuerung, deren Ausgleich über zehn Jahre lang nicht gewährt wurde. Die VPV erwarten von der Regierung, dass dieser Rückstand nun nach und nach egalisiert wird. Ein Vierzehntel dieses Rückstandes, also 0,5% jährlich, betrachten die VPV als längst fällige Massnahme. (Beim Bund und der Stadt Zürich wurden die Teuerungsrückstände ausgeglichen.)

Die Forderungen sind in Anbetracht der soliden finanziellen Situation des Kantons Zürich angemessen. Über die von der Finanzdirektion in Aussicht gestellte individuelle Lohnentwicklung von nur 0,4%, die saldoneutral sind, da sie sich über die Rotationsgewinne finanzieren, sowie die Einmalzulage von 0,2% sind die VPV enttäuscht.

8. März 2013

Rechnungsabschluss 2012: Kanton Zürich hat grossen Nachholbedarf bei den Löhnen

Der Kanton Zürich hat heute den Abschluss der Rechnung 2012 kommuniziert. Sie schliesst entgegen der Prognosen mit einem deutlichen Plus. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) fordern den Kanton auf, diese Ausgangslage zu nutzen, um bei den Löhnen 2014 des Staatspersonals endlich die Rückstände aus den Vorjahren abzubauen.

Die meisten der rund 38’000 Staatsangestellten mussten in den vergangenen Jahren einen Kaufkraftverlust hinnehmen. Ihr Arbeitgeber, der Kanton, ist beim Ausgleich der Teuerung mit rund 7% im Verzug – was annähernd einem Monatslohn entspricht. Hinzu kommt ein Rückstand von rund 1.2% aus eigentlich in der Personalverordnung klar festgeschriebenen individuellen Lohnerhöhungen aus den Jahren 2010 bis 2013.

Die VPV wollen diese Situation nicht mehr länger hinnehmen und haben den Kanton mehrfach aufgefordert, den bestehenden Lohnrückstand zu reduzieren, sobald dies finanzpolitisch verantwortbar ist. Dies ist jetzt der Fall: Der Kanton hat heute Freitag seinen Rechnungsabschluss 2012 vorgelegt und konnte dabei wider Erwarten ein positives Resultat in der Höhe von CHF 106 Mio. präsentieren. Zudem ist auch der mittelfristige Ausgleich des kantonalen Budgets gegeben.

Teuerung voll ausgleichen
Die VPV werden den Regierungsrat in den anstehenden Lohngesprächen deshalb mahnen, in der Lohnentwicklung 2013 mit dem Abbau der Rückstände aus den Vorjahren endlich ernst zu machen. Konkret fordert der Dachverband der Staatsangestellten für das laufende Jahr den vollen Teuerungsausgleich und die Ausrichtung der individuellen Lohnerhöhungen gemäss den effektiven Zahlen der aktuellen UBS Lohnindexstudie.

Ein Vorbild nehmen sollte sich der Kanton an anderen grossen staatlichen Arbeitgebern: Der Bund hat den Rückstand beim Teuerungsausgleich für seine Angestellten in den letzten Jahren ausgeglichen und die Stadt Zürich achtet traditionell darauf, die Teuerung jeweils auszugleichen. Ein positives Beispiel ist auch die Stadt Winterthur, welche die Rotationsgewinne durch die Pensionierung von Angestellten mit hohen Löhnen in vollem Umfang an ihr Personal weitergibt. Solche Arbeitgeber sind auf dem Arbeitsmarkt attraktiv, während der Kanton Zürich aufgrund seiner Lohnpolitik abfällt.

3. März 2013

Volk sagt Ja zur Vorlage Behandlung der Einmaleinlage BVK: Stimmberechtigte haben Tragweite der Vorlage erkannt

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind erleichtert, dass die Stimmberechtigten heute den Kantonsrats- und Regierungsentscheid zur Behandlung der BVK-Einmaleinlage bestätigt haben. Sie wenden damit massivste Spareinschnitte bei Bildung, Gesundheit und Sicherheit ab. Die unverantwortliche Sparwut von SVP,GLP und Jungfreisinnigen erlitt eine Abfuhr.

Die VPV mit ihren rund 20’000 Mitgliedern danken den Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürgern. Sie haben die Tragweite der Vorlage zur Behandlung der BVK-Einmaleinlage erkannt und haben in politischer Reife den finanzpolitisch nachhaltigen Entscheid des Kantonsrats bestätigt.

Die VPV haben sich im überparteilichen Komitee für ein Ja zur Kantonsratsvorlage stark engagiert und freuen sich, dass es gelungen ist, die eigenen Mitglieder und viele verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren. Insbesondere ist es trotz des technischen Charakters der Vorlage gelungen, die drastischen Auswirkungen eines Neins klar zu kommunizieren. Eine Ablehnung der Kantonsratsvorlage hätte zu massivsten Spareinschnitten von jährlich rund CHF 430 Millionen bei Bildung, Sicherheit und Gesundheit geführt, unter denen auch das Gewerbe gelitten hätte. Zudem wären wohl auch Steuererhöhungen ein Thema geworden. VPV-Präsidentin Cécile Krebs sagt: „Die Zeche eines Neins hätte die kommende Generation noch lange bezahlen müssen.“

Der VPV interpretiert das Abstimmungsergebnis als Sieg für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Die Stimmberechtigten wissen zu schätzen, was sie an funktionierenden Schulen und Spitälern sowie an einer angemessenen Präsenz der staatlichen Sicherheitsdienste haben. Die SVP und die GLP dagegen haben mit ihrer die Kernwerte des Schweizer Staats bedrohenden Finanzpolitik Schiffbruch erlitten.

27. November 2012

Wahlen erster BVK-Stiftungsrat

Vertrauensbeweis für die bisher geleistete Arbeit der Personalverbände

Die Vereinigten Personalverbände VPV mit ihren 13 Mitgliedverbänden und die Verhandlungsgemeinschaft VPOD, KV Zürich, SBK, Syna und AvenirSocial freuen sich, dass in allen Wahlkreisen ausser Beat Bär im Wahlkreis III ihre Kandidatinnen und Kandidaten gewählt wurden. Die genannten Personalverbände vertreten beinahe 60% der Versicherten, die damit ein sehr starkes Zeichen für eine stabile BVK unter professioneller Führung gesetzt haben. Oberstes Ziel der gewählten Stiftungsratsmitglieder der Personalverbände werden sichere REnten und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Alterskapital der Versicherten sein.

Die  Stiftungsräte werden nun so bald wie möglich über das weitere Vorgehen beraten. Die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft vertreten dabei klar die Haltung, dass sich der Kanton und der Regierungsrat ihrer Verantwortung für die Fehlbeträge in der BVK nicht entziehen können. Die Arbeitnehmervertreter rufen Kantons- und Regierungsrat dazu auf, dem Stiftungsrat der verselbstständigten BVK eine von Altlasten freie Kasse zu übergeben. Zudem ist die Konstituierung des Stiftungsrates zu planen. Die Arbeitnehmerseite erhebt dabei den Anspruch, das erste Präsidium zu übernehmne.

Die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft werden die zahlreichen Kandidierenden, die nicht gewählt wurden, 2013 einladen, um Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu prüfen. Es ist wichtig, das Thema Peronalplanung frühzeitig anzugehen.

Ein Dankeschön geht an die Versicherten, die mit der Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten der VPV und der Verhandlungsgemeinschaft einen wichtigen Grundsetin für den guten Start in die neue BVK-Ära gelegt haben.

26. November 2012

Angestellte verlangen Massnahmen gegen Regierungsrat

Die Vereinigen Personalverbände (VPV) haben die heutige Kantonsrats-debatte zum PUK-Bericht mit verfolgt. Sie fordern das Parlament auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und nicht an den zukünftigen BVK-Stiftungsrat zu delegieren. Insbesondere geht es darum, den weiterhin jegliche Verantwortung abstreitenden Regierungsrat in die Pflicht zu nehmen. Die VPV sehen sich durch den PUK-Bericht zur BVK-Affäre bestätigt und fordern den Kanton auf, CHF 1.5 Mia. zur Gesundung der BVK einzuschiessen.

Heute Montag debattierte der Kantonsrat den am 2. Oktober 2012 veröffentlichten PUK-Bericht zur BVK-Affäre. Die VPV gelangten im Vorfeld der Debatte mit einem Schreiben an alle Fraktionspräsidien (siehe Attachement). Es freut den Verband, dass das Parlament verschiedene Punkte in seinem Sinn diskutierte.

Drei Themen gilt es nach der Debatte speziell hervorzuheben.

  • Es ist wichtig, dass die Verjährung für eventuelle Haftungsklagen gegen Regierungsräte vermieden wird. Der Kantonsrat hat deshalb den richtigen Schritt getan, indem er beschlossen hat, von den Regierungsräten Verjährungsverzichtserklärungen zu verlangen.
  • Im PUK-Bericht und der Debatte ist unerwähnt geblieben, dass die Arbeitnehmervertreter in der (beratenden) Verwaltungskommission dem Geschäftsbericht der BVK in den Jahren 2007 bis 2009 die Abnahme verweigerten. Der Regierungsrat bzw. die Finanzdirektion können deshalb nicht behaupten, es hätte keine Warnungen gegeben.
  • Die VPV begrüssen die Stossrichtung der kantonsrätlichen Diskussion. Allerdings fehlte die letzte Konsequenz. Das Parlament muss nun den nächsten Schritt machen und eine Haftungsklage gegen den Regierungsrat vorantreiben. Dazu braucht es ein externes Gutachten. Es darf nicht sein, dass diese Massnahme auf den neuen Stiftungsrat der BVK abgeschoben wird. Erstens wird dieser genügend damit zu tun haben, die Rahmenbedingungen für die Pensionskasse nachhaltig aufzustellen. Zweitens könnte der Stiftungsrat erst 2014 aktiv werden, wenn er offiziell die Führung der Kasse übernimmt. Wieder verstreicht unnötig Zeit.

Die VPV gratulieren der PUK für ihre umfassende und transparent dargestellte Arbeit, aus der die Verantwortung des Kantons für die Probleme der BVK klar ableitbar ist. Daraus müssen nun auch die entsprechenden Schlüsse für die Sanierung der BVK gezogen werden. Die VPV fordern Regierungs- und Kantonsrat auf, CHF 1.5 Mia. in die Kasse einzuschiessen. Dies würde einen grossen Beitrag zu ihrer finanziellen Genesung leisten. Eine solche Zahlung des Kantons steht dessen Mitarbeitenden und ihrer verselbständigten Pensionskasse zu.