3. März 2013

Volk sagt Ja zur Vorlage Behandlung der Einmaleinlage BVK: Stimmberechtigte haben Tragweite der Vorlage erkannt

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind erleichtert, dass die Stimmberechtigten heute den Kantonsrats- und Regierungsentscheid zur Behandlung der BVK-Einmaleinlage bestätigt haben. Sie wenden damit massivste Spareinschnitte bei Bildung, Gesundheit und Sicherheit ab. Die unverantwortliche Sparwut von SVP,GLP und Jungfreisinnigen erlitt eine Abfuhr.

Die VPV mit ihren rund 20’000 Mitgliedern danken den Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürgern. Sie haben die Tragweite der Vorlage zur Behandlung der BVK-Einmaleinlage erkannt und haben in politischer Reife den finanzpolitisch nachhaltigen Entscheid des Kantonsrats bestätigt.

Die VPV haben sich im überparteilichen Komitee für ein Ja zur Kantonsratsvorlage stark engagiert und freuen sich, dass es gelungen ist, die eigenen Mitglieder und viele verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren. Insbesondere ist es trotz des technischen Charakters der Vorlage gelungen, die drastischen Auswirkungen eines Neins klar zu kommunizieren. Eine Ablehnung der Kantonsratsvorlage hätte zu massivsten Spareinschnitten von jährlich rund CHF 430 Millionen bei Bildung, Sicherheit und Gesundheit geführt, unter denen auch das Gewerbe gelitten hätte. Zudem wären wohl auch Steuererhöhungen ein Thema geworden. VPV-Präsidentin Cécile Krebs sagt: „Die Zeche eines Neins hätte die kommende Generation noch lange bezahlen müssen.“

Der VPV interpretiert das Abstimmungsergebnis als Sieg für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Die Stimmberechtigten wissen zu schätzen, was sie an funktionierenden Schulen und Spitälern sowie an einer angemessenen Präsenz der staatlichen Sicherheitsdienste haben. Die SVP und die GLP dagegen haben mit ihrer die Kernwerte des Schweizer Staats bedrohenden Finanzpolitik Schiffbruch erlitten.

2. Februar 2013

Stimmen Sie Ja – weil sonst Bildung, Gesundheit, Gewerbe und die Sicherheit in Gefahr sind

Der 3. März 2013 ist für alle Zürcherinnen und Zürcher ein wichtiges Datum: Die Stimmberechtigten sind an die Urne gerufen, um über einen zentralen Punkt in der Sanierung der Pensionskasse BVK (Personalvorsorge des Kantons Zürich) zu befinden. Konkret geht es darum, wie die vom Kantonsrat im April 2012 beschlossene Einmaleinlage von CHF 2 Mia. verbucht werden soll.

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) empfehlen allen Stimmberechtigten dringend, die vom Kantonsrat und Regierungsrat bewilligte Vorlage gutzuheissen. Diese sieht vor, die einmalige Ausgabe von den Berechnungen des mittelfristigen Haushaltsausgleichs auszunehmen. Würde dagegen das Behördenreferendum angenommen, müsste die Einmaleinlage über die Laufende Rechnung verbucht werden. Dies würde zu einem drastischen Sparprogramm führen, wie es der Kanton noch nie erlebt hat. Besonders leiden müssten Bildung, Gesundheit und Sicherheit. Betroffen wäre auch das Investitionsprogramm und somit speziell das Zürcher Gewerbe.

Deshalb: Stimmen sie am 3. März der Kantonsratsvorlage zu.
Werden Sie aktiv – wer stimmt bestimmt!

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29. Januar 2013

Überparteiliches Komitee „JA – für unseren Kanton!“

Argumentarium zur Abstimmungsvorlage

Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich (vom 2. April 2012)

Der Kanton Zürich hat für seine Pensionskasse einen einmaligen Sanierungsbeitrag von zwei Milliarden Franken geleistet. Davon sollen 1.6 Milliarden vom mittelfristigen Ausgleich des kantonalen Budgets ausgeklammert werden.

Mit dieser Nichteinrechnung in den mittelfristigen Ausgleich erreichen der Regierungsrat und der Kantonsrat, dass die Zürcher Bevölkerung bei dieser Sanierung geschont wird. Unnötige Steuererhöhungen und Leistungsabbau auf Kosten der Zürcher Bevölkerung werden vermieden.

Der mittelfristige Ausgleich der laufenden Rechnung ist ein wichtiges Instrument zur Planung der laufenden Ausgaben und Einnahmen. Das Instrument stösst aber an seine Grenzen, wenn es um ausserordentliche Aufwendungen oder Erträge geht. Die Sanierung entspricht ganz klar einer einmaligen Aufwendung.

Müsste der Gesamtbetrag von zwei Milliarden Franken in den Ausgleich einberechnet werden, würde dieser aus dem Lot fallen. Die Folgen wären Steuererhöhungen von bis zu 8% und Sparmassnahmen von jährlich bis zu 430 Millionen Franken. Das ginge nur mit einem massiven Abbau in der Gesundheitsversorgung und der Sicherheit, der Erhöhung der Klassengrössen oder Engpässen in Bereichen der Infrastruktur. Mit einem JA zur Vorlage wird ein solch ungeheurer Kahlschlag vermieden.

Es wäre unfair, wenn die heutige Generation die gesamte Zeche für die Sünden der Vergangenheit bezahlen müsste. Deshalb und aufgrund der aktuellen ausgezeichneten Finanzlage haben sich Kantons- und Regierungsrat gemeinsam für die vorliegende Lösung entschieden.

Sagen Sie deshalb:
›     Ja zu einer vernünftigen, finanzpolitisch richtigen Lösung
›     Ja zur Verhinderung von unnötigen Steuererhöhungen und Sparübungen
›     Ja zum Kantonsratsbeschluss über die Behandlung der Einmaleinlage
›     Ja – für unseren Kanton!

www.einmaleinlage-ja.ch
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27. November 2012

Wahlen erster BVK-Stiftungsrat

Vertrauensbeweis für die bisher geleistete Arbeit der Personalverbände

Die Vereinigten Personalverbände VPV mit ihren 13 Mitgliedverbänden und die Verhandlungsgemeinschaft VPOD, KV Zürich, SBK, Syna und AvenirSocial freuen sich, dass in allen Wahlkreisen ausser Beat Bär im Wahlkreis III ihre Kandidatinnen und Kandidaten gewählt wurden. Die genannten Personalverbände vertreten beinahe 60% der Versicherten, die damit ein sehr starkes Zeichen für eine stabile BVK unter professioneller Führung gesetzt haben. Oberstes Ziel der gewählten Stiftungsratsmitglieder der Personalverbände werden sichere REnten und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Alterskapital der Versicherten sein.

Die  Stiftungsräte werden nun so bald wie möglich über das weitere Vorgehen beraten. Die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft vertreten dabei klar die Haltung, dass sich der Kanton und der Regierungsrat ihrer Verantwortung für die Fehlbeträge in der BVK nicht entziehen können. Die Arbeitnehmervertreter rufen Kantons- und Regierungsrat dazu auf, dem Stiftungsrat der verselbstständigten BVK eine von Altlasten freie Kasse zu übergeben. Zudem ist die Konstituierung des Stiftungsrates zu planen. Die Arbeitnehmerseite erhebt dabei den Anspruch, das erste Präsidium zu übernehmne.

Die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft werden die zahlreichen Kandidierenden, die nicht gewählt wurden, 2013 einladen, um Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu prüfen. Es ist wichtig, das Thema Peronalplanung frühzeitig anzugehen.

Ein Dankeschön geht an die Versicherten, die mit der Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten der VPV und der Verhandlungsgemeinschaft einen wichtigen Grundsetin für den guten Start in die neue BVK-Ära gelegt haben.

26. November 2012

Angestellte verlangen Massnahmen gegen Regierungsrat

Die Vereinigen Personalverbände (VPV) haben die heutige Kantonsrats-debatte zum PUK-Bericht mit verfolgt. Sie fordern das Parlament auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und nicht an den zukünftigen BVK-Stiftungsrat zu delegieren. Insbesondere geht es darum, den weiterhin jegliche Verantwortung abstreitenden Regierungsrat in die Pflicht zu nehmen. Die VPV sehen sich durch den PUK-Bericht zur BVK-Affäre bestätigt und fordern den Kanton auf, CHF 1.5 Mia. zur Gesundung der BVK einzuschiessen.

Heute Montag debattierte der Kantonsrat den am 2. Oktober 2012 veröffentlichten PUK-Bericht zur BVK-Affäre. Die VPV gelangten im Vorfeld der Debatte mit einem Schreiben an alle Fraktionspräsidien (siehe Attachement). Es freut den Verband, dass das Parlament verschiedene Punkte in seinem Sinn diskutierte.

Drei Themen gilt es nach der Debatte speziell hervorzuheben.

  • Es ist wichtig, dass die Verjährung für eventuelle Haftungsklagen gegen Regierungsräte vermieden wird. Der Kantonsrat hat deshalb den richtigen Schritt getan, indem er beschlossen hat, von den Regierungsräten Verjährungsverzichtserklärungen zu verlangen.
  • Im PUK-Bericht und der Debatte ist unerwähnt geblieben, dass die Arbeitnehmervertreter in der (beratenden) Verwaltungskommission dem Geschäftsbericht der BVK in den Jahren 2007 bis 2009 die Abnahme verweigerten. Der Regierungsrat bzw. die Finanzdirektion können deshalb nicht behaupten, es hätte keine Warnungen gegeben.
  • Die VPV begrüssen die Stossrichtung der kantonsrätlichen Diskussion. Allerdings fehlte die letzte Konsequenz. Das Parlament muss nun den nächsten Schritt machen und eine Haftungsklage gegen den Regierungsrat vorantreiben. Dazu braucht es ein externes Gutachten. Es darf nicht sein, dass diese Massnahme auf den neuen Stiftungsrat der BVK abgeschoben wird. Erstens wird dieser genügend damit zu tun haben, die Rahmenbedingungen für die Pensionskasse nachhaltig aufzustellen. Zweitens könnte der Stiftungsrat erst 2014 aktiv werden, wenn er offiziell die Führung der Kasse übernimmt. Wieder verstreicht unnötig Zeit.

Die VPV gratulieren der PUK für ihre umfassende und transparent dargestellte Arbeit, aus der die Verantwortung des Kantons für die Probleme der BVK klar ableitbar ist. Daraus müssen nun auch die entsprechenden Schlüsse für die Sanierung der BVK gezogen werden. Die VPV fordern Regierungs- und Kantonsrat auf, CHF 1.5 Mia. in die Kasse einzuschiessen. Dies würde einen grossen Beitrag zu ihrer finanziellen Genesung leisten. Eine solche Zahlung des Kantons steht dessen Mitarbeitenden und ihrer verselbständigten Pensionskasse zu.