1. September 2015

VPV fordern mehr Mitsprache

Vernehmlassung zur Änderung der Vollzugsverordnung Personalgesetz PVO/VVO: Die VPV des Kantons Zürich fordern mehr Mitwirkungsrechte. Sie sollen – wie früher üblich und selbstverständlich – aktiv in die Regelung von Personalbelangen einbezogen werden. Die Vorschläge betreffend das Case Management für erkrankte Mitarbeitende stellen einen Rückschritt dar, den die VPV nicht akzeptieren.

Für die Mitarbeitenden des Kantons Zürich ist es wichtig, dass ihre Personalvertretung vor beabsichtigten Änderungen, die das Personal betreffen, frühzeitig informiert und einbezogen wird. Ebenso zentral ist es, dass auch Verhandlungen geführt werden können. Heute präsentiert sich die Situation so, dass die Personalverbände oft nur noch im Rahmen der Vernehmlassung aktiv werden und sich einbringen können.

Historisch war dies anders: Die VPV arbeiteten aktiv an der Ausgestaltung des Personalgesetzes und seinen Verordnungen mit, ebenso an der partiellen Lohnrevision. In den vergangenen Jahren wurde jedoch die aktive Mitarbeit der VPV mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. Die Änderung der Vollzugsverordnung des Personalgesetzes PVO/VVO würde nun die Gelegenheit bieten, diese für das Personal negative Entwicklung zu korrigieren.

Ein weiterer äusserst unbefriedigender Punkt betrifft Änderungen beim Case Management. Neu soll dieses an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebunden sein. Abgesehen davon, dass die Lohnfortzahlung beim Kanton äusserst unbefriedigend geregelt ist, ist für diesen Änderungsvorschlag kein Grund erkennbar. Gerade wenn die Einstellung der Lohnfortzahlung droht, wäre eine rasche Wiedereingliederung umso nötiger.

Die Regierung schlägt des Weiteren vor, dass „Mitarbeitende, die kurz vor der Pensionierung stehen“, keinen Anspruch mehr auf ein Case Management haben. In der Praxis wird bereits ab 60 kein Case Management mehr durchgeführt, was die älteren Mitarbeitenden diskriminiert. Es gibt jedoch viele Leute, welche bis zur Pensionierung auf ein Einkommen angewiesen sind und sich keinen vorzeitigen Altersrücktritt leisten können. Den Personalverbänden sind immer wieder Fälle in der Praxis begegnet, in denen ältere Mitarbeitende froh um ein Case Management gewesen wären, welches aber verweigert wurde. Von einer „Bewährung in der Praxis“ kann deshalb keine Rede sein.

Die VPV fordern in ihrer Stellungnahme dringend, dass nur dann auf ein Case Management verzichtet wird, wenn die betroffene Person mit der ordentlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das ordentliche Pensionierungsalter erreichen kann, also ab 64 Jahren.

18. August 2015

Leistungsziel der BVK muss erhalten bleiben

Die BVK des Kantons Zürich wird primär auf Kosten der künftigen Generationen saniert. Dabei gilt für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter eine Besitzstandswahrung, was die BVK fast 1 Milliarde Franken kostet. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) fordern, dass der Kanton Zürich einen substanziellen Teil zu dieser Milliarde beiträgt.

Sachverständigen ist schon länger klar, dass der technische Zinssatz und der Renten-Umwandlungssatz nicht mehr den realen Erwartungen entsprechen. Deshalb hat der BVK-Stiftungsrat beschlossen, das Problem jetzt anzugehen und Leistungsversprechen anzupassen. Die jährliche Umverteilung von mehreren Hundert Millionen Franken von den aktiven Versicherten zu den Pensionären soll gestoppt werden.

Die VPV verstehen dieses Ziel. Problematisch ist, dass vor allem den 60-jährigen und älteren Arbeitnehmenden eine nominale Besitzstandswahrung garantiert wird. Das kostet die Kasse fast 1 Mrd. Franken oder ca. 4%-Punkte des Deckungsgrades. Es ist Fakt, dass die zu erwartende Rente je nach Alter bis zu satten 21% gekürzt würde, wenn nicht durch höhere Sparbeiträge und freiwillige Einkäufe Gegensteuer gegeben würde. Der Stiftungsrat hat aus Rücksicht auf die Arbeitgeber (im Wesentlichen Kanton und Gemeinden) die Lasten einseitig verteilt, um einen Exodus der Gruppe 60+ zu vermeiden. Damit wurden primär die Interessen der Arbeitgeber stark gewichtet. Die länger im Arbeitsprozess verbleibenden Versicherten zahlen die Zeche. Die VPV sind konsterniert, dass die Lasten nicht besser verteilt werden. Nun erwarten sie von den Arbeitgebern einen substanziellen finanziellen Beitrag an den Erhalt des Leistungsziels dieser Alterskategorie.

Die Kommunikation dieses Sachverhaltes durch den BVK-Stiftungsrat war zwiespältig. Ob und wie die mittelfristigen Leistungsversprechen zu beurteilen sind, ist nicht klar. Dazu kommt, dass die Betroffenen erst aus den Medien von den Rentenkürzungen Kenntnis erhalten haben. Eine vorgängige Vernehmlassung bei den Betroffenen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-organisationen) wäre – wie vor der Privatisierung – angebracht gewesen. Die VPV fordern den BVK-Stiftungsrat auf, in Zukunft transparenter zu informieren und Meinungen der Betroffenen einzuholen.

Der BVK-Stiftungsrat informierte weiter, dass er einen Schlussstrich unter die Korruptionsaffäre ziehen will, welche die Kasse etwa 1,5 Mrd. Franken kostete. Weil die Regierung ihre Aufsichtspflichten nicht genügend wahrgenommen hatte, sprachen sich die VPV für eine Verantwortlichkeitsklage aus. Sie haben den BVK-Stiftungsrat aufgefordert, auf dieses Traktandum zurückzukommen, um so zum Ausdruck zu bringen, dass der Stiftungsrat die Interessen der Versichersten ernst nimmt. Von der Regierung erwarten die VPV, dass dieser zukünftig mindestens mit einem Sitz im Stiftungsrat vertreten sein wird.

3. August 2015

Stellungnahme des VPV-Präsidiums und der Arbeitnehmer-BVK-Stiftungsräte der VPV zum Rundbrief des VPOD zuhanden des VPV-Plenums

Der VPOD hat 2011 mit den VPV eine Vereinbarung getroffen. Diese lautete: Künftig werden alle Themen im Zusammenhang mit der BVK im gegenseitigen Einvernehmen abgehandelt und kommuniziert.

Der VPOD hat sein Rundschreiben ohne Absprache mit der VPV verbreitet.

Im Rundschreiben des VPOD werden die Realität (tiefes Zinsumfeld und Langlebigkeit) ignoriert und mit populistischen Sprüchen verzerrt.

Hat der VPOD an die künftigen Generationen gedacht?
Der VPOD schreibt:

Dass mit diesem Schritt das Rentenziel gefährdet ist: Es ist genau umgekehrt: Belässt man den technischen Zinssatz weiterhin hoch, sind die zukünftigen Renten erst recht gefährdet.
Dass die Senkung des technischen Zinssatzes extrem ist: Tatsache ist, dass der technische Zinssatz zu lange extrem hoch angesetzt war (bis Ende 2012 = 4% und bis Ende 2016 = 3,25%). Die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2% ist ein nachvollziehbarer, notwendiger und korrekter Schritt. Nach unserer Einschätzung wird sich die Versichertenstruktur im kommenden Jahrzehnt massiv verschlechtern, sodass eine Anpassung an die heutigen realistischen Gegebenheiten – je länger man zuwartet – noch viel teurer wird.
Die Massnahmen erfolgen praktisch ohne soziale Komponente: Mit dem überhöhten technischen Zinssatz wurden im Jahr 2014 450 Millionen Franken von den Aktivversicherten zu den Pensionierten transferiert. Für die Abfederungsmassnahmen und Besitzstandswahrungen wird mindestens eine Milliarde Franken aufgeworfen. Per Ende 2012 wurde bereits rund eine Milliarde Franken als Abfederungsmassnahme aufgewendet wurde. Diese Umverteilung kann nicht einfach als unsozial bezeichnet werden.
Mit der beschlossenen „Flexibilisierung“ der Beiträge findet eine weitere Aufweichung des solidarischen Versicherungsprinzips statt: Die Pensionskasse ist zwar eine Sozialversicherung aber Solidarität ist im BVG (Sparbereich) nicht vorgesehen (Kapitaldeckungsverfahren und nicht Umlageverfahren wie bei der AHV). Es handelt sich somit grad nicht um eine „Solidaritätsversicherung“. Im Sparbereich spart jeder für sich und nicht für andere. Eine Flexibilisierung ist zeitgemäss, denn mit dieser Variante können Personen je nach Lebensabschnitt wählen, wie viel sie für sich zum jeweiligen Zeitpunkt vorsorgen möchten.

FAZIT:
Der VPOD provoziert mit seiner Intervention einen Generationenkonflikt. Wenn der technische Zins länger so hoch bliebe, könnte man tatsächlich von einem Rentenklau auf Kosten der künftigen Generationen sprechen.

Mit den neuen höheren Beitragssätzen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird gegenüber dem alten Reglement jede versicherte Person mehr Kapital in der Vorsorge haben. Das Kapital kann im Rentenalter vollständig bezogen werden. Wenn also jemand der Ansicht ist, man erwirtschaftet mehr als 1,5 – 2% Zins pro Jahr, kann diese Person ja das Kapital beziehen und fährt somit besser.

Die beschlossene Flexibilisierung und die Pflichterhöhung der Arbeitgeberbeitragssätze ist eine gute Lösung, denn somit hat jeder mehr Kapital im Pensionsalter. Je nach gewählter Vorsorgeplanvariante ergeben sich sogar Einkaufsmöglichkeiten, welche wiederum von der Steuer abgesetzt werden können. Grosse arbeitnehmerfreundliche Arbeitgeber besitzen seit längerem einen solchen flexiblen Vorsorgeplan, der von vielen Mitarbeitenden geschätzt wird.

Durch den Vorschlag des VPOD, den Koordinationsabzug zu senken, würde jede versicherte Person einen höheren Abzug auf der Lohnabrechnung hinnehmen müssen, ohne dass diese Person darüber selber entscheiden kann. In diesem Falle würden nämlich alle Mitarbeitenden bevormundet werden, indem ihnen die Freiheit genommen wird – je nach aktueller Lebensphase – sich für einen höheren oder tieferen Lohnabzug zu entscheiden.

Die VPV sind sich bewusst, dass der Entscheid der BVK für keine
Generation eine erfreuliche Nachricht ist. Aber es ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass weitere künftige Generationen die noch grössere Zeche bezahlen müssen. Es genügt schon, dass der Generation 60+ eine in den nächsten fünf Jahre eine grosszügige Abfederung finanziert wird (Kostenpunkt ca. 1 Milliarde Franken).

FAZIT:
Wir sind uns bewusst, dass der Entscheid der BVK für keine Generation eine erfreuliche Nachricht ist. Aber es ist ein verantwortungsvoller Schritt, damit nicht auch weitere künftige Generationen die noch grössere Zeche bezahlen müssen.

Die VPV werden den VPOD auffordern, damit aufzuhören, solche irreführenden Behauptungen in die Welt zu setzen. Ansonsten müssen die VPV die Zusammenarbeit mit dem VPOD in Sachen BVK überdenken.

3. April 2015

Medienmitteilung: Ferientage für das Staatspersonal zum Jahreswechsel 2015/2016

Die VPV begrüssen, dass das Staatspersonal zwischen Weihnachten und Neujahr 2014/15 erneut zwei von insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Die VPV sind aber enttäuscht, dass der Regierungsrat nicht vorwärts macht mit seinem Versprechen, den Ferienanspruch an denjenigen der Privatwirtschaft, insbesondere von Banken und Versicherungen, anzugleichen.

Die Zentral- und Bezirksverwaltungen des Kantons Zürich stellen ihren Betrieb über den Jahreswechsel 2015/2016 vom Mittwoch, 23. Dezember, bis Freitag, 1. Januar, ein. Die VPV sind erfreut, dass das Personal erneut die Arbeitszeit von zwei der insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Sie sind aber enttäuscht, dass der Regierungsrat nicht mindestens einen weiteren halben Ferientag (es geht um 4:12 Stunden!) zugesteht, und sein Versprechen, etappenweise den Ferienanspruch des Staatspersonals an denjenigen der Privatwirtschaft anzugleichen, weiterhin auf die lange Bank schiebt.

Seit Jahren wurden dem Personal keine ausserordentlichen Verbesserungen mehr gewährt. Im Gegenteil, die Lohnrückstände sind inzwischen zu einem Dauerzustand geworden. Um so mehr setzen die VPV weiterhin auf einen konstruktiven Dialog mit der Finanzdirektion. Es kann der Regierung schliesslich nicht gleichgültig sein, dass der Unmut bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spürbar wächst.