30. Oktober 2014

Lohnumfrage der UBS: Löhne des Staatspersonals hinken weiterhin hinterher

Aufgrund ihrer jährlichen Lohnumfrage prognostiziert die UBS eine allgemeine Lohnentwicklung im Raume Zürich von 0,9 %. Geht es nach dem Regierungsrat, werden die Staatsangestellten nächstes Jahr im Schnitt 0,8 % mehr Lohn erhalten. Damit erreicht sie aus Sicht der Vereinigten Personalverbände (VPV) nahezu das absolute Minimum, welches die VPV für die Staatsangestellten fordern. Seit 2010 besteht nun insgesamt ein Lohnrückstand von 2% auf die durchschnittlichen Löhne in der Region Zürich.

Die VPV haben die UBS Lohnstudie für die Lohnaussichten im 2015 mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie stellen fest, dass der Antrag der Regierung an den Kantonsrat mit einer Lohnentwicklung von 0,8 % nahezu mit der zu erwartenden allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich Schritt halten kann. Es handelt sich um das absolute Minimum, das die VPV gerade noch halbwegs akzeptieren können.

Die VPV weisen darauf hin, dass die UBS Lohnumfrage als wesentliche Grundlage für die Festlegung der Löhne des Staatspersonals seit 2010 gesetzlich verankert ist. Der Regierungsrat scheint diese Vorgabe des Gesetzes nicht besonders ernst zu nehmen, denn seither ist der Rückstand auf die durchschnittliche Lohnentwicklung auf volle 2 Lohnprozente angestiegen.

Aus VPV Sicht ist es zudem äusserst stossend, dass eine Mehrheit der Angestellten KEINE Lohnaufbesserung erhält (zum Vergleich: im Jahr 2013 kamen nur gerade 22 % der Angestellten in den Genuss von mehr Lohn).

Der VPV fordern, dass einerseits der Rückstand von 2% aufgeholt wird und dass in regelmässig wiederkehrenden Abständen ALLE Angestellten in den Genuss von mehr Lohn kommen.

26. September 2014

Verselbständigung des Kantonsspitals Winterthur: Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur unnötig

Die VPV lehnen die Verselbständigung des Kantonsspitals Winterthur ab. Für die meisten der geltend gemachten Argumente ist eine Umwandlung in eine AG nicht notwendig.

Die Regierung des Kantons Zürich will das Kantonsspital Winterthur in eine Aktiengesellschaft umwandeln und dabei bis zu zwei Drittel der Aktien veräussern können. Unter anderem ist auch beabsichtigt, die Anstellungsbedingungen des Spitalpersonals deutlich zu verbessern. denn der Arbeitsmarkt für Pflegende und Ärzteschaft ist zunehmend umkämpft. Diese Stossrichtung begrüssen die VPV, doch dafür ist eine Umwandlung in eine AG nicht nötig – auch für die meisten der andern angeführten Argumente nicht.

Als Alternative bieten sich einschlägige Änderungen des bestehenden KSW-Gesetzes an. Zum Beispiel könnten darin die Anstellungs-bedingungen gemäss Personalgesetz und Verordnungen nur noch als Minimalgarantie festgelegt werden, von denen jedoch zugunsten der Angestellten abgewichen werden könnte. Denkbar wäre auch, die Rechnungslegung und die Administration von der kantonalen Verwaltung abzukoppeln und dem KSW diesbezüglich eine ähnliche Unabhängigkeit zu verschaffen wie sie etwa bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) oder bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) besteht.

Sollte gleichwohl eine Umwandlung in eine AG erfolgen, müsste eine bleibende Mehrheitsbeteiligung des Kantons an dieser AG sichergestellt sein. Andernfalls wäre zu befürchten, dass eine gänzlich privat-wirtschaftlich agierende Trägerschaft nicht weiter Gemeininteressen, sondern überwiegend wirtschaftliche Interessen verfolgen würde. Die Rahmenbedingungen müssten nebst der kantonalen Mehrheitsbeteiligung auch im Gemeininteresse liegende medizinische Leistungen für die Bevölkerung sowie die Aus- und Weiterbildung aller im KSW tätigen Berufsgruppen sicherstellen.

25. September 2014

VPV zur Medienkonferenz der Regierung zum Budget und KEF: Personal hätte mehr verdient

Der Verlust von 191 Mio. Franken ist moderat ausgefallen. Die Vereinigten Personalverbände erwarten, dass Investitionen – insbesondere in der Bildung – nun getätigt werden. Dem Personal sollen zudem mehr Freitage gewährt werden.

Das Defizit von 191 Millionen Franken bei einem 15 Milliarden-Budget bewegt sich im Rahmen der Budgetungenauigkeiten. Als solches betrachtet ist dies für die VPV durchaus vertretbar.

Die VPV nehmen zur Kenntnis, dass in Zukunft ein grosser Investitionsstau abzubauen ist. Insbesondere in den Bereichen Verkehr, Bildung, Sicherheit und Gesundheit. Hier müssen endlich die notwendigsten Ausgaben insbesondere auch im Bildungsbereich getätigt werden.

Die VPV sind befriedigt, dass beim Personal die ihnen zustehenden Lohnanpassungen (Teuerung, Einmalzulagen, individuelle Zulagen, etc.) eingeplant werden. Hingegen hat das Personal in den vergangenen Jahren immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, dass Steuern zugunsten der oberen Einkommens- und Vermögensklassen gesenkt wurden und das Personal leer ausgegangen ist. Das hat zu einem beträchtlichen Rückstand, zum Beispiel gegenüber dem UBS-Lohnindex, geführt. Die VPV hätten deshalb erwartet, dass sich die Regierung insbesondere bei den Frei- und Ferientagen bewegen würde. Die VPV wird mit dieser Forderung hartnäckig am Ball bleiben und dafür einstehen.

10. April 2014

Ferientage für das Staatspersonal zum Jahreswechsel 2014/2015

Keine Fortschritte bei zusätzlichen Ferientagen

Die VPV begrüssen, dass das Staatspersonal zwischen Weihnachten und Neujahr 2014/15 erneut zwei von insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Sie sind aber enttäuscht, dass nicht mindestens ein weiterer halber Tag dazugekommen ist.

Erneut darf sich das Verwaltungspersonal zwischen Weihnachten und Neujahr auf zwei zusätzliche Ferientage freuen. Die VPV forderten im Rahmen der Vernehmlassung mindestens einen weiteren halben Ferientag, da ja der Regierungsrat die etappenweise Verlängerung des Ferienanspruches seiner Angestellten befürwortet. Dafür gibt es drei gute Gründe:

1.   Mit zusätzlichen Ferientagen zwischen Weihnachten und Neujahr würde der Forderung nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachgelebt. Die VPV erinnern daran, dass erst kürzlich ein Projekt zur Ausserfamiliären Kinderbetreuung – ebenfalls unter dem Schlagwort „Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ abgebrochen worden ist. Die VPV waren sehr enttäuscht über dieses Ergebnis.

2. Der Lohn der meisten Mitarbeitenden stagniert sein Jahren.

3.  Ein positives Signal der Regierung an seine Mitarbeitenden würde als Zeichen der Wertschätzung verstanden werden und deren Motivation stärken.

Die Regierung hat leider eine gute Chance vertan, dem Staatspersonal ein preiswertes, aber effektives Trostpflaster für die seit vielen Jahren magere Lohnentwicklung zu gewähren, was die VPV bedauern.

6. April 2014

Einladung zur Generalversammlung vom 5. Mai 2014, 18.00 Uhr

Im Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstr. 15, 8038 Zürich, bequem erreichbar mit der S 4 Haltestelle Zürich-Brunau oder mit dem Bus Linien 33 oder 66 bis Haltestelle Thujastrasse.

Traktanden:
1.      Protokoll der GV vom 13. Mai 2013 (erschienen im VSta Info 2014 Nr. 1)
2.      Feststellung der Präsenz und Wahl der Stimmenzähler
3.      Jahresbericht des Vorstandes für 2013
4.      Jahresrechnung und Déchargeerteilung
5.      Festsetzung des Jahresbeitrages 2014
6.      Wahlen: Vorstand, Präsidium, Rechtsschutzstelle
7.      Wahlen: Revisoren
8.      Verschiedenes

Danach wird ein Nachtessen serviert, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.

Anmeldung: Bitte benutzen Sie den Anmeldetalon in nachstehend verlinkten Einladung (PDF).
Anmeldefrist: 28. April 2014

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